Mit Schlagring auf Schlafenden eingedroschen: 8 Monate Haft

Opfer schwer verletzt

Ein 32-jähriger Mann schlich sich nachts in ein Haus und schlug einem 40-Jährigen mit einem Schlagring ins Gesicht. Jetzt wurde der 32-Jährige zu einer Haftstrafe verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Vor dem Schöffensenat behauptete der Angeklagte, er habe sich nur selbst verteidigt.

Vor dem Schöffensenat behauptete der Angeklagte, er habe sich nur selbst verteidigt.

© BVZ/Kirchmeir

Eifersucht dürfte das Motiv für die Tat gewesen sein. Der Angeklagte, der sich am 30. September 2025 wegen absichtlich schwerer Körperverletzung am Landesgericht Eisenstadt verantworten musste, war am 25. Mai dieses Jahres nachts in das Haus seiner Ehefrau eingedrungen. Damit widersetzte er sich einem behördlichen Betretungsverbot.

Dieses war ausgesprochen worden, weil der gebürtige Ungar gegenüber seiner Ehefrau zuvor gewalttätig geworden war. 2022 war er am Bezirksgericht Güssing verurteilt worden, weil er seiner Frau ins Gesicht geschlagen hatte.

Am 25. Mai waren bei der Ehefrau des Angeklagten deren Schwester mit ihrem Mann und ein Bekannter zu Besuch. Man hatte gemeinsam gekocht, gegessen und getrunken und sich gegen 21.30 Uhr schlafen gelegt. Der 40-jährige Gast schlief in der Küche auf einer Couch.

Eindringling betrat Haus durch unversperrte Tür

Der Ungar, in seiner Heimat als Pizzalieferant tätig, wusste, dass sich der 40-Jährige im Haus seiner Ehefrau aufhielt. Gegen 22.30 Uhr betrat er das Grundstück im Bezirk Güssing, öffnete die unversperrte Haustüre und soll dem 40-Jährigen mit einem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.

Danach soll er dem schlaftrunkenen Mann mehrfach mit einem mitgebrachten Schlagring ins Gesicht und auf den Körper geschlagen haben.

„Das Opfer schaut aus - das ist verheerend!“, verwies die Staatsanwältin auf Fotos im Strafakt. Unter anderem habe der 40-Jährige zwei Knochbrüche im Gesicht erlitten.

„Waren Sie eifersüchtig auf den 40-Jährigen?“, fragte die Richterin den Angeklagten. „Nein, ich war nicht eifersüchtig. Ich wusste, dass ich nicht eifersüchtig sein brauche“, erklärte dieser.

Keinen Schlagring benützt?

Bei der Polizei hatte er die Tat bestritten. Vor Gericht gab er jetzt zu, den 40-Jährigen am 25. Mai zusammengeschlagen zu haben. Allerdings quasi in Notwehr und auch nicht mit einem Schlagring.

Der 40-Jährige habe versucht, ihn und seine Ehefrau gegeneinander aufzubringen. Am 25. Mai habe ihn der 40-Jährige angerufen und ihm mitgeteilt, „dass er mich schlagen und meine Frau so beeinflussen wird, dass wir Streit haben“, berichtete der Angeklagte. Deshalb sei er nachts nach seiner Arbeit zum Haus seiner Frau im Südburgenland gefahren.

„Das finde ich nicht logisch“, bemerkte die Richterin. „Er kündigt an, er wird Sie zusammenschlagen, und Sie gehen genau dorthin? Wie dumm ist das?“

„Ich wollte ohne Prügelei in Ruhe mit ihm sprechen“, behauptete der Angeklagte.

In der Küche auf das Opfer getroffen

Er sei in die Küche gekommen, der 40-Jährige sei wach gewesen und man habe „zu diskutieren“ begonnen. Da habe der 40-Jährige einen „kleinen Spray“ aus der Tasche genommen. „Er besprühte mich damit“, so der Angeklagte. Daraufhin habe er zugeschlagen. „Allerdings war es eine Abwehrreaktion“, sagte der 32-Jährige.

Es sei zu einer Rangelei gekommen und nach einer neuerlichen Spray-Attacke habe er das Haus verlassen, schilderte der Angeklagte den Vorfall.

Der 40-Jährige wurde als Zeuge befragt. „Ich schlief ein und wurde durch die Schläge und das Brennen wegen dem Pfefferspray wach“, sagte er. „Ich sah, dass der Angeklagte mit dem Schlagring da ist. Er hat mich geschlagen. Ich sprang auf, als mir die Augen brannten. Die Prügelei ging dann im Stehen weiter.“

Opfer schilderte seine Erinnerungen

Wegen des Sprays und des Bluts habe er nichts mehr gesehen. Er sei dann zusammengesackt, so das Opfer.

Der Schöffensenat folgte der Version des Opfers. „Wenn tatsächlich ein Gerangel stattgefunden hätte, wie vom Angeklagten geschildert, dann wären die anderen Personen im Haus wachgeworden“, so die Richterin. Außerdem habe das Opfer so schwere Knochenbrüche im Gesicht erlitten, dass davon ausgegangen werden müsse, dass diese Verletzungen nicht mit der Hand, sondern mit einem Gegenstand zugefügt wurden.

Der 32-Jährige wurde zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon sind acht Monate im Gefängnis zu verbüßen. Zusätzlich muss er drei Wochen Haft absitzen, die 2022 bedingt ausgesprochen worden waren. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, der Staatsanwältin war es zu milde - sie geht in Berufung.