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22-Jähriger hielt sich nicht an Auflagen
Nach Prozess
Im August 2022 war ein heute 22-jähriger Mann aus dem Bezirk Mattersburg verurteilt worden, weil er gemeinsam mit seinem 26-jährigen Bruder die damals 19-Jährige Schwester bedroht hatte. Jetzt stand er wieder vor Gericht.
Der 22-Jährige hatte noch mal Glück: Weil er jetzt endlich Bestätigungen vorlegte, kam er ohne Strafe davon.
© BVZ/Kirchmeir
Die Familie hat türkische Wurzeln, die Geschwister kamen aber schon in Österreich zur Welt.
Der jüngere Bruder soll seiner Schwester 2016 ins Gesicht geschlagen haben, sodass sie aus dem Mund blutete. 2019 soll er sie geohrfeigt haben, weil sie Bilder auf Instagram likte. 2021 soll er sie gepackt und gezwickt haben, worauf die Schwester zur Polizei ging und zwei Nächte bei einer Cousine übernachtete.
Im Jänner 2022 soll er seiner Schwester gedroht haben, er werde ihr die Zunge abschneiden, wenn sie „weiter so frech“ sei.
Richterin Gabriele Nemeskeri hatte den damals 20-Jährigen wegen Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung verurteilt, sich aber den Ausspruch einer Strafe auf eine Probezeit vorbehalten, wie es bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die erstmals vor Gericht stehen, bisweilen geschieht.
Nicht wie aufgetragen zur Männerberatung gegangen
Der Angeklagte bekam eine Weisung: Er sollte eine Männerberatung aufsuchen, regelmäßig Beratungstermine wahrnehmen und die Bestätigungen über diese Unterstützung der Richterin übermitteln.
Richterin Gabriele Nemeskeri wartete jedoch vergeblich auf die Bestätigungen. Deshalb lud sie den mittlerweile 22-Jährigen im Dezember 2023 zu einer förmlichen Ermahnung vor. Damals beteuerte er, er werde endlich mit der Männerberatung Termine vereinbaren, um eine gerichtliche Strafe zu vermeiden.
Weil jedoch auch im Jahr 2024 keine Bestätigungen am Gericht eintrafen, musste sich der 22-Jährige neuerlich zu einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht Eisenstadt einfinden. Die Staatsanwaltschaft hatte einen nachträglichen Strafausspruch beantragt.
„Ich ließ Ihnen sogar das Urteil zustellen, das Sie ja haben wollten, aber keine einzige Bestätigung ist eingelangt“, hielt die Richterin dem 22-Jährigen vor.
Er habe gar nicht gewusst, worum es gehe, meinte der 22-Jährige. Seine Anwältin habe ihn erst vor dem Gerichtssaal darüber informiert, dass der Prozesstermin angesetzt wurde, weil keine Beratungsbestätigungen am Gericht eingetroffen seien.
Er sei, so der Angeklagte, seit Jänner 2024 bei der Männerberatung, die er zirka zweiwöchentlich aufsuche. Endlich konnte er auch Bestätigungen vorlegen. Und er behauptete, „oben beim Gericht etwas reingeworfen“ zu haben.
„Angekommen ist nichts“, informierte ihn die Richterin.
„Sie müssen schön langsam lernen, sich nicht auf die Mama zu verlassen und selbst Verantwortung übernehmen!“, ermahnte die Richterin den Angeklagten. Dieser hatte erst im Mai 2024 vom Bezirksgericht Mattersburg wegen Suchtgiftkonsums eine weitere Weisung erhalten: Wegen des Konsums von Kokain und Ecstasy-Tabletten muss er zu einer Therapie beim Psychosozialen Dienst.
Staatsanwaltschaft beantragte Ausspruch einer Strafe
Der Staatsanwalt beantragte den Ausspruch einer Strafe, die Verteidigerin ersuchte darum, von einer Bestrafung abszusehen.
Die Richterin entschied sich dafür, den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträglichen Strafausspruch abzuweisen: „Sie haben zwar die Weisung gebrochen, indem Sie die Bestätigungen nicht vorlegten. Aber Sie haben die Weisung erfüllt, indem Sie zur Männerberatung gingen. Deshalb wird keine nachträgliche Strafe ausgesprochen.“ Der 22-Jährige müsse aber weiterhin die Bestätigungen für die Besuche bei der Männerberatung vorlegen.