21-Jähriger überfiel wegen Spielschulden drei Tankstellen
Mit Messer bewaffnet
Im März und April 2025 beging ein 21-jähriger Flüchtling Raubüberfälle auf Tankstellen in Wiener Neustadt, Bad Fischau und Schäffern. Ein 16-Jähriger unterstützte ihn bei zwei dieser Straftaten. Jetzt wurden beide verurteilt.
Der 21-Jährige - rechts neben dem Justizwachebeamten - wurde bei zwei Überfällen von einem 16-Jährigen - auf der Anklagebank sitzend - begleitet.
© BVZ/Kirchmeir
Am Mittwoch, 11. Juni 2025, mussten sich die beiden afghanischen Staatsbürger vor Gericht verantworten. Sie hatten sich in einem Flüchtlingsheim im Bezirk Mattersburg kennengelernt. Die drei Messer, die der 21-Jährige bei den Raubüberfällen verwendete, stammten aus der Küche dieses Flüchtlingsheims.
Nach dem dritten Raubüberfall wurden die beiden jungen Männer verhaftet.
Der 21-Jährige, der bis zu seiner Verhaftung in einer Gemeindewohnung lebte und einer geringfügigen Beschäftigung nachging, bekannte sich zu allen Raubüberfällen schuldig. Bei der Befragung zu seiner persönlichen Situation hatte er angegeben, er sei seit zwei Wochen Vater eines Kindes.
21-Jähriger schwängerte eine 14-Jährige
„Sie haben eine 14-Jährige geschwängert!“, hielt ihm die Richterin vor. „Es war gewollt“, behauptete der Angeklagte.
Am 2. März 2025 fuhr der 21-Jährige mit dem Fahrrad zu einer Tankstelle in Wiener Neustadt. Er war mit einem Messer mit 27 Zentimeter langer Klinge bewaffnet. Mit einer Sturmhaube und einer Kappe maskiert, betrat er mitten in der Nacht die Tankstelle.
Mit gezücktem Messer forderte er die Angestellte auf, ihm Geld zu geben. Er erbeutete 2.100 Euro und ließ sich dann noch eine Packung Zigaretten geben. Danach warf er das Messer weg und übernachtete im Flüchtlingsheim. Am nächsten Morgen berichtete er seinem 16-jährigen Freund von dem Raubüberfall.
20.000 Euro bei bei Onlinewetten verspielt
„Ich hatte mein ganzes Geld bei Online-Spielwetten verloren“, sagte der 21-Jährige. Insgesamt habe er bereits 20.000 Euro verspielt. „Wenn um Mitternacht mein Lohn am Konto war, habe ich es bis zum Morgen verspielt“, gab der Angeklagte zu.
Er habe sich rund 1.000 Euro bei Freunden ausgeborgt und sei die Miete für seine Wohnung schuldig geblieben.
Mitte April hatte er das Geld vom ersten Raubüberfall verspielt und war neuerlich in Geldnöten. „Ich hatte die Idee, noch eine Tankstelle zu überfallen“, gab der 21-Jährige zu. Mit einem Kastenwagen, einem Firmenfahrzeug, das ihm zur Verfügung stand, machte er sich auf den Weg zur Autobahnraststätte Bad Fischau. Am Beifahrersitz: der 16-jährige Landsmann.
16-Jähriger vergewisserte sich, dass nur eine Frau in der Tankstelle war
Der 16-Jährige soll die Tankstelle ausgekundschaftet und sichergestellt haben, dass sich keine Kunden und nur eine weibliche Mitarbeiterin im Shop befand. „Frauen bekommen leichter Angst“, argumentierte der 1,61 Meter große ältere Angeklagte.
Mit einem 30 Zentimeter langen Brotmesser mit Doppelspitze bewaffnet und maskiert betrat er die Tankstelle, forderte die Mitarbeiterin auf, ihm Geld zu geben und deutete auf seinen Rucksack.
Mit rund 900 Euro Beute begaben sich die jungen Männer danach wieder ins Flüchtlingsheim, der Unterkunft des 16-Jährigen. „Wir zählten das Geld in seinem Zimmer“, sagte der 21-Jährige vor Gericht. Am nächsten Tag habe er die Scheine bei der Bank eingezahlt und über sein Konto verspielt. Der 16-Jährige habe keinen Anteil erhalten.
Zwei Tage später fand der dritte Raub statt
„Am nächsten Tag rief mich die Polizei wegen der Miete an. Deshalb habe ich mich zum dritten Raub entschlossen“, so der 21-Jährige.
Er habe mit dem 16-Jährigen gesprochen und ihm mitgeteilt, dass er im nächsten Monat 3.000 Euro benötigen würde. „Ich sagte, dass ich noch eine Tankstelle überfallen muss“, so der 21-Jährige.
Mehr als 20 Tankstellen habe man in dieser Nacht auf den 16. April 2025 gemeinsam angesteuert. „Ich schickte ihn immer wieder hinein, um nachzuschauen, ob eine Frau drinnen ist“, so der 21-Jährige über die Rolle des beteiligten Jugendlichen.
Neuerlich mit Messer die Tankstelle betreten
Nachdem sie stundenlang in Richtung Wien und Graz gefahren waren, entschied der 21-Jährige, die Tankstelle in Schäffern zu überfallen. „Ich machte das Handschuhfach auf und entnahm das Messer“, so der Hauptangeklagte.
Die Angestellte gab ihm Geld aus einer Kassa, dann aus einer zweiten. Insgesamt betrug die Beute 1.397,31 Euro.
Nach Raub belästigte Täter die Angestellte sexuell
Doch damit nicht genug. Mit dem Messer in der Hand forderte der 21-Jährige die Tankstellenmitarbeiterin auf, das T-Shirt hochzuziehen und ihm ihre Brüste zu zeigen. Zuerst weigerte sie sich, da setzte der 21-Jährige ihr das Messer am Bauch an und drohte, sie abzustechen.
Der Aufforderung, auch die Hose hinunterzuziehen, konnte sich die Frau entziehen, indem sie behauptete, sie sei schwanger. Daraufhin entschuldigte sich der Räuber und ließ von ihr ab.
Gemeinsam mit dem 16-Jährigen kehrte er wiederum in das Flüchtlingsheim zurück. In einem Kasten wurde die Beute versteckt. „Am nächsten Tag fuhr ich zur Arbeit. Was mit dem Geld ist, weiß ich nicht“, so der 21-Jährige.
Die Polizei habe es bei der Hausdurchsuchung nicht gefunden.
Jugendlicher bestritt zunächst seinen Tatbeitrag
Der 16-Jährige hatte zunächst bestritten, in die Raubpläne eingeweiht gewesen zu sein. Er bekannte sich nicht schuldig, sein Verteidiger ersuchte um einen Freispruch.
Der 21-Jährige belastete aber den Mitangeklagten schwer. Dieser habe gewusst, dass er die Raube begehen würde: „Er ist ja nicht blind oder taub. Wir redeten im Auto darüber, dass wir eine Tankstelle überfallen.“
Nach Rücksprache mit seinem Anwalt bekannte sich der 16-Jährige zögerlich schuldig. Er habe gewusst, dass die Raubüberfälle geplant waren.
Opfer mussten nicht aussagen
Die drei überfallenen Tankstellen-Mitarbeiterinnen wurden als Zeuginnen geladen. Sie seien, so die Richterin nach Rücksprache mit den allesamt sehr zierlichen Frauen, durch die Straftaten höchst belastet.
Die Richterin ermahnte die Angeklagten: „Diese Frauen sind ganz allein im Nachtdienst! Es ist sehr mutig, wenn Sie da mitten in der Nacht mit einem Messer auftauchen, zumal um ein oder zwei Uhr nachts keine Kunden mehr da sind.“
Aufgrund der geständigen Verantwortung der Angeklagten konnte auf die Zeugeneinvernahme der Frauen verzichtet werden.
Der 21-Jährige wurde zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Sein jugendlicher Komplize erhielt 18 Monate Haft, davon zwölf Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.