Rosengarten-Gründerin: „Bin vollkommen entsetzt“

Prozess nach Insolvenz

Nicht schuldig bekannte sich die frühere Geschäftsführerin des Pflegeheims „Rosengarten“ in Bad Sauerbrunn am Landesgericht Eisenstadt. Sie soll Gläubigern Geld vorenthalten und betrügerisch gehandelt haben.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die Pensionistin schilderte, wie es zum Konkurs gekommen war.

Die Pensionistin schilderte, wie es zum Konkurs gekommen war.

© BVZ/Kirchmeir

Im November 2023 ging das Seniorenwohnheim „Rosengarten“ in Bad Sauerbrunn in Konkurs. Für 51 Heimbewohner musste ein neuer Pflegeplatz gefunden werden.

Am 16. Februar 2026 begann nun der Prozess gegen die frühere Geschäftsführerin des Pflegeheims. Der 64-jährigen Wienerin wird vorgeworfen, sie habe die Buchhaltung nicht ordentlich geführt und trage durch „grob fahrlässiges Handeln“ Mitverantwortung für die im Oktober 2023 eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Pflegeheims.

2023 sei, so die Staatsanwaltschaft, die Umstellung des Betriebs auf Gemeinnützigkeit erfolgt, was das Land Burgenland im Zuge einer Neuvereinbarung für Tagsatzzahlungen verlangt habe. Die damalige Geschäftsführerin habe während dieses Änderungsprozesses 2,1 Millionen Euro aus dem Unternehmen entnommen.

Verteidiger: „Sie hat reingezahlt“

„Das Gegenteil ist der Fall“, führte der Verteidiger aus. „Sie hat reingezahlt, reingezahlt, reingezahlt. Sie brennt nach wie vor für den Rosengarten.“ Der Fehler sei bei der Auswahl der neuen Geschäftsführerin erfolgt, die der Wienerin in der leitenden Managementfunktion im Heim nachfolgte.

„So wirklich gekümmert, dass es hinten und vorne rennt - naja“, stellte der Verteidiger zu dieser Nachfolgerin in den Raum. Aufgrund eines Abrechnungsfehlers sei es zur Zahlungsstoppung seitens des Landes gekommen, mit dem eine Tagsatzvereinbarung für die Pflegeheimbewohner bestand. Ohne Rücksprache mit seiner Mandantin sei der Konkursantrag gestellt worden.

Die Angeklagte verlas danach, teilweise unter Tränen, eine mehrseitige Stellungnahme. Sie begann mit den Worten: „Hohes Gericht, sehr geehrte Damen und Herren, danke, dass ich heute über mich sprechen darf.“

Angeklagte: „Die Bewohner fühlten sich sehr wohl“

Sie schilderte, wie sie jahrelang 50 bis 60 Stunden pro Woche für das Pflegeheim gearbeitet habe. „Die Bewohner waren mir vertraut, sie fühlten sich sehr wohl bei mir.“ Als sie von der Insolvenz erfahren habe, habe ihr „erster Gedanke“ den Bewohnern gegolten, die „ihre gewohnte Umgebung verlieren sollten“, sagte die Angeklagte schluchzend.

Gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten habe sie in Bad Sauerbrunn jenes Gebäude erworben, in dem 1922 bis 1930 der provisorische Sitz der burgenländischen Landesregierung bestanden habe. Die Seniorenresidenz wurde gegründet, das Gebäude mehrfach erweitert und modernisiert.

„Durch Einsatz erheblicher Eigenmittel sind mehrere Millionen investiert worden“, sagte die Angeklagte. Bis 2016 seien nur „Selbstzahler“ in dem Heim untergebracht gewesen, dann wurde eine Tagsatzvereinbarung mit dem Land Burgenland geschlossen, zunächst für 20, später für 51 Betten.

Verkaufsverhandlungen für den „Rosengarten“

Ab 2020 habe sie Verkaufsverhandlungen für den Betrieb geführt. Mit einer burgenländischen Wohnbaugenossenschaft sei man sich bereits einig gewesen, jedoch sei die Tagsatzvereinbarung mit dem Land nicht zustande gekommen. Das Land habe selbst Interesse gezeigt, aber nur die Hälfte des Kaufpreises zahlen wollen.

Schließlich wurde das Heim an eine deutsche Gesellschaft verkauft.

Im Zuge der Umstellung auf Gemeinnützigkeit Geld ausschütten zu lassen, sei ihr vom Steuerberater geraten worden, so die Angeklagte. Am 11. Oktober 2023 sei die neue Geschäftsführerin bestellt worden, sie selbst habe sich mit Monatsende aus der Gesellschaft zurückgezogen.

Fehler bei Abrechnung bewirkte „Kettenreaktion“

Aufgrund eines Fehlers bei der Abrechnung im Oktober 2023 habe das Land die Tagsätze nicht ausbezahlt. Ohne mit ihr zu sprechen, habe die neue Geschäftsführerin die Insolvenz beantragt. „Dadurch wurde eine Kettenreaktion in Gang gesetzt“, so die Angeklagte, „die enormen Schaden für die Gläubiger und mich bedeutete“.

„Ich bin vollkommen entsetzt, dass diese Situation ihren Lauf genommen hat“, sagte sie abschließend.

Die Richterin hatte bereits zu Prozessbeginn angekündigt, dass es zu einer Vertagung der Verhandlung kommen werde. Die Zeugeneinvernahmen sind für die nächsten Termine vorgesehen.

Reaktion der Politik

Der Auftakt zum „Rosengarten“-Prozess wurde auch von der Landespolitik wahrgenommen. Man sehe den burgenländischen Weg der Gemeinnützigkeit in der Pflege als „richtig und alternativlos“, erklärten SPÖ-Klubobmann Roland Fürst und SPÖ-Landtagsabgeordneter Thomas Hoffmann.

„Pflege ist eine gesellschaftliche Verantwortung und darf kein Geschäftsmodell sein. Wenn mit öffentlichen Geldern Gewinne maximiert werden, besteht immer die Gefahr, dass Qualität, Transparenz und letztlich die Menschen auf der Strecke bleiben“, stellte Fürst in einer Medieninformation am Montag, 16. Februar, fest.

Der Fall Rosengarten zeige exemplarisch, wohin gewinnorientierte Strukturen führen können. „Während Pflegebedürftige, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ihre Zukunft bangen mussten, standen Gewinnausschüttungen im Raum“, meinte Fürst weiter. Gewinnorientierte Investoren hätten „in der Pflege nichts verloren“.

Chronologie in der BVZ-Berichterstattung