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Potenzieller Selbstmörder ging in Neusiedl/See auf Polizisten los
Prozess
„Bitte erschießt's mich!“, hatte der 22-Jährige am 28. Februar 2024 in Neusiedl am See gerufen. Für die Polizisten war der Einsatz überaus belastend. Jetzt stand der 22-jährige Wiener in Eisenstadt vor Gericht.
Der 22-Jährige wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
© BVZ/Kirchmeir
Wegen eines potenziellen Selbstmörders musste die Polizei in den Abendstunden des 28. Februar 2024 in ein Wohngebiet in Neusiedl am See ausrücken. Ein 22-jähriger Wiener hatte gegenüber seiner Familie Selbstmordgedanken geäußert. Angehörige verständigten die Polizei, die Unterbringung des 22-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung wurde angeordnet.
„Wir trafen ihn an und riefen: Bleiben'S stehen, reden'S mit uns. Es gibt für alles eine Lösung“, berichtete ein 31-jähriger Polizist, der damals vor Ort gewesen war.
„Auf Höhe einer Laterne blieb er stehen. Auf einmal schrie die Kollegin: Waffe!“, so der Poliist weiter. Er habe gesehen, wie der Wiener in seine hintere Hosentasche griff. „Er drehte sich zu uns um, wir vernahmen einen Schnalzer. Das Messer war für uns erkennbar“, schilderte er die dramatischen Sekunden.
Laut den Angaben der Polizisten hatte der Wiener ein Springmesser gezückt. Auf diese Beobachtungen angesprochen, bestritt der Angeklagte vor Gericht, mit dem Messer in der Hand auf die Polizisten zugegangen zu sein. „Das Messer war in der vorderen Hosentasche. Ich gab vor, hinter dem Rücken eine Schusswaffe zu halten“, beschrieb er die Situation aus seiner Sicht.
Polizist: „Das Messer hielt er in der Hand, die Spitze zeigte nach vorne“
„Wir zogen die Waffe, machten die Täteransprache, sagten, dass er das Messer weglegen soll“, setzte der Polizist in seiner Schilderung fort. „Wir zogen uns zurück, er ging in unsere Richtung, das Messer hielt er seitlich in der Hand, die Spitze zeigte nach vorne.“
Die Situation war für die vor Ort anwesende Polizistin und ihre beiden Kollegen enorm belastend. „Im Kopf tauchten Gedanken an den Vorfall in Bad Sauerbrunn auf“, sagte der 31-jährige Polizist in der Einvernahme vor Gericht.
„Wir schrien ihn an: Legen'S das Messer weg! Tun Sie's weg, oder wir müssen schießen“, beschrieb der Polizist die dramatische Situation in Neusiedl am See.
Dieser Aufforderung sei der 22-Jährige schließlich nachgekommen. „Ich warf das Messer weit nach vorne, trat aus dem Gang und kniete ab“, schilderte der Angeklagte den weiteren Verlauf. „Ab dem Zeitpunkt, wo ich die Hände hochnahm, hatte ich mich beruhigt. Mir wurde die Situation klarer.“
Dem 22-Jährigen wurden Handschellen angelegt, er wurde für eine Nacht in einer psychiatrischen Abteilung eines Spitals untergebracht.
„Es war haarscharf, dass wir nicht von der Waffe Gebrauch gemacht hätten“
„Es war extrem bedrohlich“, berichtete der 31-jährige Polizist über das Szenario. „Es war haarscharf, dass wir nicht von der Waffe Gebrauch gemacht hätten.“ Der Angeklagte habe insgesamt drei Messer bei sich gehabt.
Die Aussage des 22-Jährigen, er habe kein Messer in der Hand gehalten, sei, so der Polizist, „definitiv nicht richtig“. „Es war eine absolute Ausnahmesituation, weil unser Leben durch den Messerangriff definitiv in Gefahr war“, stellte er fest.
Der Einsatz habe ihn, so der Polizist, sehr belastet. Ereignisse wie der Tod eines Polizisten in Mannheim, der am 31. Mai 2024 Opfer einer Messerattacke geworden war, würden die Situation immer wieder neu in sein Gedächtnis rufen. Er habe wie auch die anderen beteiligten Kollegen nach dem Einsatz in Neusiedl am See psychologische Hilfe in Anspruch genommen. „Man muss mit jemandem darüber reden“, sagte der Polizist. „Es war eine äußerst schwierige Zeit.“
Anrainer wurde als Zeuge befragt
Richterin Birgit Falb befragte auch einen Anrainer, der am 28. Februar Ohrenzeuge des Einsatzes geworden war. „Ich nahm wahr, dass es um eine polizeiliche Amtshandlung ging“, sagte der Zeuge. „Mehrmals wurde wiederholt: Hände nach vor und auf den Boden legen. Eine Frauenstimme sagte mehrmals: Achtung! Er hat ein Messer.“
„Dass nicht mehr passierte, ist auf das besonnene Vorgehen der Beamten zurückzuführen“, lobte die Staatsanwältin die Arbeit der Polizisten.
Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Polizisten, dass er sie in eine „Ausnahme- und Stresssituation gebracht“ habe. Er wisse jetzt, dass das „unnötig“ gewesen sei.
Urteil: Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Der bislang unbescholtene Mann wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung veruteilt. An die Polizistin und die beiden Polizisten muss er jeweils 300 Euro für die erlittene psychische Belastung bezahlen. Das Springmesser wird konfisziert, die anderen Messer werden vernichtet.
„Die Beamten schilderten, dass sie ein Messer wahrnahmen“, begründete die Richterin das Urteil. „Vielleicht wollen Sie es sich nicht eingestehen, ich habe aber keinen Grund zu zweifeln, dass es so war, wie von den Beamten geschildert.“
Der Angeklagte bat um Bedenkzeit, auch die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.