Mit Omas Bankomatkarte Tabakprodukte eingekauft: Prozess

Bezirk Mattersburg

Ein 16-jähriger Lehrling stand vor Gericht, weil er die Bankomatkarte seiner Großmutter zum Einkauf von Snus, einem Tabakerzeugnis, verwendet hatte.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 16-Jährige bekannte sich vor Jugendrichterin Gabriele Nemeskeri schuldig.

Der 16-Jährige bekannte sich vor Jugendrichterin Gabriele Nemeskeri schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Am 22. August 2023 hatte der Lehrling aus dem Bezirk Mattersburg seiner Großmutter die Bankomatkarte entwendet.

Er ging damit zu einer Trafik, steckte die Bankomatkarte der Oma in den Tabakautomaten und kaufte drei Packungen Snus. Durch Verwendung der großmütterlichen Bankomatkarte umging er die Altersbeschränkung.

In Österreich dürfen Kinder und Jugendliche Tabak nicht erwerben.

Rechtlich ist es ein Einbruchsdiebstahl

Jugendrichterin Gabriele Nemeskeri erläuterte, dass die Verwendung einer widerrechtlich erlangten Bankomatkarte für den Tabakeinkauf am Automaten rechtlich als Einbruchsdiebstahl zu werten sei. „Es ist ihm klar, dass es strafbar ist“, gab Verteidiger Andreas Jeidler bekannt. Die Großmutter habe ihrem Enkel verziehen.

Der Schaden - dreimal sechs Euro - sei im Familienverbund verkraftbar. Der Lehrling werde, so der Anwalt, mit dem weiteren Tabakkonsum warten, bis er 18 sei.

„Zahlen Sie der Oma die 18 Euro zurück?“, fragte die Richterin. „Ja“, versprach der Lehrling.

Er erhielt eine Diversion: Das Verfahren wird auf eine Probezeit von einem Jahr eingestellt. Außerdem muss er 50 Euro Pauschalkosten an das Gericht bezahlen.

Damit war der Jugendliche einverstanden.