Commerzialbank: Neustart statt Urteil im bisher größten Prozess

Landesgericht Eisenstadt

Eigentlich wollte die Oberstaatsanwaltschaft heute schon ihr Schlussplädoyer halten - stattdessen wurde der ganze Prozess neu aufgerollt. Notwendig machte den Neustart eine zu lange Pause zwischen den Verhandlungstagen und ein neues Gutachten, laut dem die Bank bereits vor dem Jahr 2000 de facto insolvent war.

Von Von Peter Wagentristl

Nach mehrmonatiger Pause wurde der bisher größte Prozess in der Causa Commerzialbank fortgesetzt.

Nach mehrmonatiger Pause wurde der bisher größte Prozess in der Causa Commerzialbank fortgesetzt.

© BVZ/Wagentristl

Auf der Anklagebank nahmen einmal mehr zwei Unternehmer aus dem Bezirk Mattersburg Platz. Beide leben nach eigenen Angaben aktuell von weniger als 2.000 Euro monatlich und betonen, nur die Befehle von Bankchef Martin Pucher ausgeführt zu haben.

Im Rahmen der Verhandlung räumte einer der Beschuldigten ein, fingierte Rechnungen erstellt und Geld von Ex-Bankchef Martin Pucher erhalten zu haben – „aber nie gewusst oder gedacht“, dass damit Unrecht verbunden war. Die Beträge habe er auf Anweisung in bar bei der Bank eingezahlt. „Er hat gesagt, schreib Rechnungen“, so der Angeklagte.

Worum es im aktuellen Prozess geht und wie das „System Pucher“ samt fingierter Rechnungen funktioniert haben soll, lesen Sie hier:

Der Angeklagte mit der höchsten kolportierten Schadsumme bekannte sich nicht schuldig, weil er damals nicht gewusst habe, dass die Vorgänge strafbar seien.

Die Richterin wollte auch wissen, warum er das System der Bargeld-Kuverts nicht hinterfragt habe. Der Angeklagte sagte aus, er habe Pucher seit dem Kindergarten gekannt und sich nie vorstellen können, dass dieser illegal handelte. Die Zahlungen seien nie hinterfragt worden. Pucher habe behauptet, mit einem patentierten Produkt Millionen zu machen – Zweifel daran seien stets scharf zurückgewiesen worden.

Gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis

Um einen Kredit gebeten habe er nie, betonte der Angelegte. „Das war Pucher's Idee.“ Er habe gedacht, Pucher wolle ihm als alten Kindergartenfreund helfen, die Insolvenz seiner Firma abzuwenden. Im Nachhinein scheint es aber darum gegangen zu sein, die Insolvenz der Bank zu vermeiden, die laut neuem Gutachten schon 1999 festgestanden haben soll. Pucher habe also nicht dem Angeklagten, sondern sich selbst helfen wollen, so die Schlussfolgerung.

Commerzialbank: Neustart statt Urteil im bisher größten Prozess

© BVZ

Umsatzsteuer für fingierte Rechnungen bezahlt

Die Firmen haben für die fingierten Rechnungen sogar Umsatzsteuern an den Fiskus entrichtet - die natürlich in der Rückschau nicht gerechtfertigt waren, da der Umsatz nur fingiert war. Der Masseverwalter der Commerzialbank Mattersburg könnte daher noch eine Rückzahlung der Steuer auf fingierte Umsätze vom Finanzamt zurückbekommen.

Im Zuge der Befragung stellte die Verteidigung klar, dass Fragen aus den bisherigen Prozesstagen wiederholt werden müssen, auch wenn sie bereits beantwortet wurden – diese früheren Aussagen dürften nun nämlich nicht mehr verwertet werden, da der Prozess eben neu aufgerollt werden musste.

Noch kein Schlussstrich unter diesem Prozess

„Eigentlich wollte ich heute mein Schlussplädoyer vortragen. Stattdessen fasse ich nun wieder die Anklageschrift zusammen“, so der Oberstaatsanwalt der WKStA angesichts der Neudurchführung des Verfahrens.

Commerzialbank: Neustart statt Urteil im bisher größten Prozess

© BVZ, Millendorfer

Als nächstes wird nun wohl das Gutachten mündlich vorgestellt und/oder schriftlich in den Akt aufgenommen - „damit sich auch die Schöffen ein Bild machen können“, so ein Verteidiger. Bis zum Schlussplädoyer und ein Urteil für die beiden angeklagten Unternehmer könnte es also wohl noch einen oder mehrere Verhandlungstage brauchen.

Wer wird hier polemisch?

Kurz vor der Mittagspause wurde es dann im Austausch zwischen Verteidigern und Oberstaatsanwalt etwas hitziger: „Geht das nicht weniger polemisch?“ - „Das haben Sie mir nicht zu sagen“, so der etwas unfreundliche Wortwechsel nach wechselseitigen Polemiken (etwa: „Am Freitag um 13 Uhr wird bei Ihnen noch gearbeitet?“). Inhaltlich brachte das den Prozess freilich wenig weiter.

Zwei Urteile bei letztem Verhandlungstag im Feber

Bei der letzten Verhandlung im bisher größten Prozess in der Causa Commerzialbank kam es zu zwei Schuldsprüchen. Die ehemalige Bankvorständin Franziska Klikovits wurde zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, ein weiterer Unternehmer - jener mit der geringsten kolportierten Schadsumme - zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Vorgeworfen wurde allen vier Angeklagten unter anderem Veruntreuung, Untreue und betrügerische Krida.

Zwei kuriose Nebengeschäfte

Für hochgezogene Augenbrauen bis Schmunzeln sorgten auch Berichte von zwei am Rande involvierten Unternehmen: Einem Strumpfhosen-Exporteur und einem angeblich einzigartigen Öl-Bindemittel-Erfinder.

Letztere sei das Produkt einer Firma von Martin Pucher, die dem angeklagten Unternehmer als wichtige Einnahmequelle und Cash-Cow präsentiert worden sei: „Angeblich hat diese Firma von Pucher mit Patenten viel Geld gemacht. Etwa mit einem einzigartigen Öl-Bindemittel. Ich habe mir gedacht, das gibt es doch schon.“ Dieser Erfindergeist habe seiner damaligen Einschätzung nach auch einen Teil des Vermögens erwirtschaftet, das über Umwege als Sponsorgelder an den SVM floss.

Die andere Firma hatte einer der Angeklagten selbst in den 90er-Jahren geführt – erfolgreich, wie er betont: „Wir haben Strumpfhosen in Stückzahlen von 100.000 nach Ungarn exportiert, in den Farben, die bei uns niemand gekauft hat: knallgelb, grün und so.“

Thema war auch eine renommierte Gerüstfirma, die der Angeklagte nach eigenen Angaben „vor Pucher“ und aus eigenen finanziellen Mitteln gegründet hatte. Dass er das Geld für seine später verkauften Unternehmensanteile explizit auf das Konto seiner Frau überwiesen ließ, sorgte für einige Nachfragen von Richterin und Oberstaatsanwalt. „Das habe ich ihr geschenkt, das darf ich. Das hat auch nichts mit der Commerzialbank zu tun“, so der Angeklagte.

Weiter geht es (vermutlich) am 5. August

Nach einiger Beratungszeit verkündete die Richterin, dass der Prozess am 5. August fortgeführt werden soll. Die schriftliche Aufnahme des neuen Gutachtens in den Akt, wie von der Verteidigung beantragt, wurde abgelehnt, da der Sachverständige im Zuge der Verhandlung dazu mündlich befragt werden soll.

Aber auch dieser Termin scheint noch nicht in Stein gemeißelt. Der Verteidiger eines Angeklagten monierte heftig, dass er an diesem Tag noch im Urlaub sei, was er auch bereits im April gemeldet habe. „Ich Ihren Einwand zur Kenntnis“, so die Richterin. Ob sich der Termin noch ändere, werde morgen schriftlich bekanntgegeben.