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Falschgeld-Prozess: Anzeige wegen 50er-Blüte
Spielgeld manipuliert
Falschgeld hatte ein Pärchen in seiner Wohnung im Bezirk Oberpullendorf aufbewahrt. Als ein falscher 50er im Jänner in die Hände eines heute 16-Jährigen gelangte, wurde Anzeige erstattet.
Das Pärchen wies bezüglich des Falschgelds jede Schuld von sich. Man habe das Spielgeld für den Fasching bestellt.
© BVZ/Kirchmeir
Der Prozess rund um das Falschgeld und andere Vorwürfe hatte bereits im Juni 2025 begonnen. Damals war auch die Mutter des angeklagten 22-Jährigen vor Gericht gestanden: Sie erhielt eine Diversion, weil sie einem Mann die Nase gebrochen hatte.
Der Prozess gegen ihren Sohn und dessen 20-jährige Freundin wurde vertagt und am Mittwoch, 10. September 2025 fortgesetzt.
Die Richterin hatte in Auftrag gegeben, dass das Falschgeld aus der Wohnung des Pärchens dem Schöffensenat vorgelegt werden sollte.
Dies wurde durch einen Mitarbeiter der Nationalbank erledigt, der die Blüten am 10. September in einem Metallkoffer in den Gerichtssaal brachte. Es handelte sich um insgesamt 127 gefälschte Scheine mit Beträgen zwischen 10 und 500 Euro.

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Die Nationalbank hatte ein Gutachten zur Echtheit der Geldscheine erstattet. Der Schriftzug „Copy“ soll auf den Blüten entfernt worden sein.
Dass das Pärchen im Besitz von Falschgeld war, flog auf, als ein heute 16-Jähriger mit einem 50er aus diesen Beständen einkaufen gehen wollte. Zuvor hatte er den Schein seinem Vater gezeigt, der feststellte, dass es sich nicht um echtes Geld handelte.
Der 16-Jährige behauptete, er habe den 50er vom 22-Jährigen als Draufgabe für einen Konsolentausch bekommen. Der 22-Jährige und seine Freundin wiederum gaben an, dass der 16-Jährige das Falschgeld in ihrer Wohnung gesehen und sich möglicherweise selbst bedient habe.
Die Richterin befragte den 16-Jährigen, dessen Mutter und Vater.
16-Jähriger wurde als Zeuge befragt
Der Jugendliche blieb dabei: Der 22-Jährige habe ihm den gefälschten 50er gegeben. „Haben Sie das Falschgeld in der Wohnung gesehen und es sich angeschaut?“, fragte die Richterin. „Nicht, dass ich wüsste“, antwortete der junge Zeuge.
Ihm sei damals, im Jänner 2024, nicht gleich aufgefallen, dass er eine Blüte bekommen habe. „Am nächsten Tag wollte ich zum Adeg und schaute mir das Geld genau an. Das Material und der Aufdruck fielen mir auf. Ich zeigte es meinem Vater. Er sagte: Das ist kein Geld“, so der 16-Jährige.
„Gott sei Dank zeigte er mir vorher den Geldschein, weil er ihm komisch vorkam“, bestätigte der Vater. „Ich schaute ihn mir an und sagte: Der ist gut, aber falsch.“ Er habe den Sohn gewarnt, mit der Fälschung zu bezahlen: „Sonst hast du ein Problem.“
Vater ging mit Sohn zur Polizei
Dem 22-Jährigen sei damals eine Frist bis zum Abend des Tages gegeben worden, die Blüte zurückzunehmen und gegen echtes Geld zu tauschen, sonst würde man zur Polizei gehen. Da der 22-Jährige nichts unternommen habe, sei dann Anzeige erstattet worden, so der Vater.
Die Mutter konnte als Zeugin nur bestätigen, dass sie ihren Sohn damals zur Geldübergabe bis zur Wohnung des Pärchens gebracht und im Stiegenhaus gewartet habe. Den Schein habe sie danach nur flüchtig gesehen.
Angeklagter bestreitet Falschgeld-Übergabe
„Ich habe ihm den 50er nie gegeben“, sagte der 22-Jährige. Das Spielgeld sei für einen Faschingsumzug bestellt worden, letztendlich sei es aber nicht verwendet worden.
Nicht geklärt werden konnte, ob der 16-Jährige das Falschgeld in der Wohnung des Pärchens vor der angeblichen Übergabe gesehen hatte. Der Verteidiger beantragte nun eine weitere Zeugeneinvernahme. Ein Bekannter des Pärchens soll in dessen Wohnung dabeigewesen sein, als der 16-Jährige das Falschgeld gesehen und begutachtet haben soll.
Der Prozess wurde auf November vertagt.