Mit Dr. Michaela Koppi bekommt Neudörfl eine neue, zweite Kassenärztin. Die Marktgemeinde stellt dafür die Bors Villa als Ordinationsstandort zur Verfügung und vermietet das Gebäude. Bis die Praxis eröffnet, sind allerdings noch Umbauarbeiten notwendig.
Das Land Burgenland baut bald Wohnungen in Mattersburg
Sozialer Wohnbau
Bislang bauen Siedlungsgenossenschaften und Unternehmer Wohnungen oder Reihenhäuser in Mattersburg. Bald wird es einen neuen Mitbewerber geben: Die „SoWo - So wohnt Burgenland“, eine Tochtergesellschaft des Landes Burgenland, hat nun zwei Grundstücke in der Hintergasse erworben.
Wann der Baustart für die Wohnungen erfolgt, ist noch offen. „Anhand einer Flächenstudie wurden mögliche Varianten von der LIB-Planungsabteilung für eine Wohnbebauung ausgearbeitet", heißt es von Seiten der Pressestelle.
© APA/GEORG HOCHMUTH, GEORG HOCHMUTH
Die „SoWo“, im konkreten eine Tochtergesellschaft der Landesimmobilien Burgenland, wird in absehbarer Zeit zum ersten Mal ein Bauprojekt in Mattersburg umsetzen. Die Wohnungen oder Reihenhäuser werden zwischen Schubertstraße und Hintergasse, in direkter Nachbarschaft zur Leitgebgasse, errichtet.
Rund 1.000 Quadratmeter erwarb die „SoWo“ bereits vor einigen Monaten von einem privaten Grundstücksbesitzer. Das zweite Areal im Ausmaß von 1.067 Quadratmetern, welches direkt an das erste angrenzt, kaufte sie von der Stadtgemeinde um 210 Euro pro Quadratmeter – dies wurde bei der kürzlich abgehaltenen Gemeinderatssitzung beschlossen.
Wie SPÖ-Bürgermeisterin Claudia Schlager im Rahmen der Gemeinderatssitzung berichtete, sollen dort „Starterwohnungen“ gebaut werden.
© Richard Vogler
Wann der Baustart erfolgt, ist noch offen. „Anhand einer Flächenstudie wurden mögliche Varianten von der LIB-Planungsabteilung für eine Wohnbebauung ausgearbeitet. Diese werden nun geprüft und abgestimmt. Es ist das erste Projekt, das in Mattersburg umgesetzt wird“, heißt es von Seiten der Pressestelle der Landesimmobilien.
Bei der Vorstellung der „SoWo - So wohnt Burgenland“ gab es auf Landesebene Kritik von der ÖVP. „Einmal mehr tritt die SPÖ-Alleinregierung als Konkurrent auf und verzerrt den Markt. Diese rote Verstaatlichungspolitik gefährdet den burgenländischen Wirtschaftsstandort. Es darf nicht sein, dass Wohnungen nach politischer Zugehörigkeit verteilt werden“, hielt etwa ÖVP-Wohnbausprecher Johannes Mezgolits fest.
In Mattersburg spricht sich die ÖVP jedoch anscheinend dafür aus: Beim entsprechenden Tagesordnungspunkt stimmten die ÖVP-Mandatare neben der SPÖ und FPÖ (von den Grünen war niemand anwesend) für den Verkauf des Grundstücks an die „SoWo“.
Von Seiten der „SoWo“ werden Bauprojekte unter dem Motto „Eigentum zum Errichtungspreis“ beworben. „Zu den Eckpfeilern des neuen Modells ‚Leistbares Eigentum‘ gehört eine Kaufpreisberechnung auf Basis der Herstellungskosten, anstatt dafür den oft höheren Verkehrswert herzunehmen. Ab der ersten Miete kann so kalkulierbar Eigentum erworben werden“, wird auf der Website berichtet.
Mieter werden nach 30 Jahren zu Eigentümern, mit jeder Miete wird der Kaufpreis abbezahlt. „Mit jeder einzelnen Mietzahlung wird sukzessive Eigentumsanteil erworben. Dieses Geld geht nicht verloren“, erläuterte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil bei der Vorstellung der „SoWo“ im Jänner 2023.
Nicht jeder Mattersburger wird jedoch dort eine Wohnung beziehen können, folgende Kriterien müssen erfüllt werden: Ein Hauptwohnsitz im Burgenland muss bestehen, kein anderweitiges Objekt zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs darf gegeben sein und ein Anspruch auf die burgenländische Wohnbauförderung muss bestehen.
Das höchstzulässige Jahreseinkommen (Haushaltseinkommen) beträgt bei einer Haushaltsgröße von einer Person 44.000 Euro, zwei Personen 75.000 Euro, drei Personen 76.500 Euro, vier Personen 78.000 Euro, fünf Personen und mehr 80.000 Euro.
Personen, deren Einkommen zum Zeitpunkt des Einbringens des Ansuchens das Mindesteinkommen nicht erreicht bzw. Personen, die keine Einkommensnachweise erbringen können, haben, um dennoch in den Genuss einer Förderung zu gelangen, zusätzliche Sicherheiten (Bürgschaften) beizubringen. Bürgschaften können nur von österreichischen Staatsbürgerinnen und österreichischen Staatsbürgern übernommen werden.