Kind gequält: Pflegeeltern verurteilt

Bezirk Güssing

Fünf Jahre lang erlitt ein Bub bei Pflegeeltern im Südburgenland schlimme Qualen. Jetzt wurde das Ehepaar verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Mit dem Urteil waren die Angeklagten nicht einverstanden: Sie meldeten Berufung an.

Mit dem Urteil waren die Angeklagten nicht einverstanden: Sie meldeten Berufung an.

© BVZ/Kirchmeir

Von 2007 bis 2012 war das Pflegekind „grenzüberschreitenden Erziehungsmethoden“ ausgesetzt gewesen, wie es die Staatsanwältin am Ende eines Prozesses schilderte, der vor einem Jahr begonnen hatte. Zuvor waren am 29. Oktober 2024 im Gerichtssaal Szenen einer Videoaufzeichnung vorgespielt worden, die den heute 22-jährigen Pflegesohn der Angeklagten bei seiner Einvernahme zeigten.

Kind nachts in den Wald gezerrt

Der junge Mann schilderte Schläge und Zwangsmaßnahmen. Einmal sei er nachts vom Pflegevater in den dunklen Wald gezerrt worden, weil er nicht zu weinen aufhören konnte. „Ich hatte den Pyjama an, er hatte ein Seil mit“, berichtete der junge Mann. Der Pflegevater habe ihn an einen Baum gestellt und mit dem Seil umwickelt. „Er sagte: Hörst jetzt auf? Ich sagte, bitte nicht“, so der junge Mann.

Die früheren Pflegeeltern hatten sich gleich zu Prozessbeginn im Oktober 2023 nicht schuldig bekannt. Der heute 58-jährige Pflegevater bestritt, den Buben geschlagen, unter eine kalte Dusche gestellt, das nackte Kind mit Schnee eingerieben, im Keller eingesperrt zu haben. Auch habe man das Kind nicht mit Essensentzug bestraft. Auch die 47-jährige Pflegemutter wies jede Schuld von sich.

Zeuginnen schilderten bedrückende Wahrnehmungen

Anders lauteten die Schilderungen von Sozialarbeiterinnen und Lehrpersonen. Die Leiterin jener Schule, die der Bub besucht hatte, sprach von bedrückenden Wahrnehmungen. „Ich habe viele Familiengeschichten erlebt, diese ist mir am schlimmsten in Erinnerung geblieben“, sagte die bereits pensionierte Schulleiterin vor Gericht.

Am letzten Verhandlungstag wurde noch eine Pädagogin jener Einrichtung befragt, in der der Bub 2012 untergebracht wurde, nachdem ihn die überforderten Pflegeeltern einfach in einer Klinik abgegeben hatten. Sie schilderte, wie sehr sich das Kind über Süßigkeiten gefreut hatte, die ihm seitens der Pflegeeltern immer vorenthalten und verboten worden waren.

Fotos in Album sollten „gute Kindheit“ beweisen

Auf Antrag des Verteidigers der früheren Pflegemutter hielt die Richterin dem im Gerichtssaal anwesenden 22-jährigen Opfer Fotos aus einem Fotoalbum vor. Diese Fotos sollten, so der Verteidiger, belegen, dass es dem Kind bei den Pflegeeltern gut gegangen sei.

„Es gibt Fotos vom Frühstück, vom Torteessen, von Weihnachten 2007“, sagte die Richterin. „Ich kann zu dem, was auf den Fotos zu sehen ist, auch viele schlechte Sachen erzählen“, sagte dazu der 22-Jährige. Im einzelnen könne er sich an die auf den Fotos dargestellten Szenen nicht erinnern.

„Aus meiner Sicht gibt es keine Hinweise, dass der Zeuge gelogen hat“, sagte abschließend die Staatsanwältin. Was sich zugetragen hat, sei auch im Jugendamtsakt dokumentiert. Seitens des Kindergartens seien Gefährdungsmeldungen übermittelt worden, die Pflegeeltern seien darauf hingewiesen worden, dass ihre Erziehungsmethoden nicht angemessen seien.

Kind hätte viel Aufmerksamkeit gebraucht

Das Pflegekind hätte viel Aufmerksamkeit gebraucht, doch diese wurde ihm nicht entgegengebracht, so die Staatsanwältin. Der Bub wurde im Gegenteil mit einer besonderen „Erziehungshärte“ konfrontiert, wie es die Staatsanwältin formulierte. Die Pflegeeltern hätten ein „Angstregime“ aufgebaut, sagte sie weiters. „Sie glaubten, sie werden dem Kind dadurch Herr“, fuhr sie fort.

Die Pflegeeltern seien massiv überfordert gewesen und hätten zugleich mit eigenen Problemen zu kämpfen gehabt.

Die Anwälte der beiden Angeklagten beantragten einen Freispruch.

Die Richterin verurteilte die früheren Pflegeeltern wegen des Quälens und Vernachlässigens einer unmündigen Person. Die Angeklagte erhielt eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten, ihr Ehemann von 15 Monaten. Beide meldeten Berufung gegen das Urteil an. Dieses ist somit nicht rechtskräftig.