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Schwere Vorwürfe gegen 32-Jährigen: Hat er Ehefrau misshandelt?
Bezirk Jennersdorf
Wie sein Eigentum soll ein 32-jähriger Mann seine Frau behandelt haben. Jetzt steht er wegen fortgesetzter Gewaltausübung vor Gericht.
Der Angeklagte kam zu spät und bekannte sich nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Alle waren am 16. April 2024 um 9 Uhr morgens pünktlich zum Prozessbeginn erschienen: Richterin Doris Halper-Praunias, Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer, die Schöffen, die Staatsanwältin, die Opfervertreterin und der Verteidiger. Nur einer fehlte. Der Angeklagte.
Anwalt Florian Astl fand heraus, dass sein Mandant in der Rechtsanwaltskanzlei angerufen hatte. Er werde sich um 15 Minuten verspäten, hatte er bekanntgegeben.
Schließlich traf der Angeklagte mit zwanzigminütiger Verspätung im Gerichtssaal ein. „Es macht keinen guten Eindruck, wenn man zur eigenen Verhandlung 20 Minuten zu spät kommt“, ermahnte ihn die Richterin.
Der 32-Jährige ist gebürtiger Südafrikaner und lebt im Südburgenland. Früher ging er als Hilfsarbeiter einer Tätigkeit nach, jetzt bezieht er 300 Euro monatlich vom AMS.
Kurz nach der Hochzeit im Jänner 2022 soll der Angeklagte begonnen haben, seine österreichische Ehefrau zu misshandeln. „Er betrachtete sie als sein Eigentum“, berichtete die Staatsanwältin. Der 32-Jährige verbot seiner Frau, andere Personen, insbesondere Männer, anzusehen, und schrieb ihr vor, welche Kleidung sie anziehen sollte.
Er soll die Frau gewürgt und ihr gedroht haben, er werde sie umbringen, wenn sie ihn betrüge. Wenn sie von der Arbeit heimkam, soll der Ehemann den Geruch seiner Frau kontrolliert haben. Als Strafe dafür, dass sie einem Handwerker, der im Haus des Ehepaares Reparaturarbeiten durchführte, ein Getränk anbot, soll der 32-Jährige seine Ehefrau vergewaltigt haben.
Beziehung soll von Gewalt geprägt gewesen sein
Nach diesem Vorfall soll er sich fast täglich mit Gewalt zum Sex gezwungen haben.
„Die grundlose Eifersucht steigerte sich immer mehr“, berichtete die Staatsanwältin. Im November 2022 war die Frau bei einem Gespräch ihres Ehemannes mit seinem neuen Chef anwesen.
Danach hielt er ihr vor, sie habe mit dem Chef geflirtet. „Er würgte sie zwei Minuten lang und ließ erst von ihr ab, als sich ihre Gesichtsfarbe änderte“, berichtete die Staatsanwältin.
Die Frau hatte in ihrer auf Video aufgenommenen Einvernahme die Vorfälle und das Eheleben detailreich geschildert. „Er wollte sie umfassend kontrollieren und schränkte ihre Lebensführung ein“, sagte die Staatsanwältin.
Frau hatte den mutmaßlichen Gewalttäter im Internet kennengelernt.
Die Opfervertreterin berichtete, dass ihre Klientin den Angeklagten im Internet kennengelernt habe. Zuerst sei der Mann sehr nett gewesen, dann habe sich eine „klassische Gewaltbeziehung“ entwickelt.
Als die Tochter der Frau in die Pubertät kam, habe sie befürchtet, so die Opferanwältin, dass der Ehemann auch gegenüber der Jugendlichen übergriffig werden könnte. „Aus Instinkt, um die Tochter zu schützen, schaffte sie es, Anzeige zu erstatten“, sagte die Juristin, und beantragte 2.000 Euro Schadenersatz für die Frau.
„Es gibt keine dritte Person, die unmittelbar wahrgenommen hätte, was an Vorfällen im Raum steht“, erklärte Verteidiger Florian Astl. Sein Mandant habe seine spätere Ehefrau 2019 über Social Media kennengelernt. 2021 sei er nach Österreich gekommen, Anfang 2022 wurde geheiratet.
„Die Schwiegermutter wollte ihn nicht in der Nähe ihrer Tochter haben“, berichtete der Verteidiger.
Rassistische Äußerungen als Streitgrund?
Wegen angeblicher rassistischer Äußerungen des Sohnes der Ehefrau sei es im Juni 2023 zum Streit gekommen. „Mein Mandant sagte damals, Rassismus hat keinen Platz in der Beziehung“, erwähnte der Verteidiger. Die Frau habe den Beschuldigten damals gebeten, ausziehen, diesem Wunsch sei der 32-Jährige ohne Gegenwehr nachgekommen. Später sei gegen ihn ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen worden.
Es gebe, so der Anwalt, keine ärztlichen Unterlagen über Verletzungen, keine Fotos. Außerdem sei sein Mandant unbescholten. „Für ihn steht viel auf dem Spiel“, wandte sich der Verteidiger an die Schöffen. „Wir sprechen von fünf bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe“, sagte er. „In Wahrheit ist sein Leben in Österreich dann wahrscheinlich vorbei.“
Der Angeklagte bekannte sich in weiterer Folge zu den ihm vorgeworfenen Fakten nicht schuldig. Da noch weitere Zeugen einvernommen werden sollen, wurde der Prozess auf Mai vertagt.
Wenn Sie selbst von Gewalt betroffen sind oder Menschen kennen, die Gewalt erleben, dann können Sie im Gewaltschutzzentrum Burgenland Hilfe finden.
Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:
Telefon: 03352 31420
Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at