Vater ging bei Bushaltestelle auf Jugendliche los

Racheaktion

Am 7. März 2025 stellte der Vater eines Teenagers an einer Bushaltestelle im Bezirk Mattersburg Jugendliche zur Rede. Einem 15-Jährigen soll er eine Zange nachgeworfen haben.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 37-jährige Angeklagte gab zu, seine Emotionen nicht immer im Griff zu haben.

Der 37-jährige Angeklagte gab zu, seine Emotionen nicht immer im Griff zu haben.

© BVZ/Kirchmeir

Am Mittwoch, 8. Oktober 2025, musste sich der Vater von vier Kindern am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Dort ist er kein Unbekannter: Acht Vorstrafen sind in seinem Strafregister eingetragen, die letzte datiert aus dem heurigen Jahr.

Der in Eisenstadt lebende Mann hat ein Aggressivitätsproblem. Deshalb besuchte er ein Anti-Gewalt-Training und absolviert eine Gruppentherapie. Eine Bewährungshelferin gab eine grundsätzlich positive Bewertung ab. Doch im Laufe des Prozesses zeigte sich ein anderes Bild.

Zunächst stand der Vorfall am 7. März im Mittelpunkt. Sein Sohn habe ihn an diesem Tag weinend angerufen: „Papa, bitte komm schnell!“

Er sei in die Ortschaft im Bezirk Mattersburg gefahren, wo sich sein Sohn aufhielt. Blutüberströmt sei der Jugendliche am Bordstein gesessen. „Er stieg ins Auto, hat fürchterlich geweint“, so der Angeklagte. Unbedingt habe er wissen wollen, was passiert war. „Papa, nein, passt schon“, habe sein Sohn gesagt.

„Ich wollte sie zur Rede stellen“

Trotzdem fuhr der Angeklagte zur Bushaltestelle, wo Jugendliche warteten. „Ich wollte sie zur Rede stellen“, sagte der Angeklagte. „Ich fragte, Burschen, was ist passiert? Sie sagten, es war nichts.“

Er habe seinen Sohn aufgefordert, auf denjenigen zu zeigen, der ihn verletzt haben soll.

„Der Angeklagte holte eine Zange aus dem Kofferraum und wollte mich schlagen“, sagte jener 15-Jährige vor Gericht, dem vorgeworfen worden war, den Sohn des Angeklagten geschlagen zu haben.

30 bis 40 Zentimeter lang soll die Zange gewesen sein, die der Angeklagte dem flüchtenden 15-Jährigen nachwarf. „Er traf mich am Fuß“, so der Jugendliche. Er habe sich dann in einer Seitengasse versteckt, bis die Polizei kam.

Gegenüber den anderen Jugendlichen soll der Vater gedroht haben, er werde den 15-Jährigen mit dem Auto überfahren.

„Nichts an diesen Aussagen stimmt“, erwiderte der Angeklagte. Er bekannte sich zu dem Vorfall an der Bushaltestelle nicht schuldig.

Angeklagter bestritt, mit Zange gedroht zu haben

Er habe nicht mit einer Zange gedroht, nichts geworfen und nicht mit dem „Überfahren“ gedroht.

„Wie der Bursche aus dem Polizeiauto rauskam und mich angrinste, da sagte ich: Was willst von mir? Auch wenn die Polizei da ist, ich rauch' dir eine an!“, gab der Angeklagte zu.

„Es ist sehr schwierig zu glauben, dass Sie ruhig blieben“, stellte die Richterin fest.

„Sicher habe ich dort auch gebrüllt“, pflichtete der Angeklagte bei. „Das sind Jugendliche!“, meinte er.

„Und da hilft Schreien?“, wunderte sich die Staatsanwältin. „Eigentlich nicht, wie man sieht“, zeigte der Angeklagte Einsicht. „Ich wollte meinem Sohn ein Vorbild sein und ihm zeigen: Gewalt ist keine Lösung.“

Freundin attackiert, deren Sohn und eigenen Sohn verletzt

Am 15. Juni 2025 hatte sich in Eisenstadt ein weiterer Vorfall ereignet. Der Angeklagte stritt mit seiner Lebensgefährtin. Dabei soll der 37-Jährige nicht nur auf die Frau, sondern auch auf deren Sohn losgegangen sein.

„Ich glaubte, er hat ein Messer in der Hand. Das habe ich so wahrgenommen in meiner Panik“, so der Angeklagte. Er gab zu, den Jugendlichen weggestoßen zu haben. Dabei sei dieser „blöd“ gegen die Waschmaschine „geflogen“. Seinem eigenen, ebenfalls anwesenden Sohn soll er mit der Faust in den Bauch geschlagen haben.

Die Frau und die Jugendlichen flüchteten ins Freie, dort soll sie der Angeklagte später bedroht haben: „Ich bringe euch alle um! Ich schlitze euch auf!“

„Ich war in Rage“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Seinen Sohn darf er jetzt aufgrund einer einstweiligen Verfügung nicht mehr sehen. „Ich bin schnell aufbrausend, daran arbeite ich“, sagte der Angeklagte.

Ex-Freundin berichtete von weiteren Gewalttaten

Später wurde die Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten einvernommen. Sie berichtete, dass der Angeklagte sie seit Juni 2024 zwei- bis dreimal wöchentlich geschlagen und bedroht habe.

Daraufhin dehnte die Staatsanwältin den Strafantrag auf den Tatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung aus. Dieses Delikt erfordert aufgrund der hohen Strafdrohung einen Verteidiger.

Dieser soll dem Angeklagten jetzt beigegeben werden. Der Prozess wurde auf Dezember vertagt.

Hilfe bei Gewalt

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:

Telefon: 03352 31420

Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at