Mutter wegen Gewalt gegen Sohn verurteilt

Bezirk Neusiedl

Eine 43-jähriger Mutter dreier Kinder soll ihren Sohn im Kindesalter misshandelt haben. Sie erhielt wegen fortgesetzter Gewaltausübung eine bedingte Haftstrafe und eine unbedingte Geldstrafe.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Sie soll selbst in der Familie großem Druck ausgesetzt gewesen sein.

Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Sie soll selbst in der Familie großem Druck ausgesetzt gewesen sein.

© BVZ/Kirchmeir

Der heute 21-jährige junge Mann soll zwischen 2012 und 2018 im Bezirk Neusiedl Misshandlungen seiner Mutter ausgesetzt gewesen sein. Die Übergriffe sollen begonnen haben, als der älteste Sohn der Familie neun Jahre alt war. Er hat auch zwei jüngere Geschwister.

Das Kind sei mit einen zusammengefalteten Gürtel, mit „Schlapfen“ und einem Handyladekabel geschlagen worden, führte die Staatsanwältin in ihrem Anklagevortrag aus.

Auch soll die Mutter ihrem Sohn angedroht haben, sie werde ihn „mit einem Seil aufhängen“. Die Übergriffe sollen geendet haben, als der Sohn 14 oder 15 Jahre alt war und begann, die elterliche Wohnung zu meiden.

Bei Polizeieinsatz sprach Sohn über Gewalt durch die Mutter

Die Eltern hätten dem Sohn erklärt, er dürfe mit niemandem über die Misshandlungen reden. Erst 2023, im Zuge eines Streits zwischen der Mutter und ihrem Sohn, erlangte die Polizei Kenntnis von den Gewalttaten innerhalb der Familie. Damals hatte der Sohn seine Mutter körperlich attackiert, wofür er auch die Verantwortung übernahm.

Zugleich beschuldigte er damals seine Mutter der fortgesetzten Gewaltausübung.

Gegen die Frau wurde Anklage erhoben. Beim Prozess am 8. Mai 2025 bekannte sie sich vor einem Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt nicht schuldig.

„Sie wissen, was Ihr Sohn ausgesagt hat“, hielt ihr die Richterin vor. „Können Sie uns erklären, warum er das sagt?“

Mutter: „Er will die Opferrolle spielen“

„Er will sich besser dastehen lassen und eine Opferrolle spielen“, meinte die Mutter.

Die Angeklagte behauptete, sie sei von ihrem kleinen Sohn und ihrem Ehemann beleidigt worden. Als er 15 Jahre alt war, habe der Sohn begonnen, sie zu schlagen.

„Aus welchem Anlass?“, fragte die Richterin. „Einfach so. Er ist aggressiv“, sagte die Angeklagte.

Hingegen habe sie ihren Sohn nie geschlagen oder ihm eine Ohrfeige gegeben. In seiner auf Video aufgezeichneten Aussage hatte der Sohn angegeben, dass die Frau Gewalt benützt habe, um sich Respekt zu verschaffen.

Sohn berichtete in Einvernahme über Gewalttaten

Die Videoaufzeichnung der Einvernahme des Sohnes wurde im Gerichtssaal vorgespielt. Dabei gestand auch er Gewalttätigkeiten ein. Gegen seinen Vater wollte der 21-Jährige nichts sagen.

Der Schöffensenat hielt die Angaben des 21-Jährigen für glaubwürdig und sprach die dreifache Mutter schuldig. Sie wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2.400 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.