16-Jähriger wegen Sexualtat vor Gericht: Prozess vertagt
Nordburgenland
Ein großer Jugendschöffensenat befasst sich mit einem sexuellen Übergriff, der sich in einer Einrichtung im Nordburgenland zugetragen haben soll. Der Verteidiger sagte, sein Mandant sei selbst ein Opfer.
Der 16-Jährige bestritt die Tat.
© BVZ/Kirchmeir
Ein 16-Jähriger nahm am Dienstag, 9. September 2025, im Verhandlungssaal 8 des Landesgerichts in Eisenstadt vor zwei Berufsrichterinnen und drei Pädagogen als Jugendschöffen Platz. Nicht alle Fragen der vorsitzenden Richterin zu seinen persönlichen Verhältnissen kann er beantworten. Er weiß nicht, wo er geboren ist. Auf die Frage nach seiner Staatsangehörigkeit sagt er: „Was ist das?“
Die Schule hat er 2024 abgeschlossen, jetzt würde er gerne eine Lehre machen. Aber welcher Betrieb nimmt ihn mitten in einem offenen Strafverfahren? „Das hätten Sie nicht sagen müssen“, erklärte ihm die Richterin. In Österreich gilt die Unschuldsvermutung.
Mit 14 jüngeren Mitbewohner missbraucht?
Vorgeworfen wird dem Jugendlichen, er habe im Februar 2024, damals noch im Alter von 14 Jahren, einen 13-jährigen Mitbewohner sexuell missbraucht. Außerdem soll er mit Schlägen gedroht haben, wenn der Jüngere einem Betreuer etwas erzähle. Das Opfer, so die Staatsanwältin, leide unter einer unterentwickelten Intelligenz. Ein Sachverständiger stellte in seinem Gutachten eine klinisch auffälllige Entwicklungsstörung fest.
„Es war extrem dramatisch“, sagte die Anwältin des mutmaßlichen Opfers. Sie forderte insgesamt 2.220 Euro Schadenersatz für die psychische Belastung und die körperlichen Schmerzen.
Verteidiger: „Man wollte ihn draußen haben“
Der Verteidiger kündigte an, dass sich der 16-Jährige zu den Vorwürfen nicht schuldig bekennen würde. Es sei seinem Mandanten in der Einrichtung „sehr schlecht“ gegangen. „Man wollte ihn unbedingt draußen haben und reichte zehn Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung ein, die sämtliche nicht zur Anklage führten“, so der Verteidiger.
Sein Mandant sei von den Mitbewohnern „schlecht behandelt worden“, er sei selbst Opfer.
Der weitere Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Ende stand kein Urteil, sondern eine Vertagung. Die Klärung der Strafsache wird zu einem anderen Termin fortgesetzt.