Beziehungs-Terror: Mann wollte bei 130 km/h aus Auto springen

Stalking-Prozess

Über eine Escortservice-Plattform hatte ein 51-Jähriger aus dem Bezirk Neusiedl eine Frau kennengelernt. Nach der Trennung stellte er ihr weiter nach.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 51-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Neusiedl wurde zum zweiten Mal wegen beharrlicher Verfolgung verurteilt.

Der 51-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Neusiedl wurde zum zweiten Mal wegen beharrlicher Verfolgung verurteilt.

© BVZ/Kirchmeir

Dem bereits wegen Stalkings einer anderen Ex-Freundin verurteilten Angeklagten wurde am 29. Oktober 2024 vor Gericht vorgehalten, er habe im April und Mai dieses Jahres die räumliche Nähe einer weiteren Frau gesucht, Blumen und Geschenke hinterlegt und sie mit Handynachrichten terrorisiert. Er legte im Namen der Frau auf jener Escortservice-Plattform einen Account an, über die er sie kennengelernt hatte, und veröffentlichte dort ein intimes Foto der Frau.

Außerdem rief er unter falschem Namen bei ihr an.

Am 23. September 2023 hatte der Angeklagte die Frau - damals noch während aufrechter Beziehung - und deren 13-jährigen Sohn in große Gefahr gebracht: Auf der Autobahn A4 drohte er bei hoher Geschwindigkeit aus dem Auto zu springen und riss dazu sogar die Beifahrertüre auf.

Der Angeklagte bekannte sich zum Vorwurf der beharrlichen Verfolgung und zu seiner Wahnsinnstat auf der Autobahn schuldig, bestritt aber, im betrunkenen Zustand gegenüber einem Bekannten Andeutungen gemacht zu haben, er werde seine Ex-Freundin umbringen.

Diesbezügliche Äußerungen konnte der Bekannte vor Gericht auch gar nicht mehr bestätigen. Der Angeklagte habe damals im Mai 2024 „vor sich hinsinniert“, etwas vom „D-Day“ erzählt und erwähnt, dass er „im Juli schon im Häf'n“ sein werde.

Zeuge: „Vielleicht habe ich etwas falsch kombiniert“

„Vielleicht habe ich etwas falsch kombiniert wie der Nick Knatterton“, meinte der Zeuge.

Der Angeklagte gab zu, am 23. September 2023 auf der Autobahn auf Höhe Flughafen Schwechat die Türe des von seiner damaligen Freundin gelenkten Autos aufgerissen zu haben. „Ich sagte, ich springe aus dem Auto“, bestätigte er.

„Während der Fahrt?“, wunderte sich die Richterin. „Ich habe die Türe gleich wieder zugemacht“, sagte der Angeklagte. „Da kann viel passieren“, ermahnte ihn die Richterin.

„Ich war mir meiner Handlung nicht bewusst, obwohl ich in 21 Jahren bei der Feuerwehr schon viel gesehen habe“, meinte der Angeklagte. Er sei damals stark alkoholisiert gewesen, ein bis eineinhalb Promille habe er wohl gehabt.

Intimes Foto der Ex-Freundin veröffentlicht

Er gab auch zu, ein intimes Foto seiner Ex-Freundin auf einem von ihm im Namen der Frau erstellten Account auf der Escortservice-Plattform veröffentlicht zu haben. „Ich wollte, dass sie wieder Kunden kriegt“, behauptete er. „Das ist eine Frechheit!“, sagte dazu die Richterin. Und der Anwalt der Ex-Freundin meinte: „Das ist eine Verhöhnung. Bleiben Sie dabei, dass Sie ihr helfen wollten?“

„Ich bleibe dabei“, sagte der Angeklagte.

„Angeblich hat er sich eine Waffe besorgt“, berichtete die Ex-Freundin, die auf eigenen Wunsch in Abwesenheit des Angeklagten im Gerichtssaal befragt wurde. Der Angeklagte sei auch immer mit einem „Jagdmesser herumgelaufen.“

Stalking-Opfer nahm neun Kilo ab

„Ich war fix und fertig, wusste nicht, was ich am nächsten Tag im Internet finde“, berichtete das Stalking-Opfer. Der Angeklagte habe sie provozieren und eine Kontaktaufnahme erzwingen wollen. Sie habe wegen der Belästigungen neun Kilogramm abgenommen, unter Schlafstörungen und Übelkeit gelitten und sei „zeitweise mit Kreislaufversagen zusammengebrochen“.

Sie habe auch Angst um ihren Sohn gehabt, den der Angeklagte ebenfalls belästigte. „Ich wusste nicht, wozu er in der Lage ist, und fühlte mich in unserem Zuhause nicht mehr sicher“, sagte die Frau.

Nach dem Vorfall auf der Autobahn habe sie die nächste Ausfahrt genommen und den Angeklagten auf die Rückbank gesetzt, „wie ein kleines Kind“, sagte die Zeugin.

„Wir haben da einen erwachsenen Mann sitzen, der 2023 seinen 50. Geburtstags feierte“, erwähnte abschließend die Staatsanwältin. Dennoch sei dieser „nicht schlauer“ geworden und habe auch nicht aus dem 2022 gegen ihn verhängten Urteil seine Lehren gezogen. Damals war der Angeklagte wegen Stalkings einer anderen Frau vor Gericht gestanden.

Stalker muss 1.500 Euro Strafe zahlen

Der 51-Jährige wurde wegen beharrlicher Verfolgung und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro unbedingt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zum Vorwurf der gefährlichen Drohung erfolgte ein Freispruch.

An seine Ex-Freundin muss er den symbolischen Betrag von 100 Euro bezahlten. Außerdem erhielt der Angeklagte die Weisung, eine begonnene Psychotherapie fortzusetzen und beim Psychosozialen Dienst laufend nachzuweisen, dass er keinen Alkohol mehr trinkt.

„Ich hoffe, dass Sie auf den rechten Weg gelangen“, gab die Richterin dem Mann mit. Dieser nahm das Urteil an.