Gastronom täuschte Finanz mit Scheinrechnungen

Steuerhinterziehung

Ungerechtfertigte Steuervorteile von 230.000 Euro verschaffte sich ein 51-jähriger Gastronom mit Scheinrechnungen. Jetzt wurde der Mann, der im Bezirk Oberpullendorf zwei Lokale betrieben hatte, verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 51-Jährige schlitterte mit seinen zwei Lokalen in eine Krise.

Der 51-Jährige schlitterte mit seinen zwei Lokalen in eine Krise.

© BVZ/Kirchmeir

Mit seinen Lokalen hatte der 51-Jährige große Pläne, dann kam aber Corona „mit mehreren Lockdowns“, so der Angeklagte am Montag, 13. Juli 2026, am Landesgericht Eisenstadt. „Der siebenmonatige Lockdown hat uns das Genick gebrochen“, blickte er zurück. Die Umsätze blieben aus, Coronahilfe bekam er nicht, weil er erst kurz vor der Pandemie aufgesperrt hatte. Laufende Kosten waren aber weiterhin zu begleichen.

Als die Pandemie endlich bewältigt war, begannen die Kampfhandlungen Russlands in der Ukraine und die Preise stiegen. Vor allem die Energiepreise.

„Irgendwann steht man mit dem Rücken zur Wand und da trifft man zu 90 Prozent die falsche Entscheidung“, gab der Angeklagte zu.

Scheinrechnungen ans Finanzamt übermittelt

Er nahm die Rechnung einer Baufirma her, die ihm diese für tatsächlich durchgeführte Umbauarbeiten geschickt hatte, und fertigte Scheinrechnungen an. Gegenüber dem Finanzamt tat er so, als habe er diese Rechnungen tatsächlich bezahlt, und ließ sich die Vorsteuer auszahlen. Auf der anderen Seite blieb er Umsatzsteuerzahlungen schuldig.

Der Schaden summierte sich auf 230.000 Euro. Bei einer Umsatzsteuersonderprüfung flog alles auf, zumal das Finanzamt von der Baufirma die Auskunft bekam, dass diese die verdächtigen Rechnungen gar nicht ausgestellt hatte.

„Es war ein Fehler, ich weiß es“, sagte der Angeklagte.

Er wurde wegen Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An das Finanzamt muss er 223.591 Euro bezahlen - der restliche Schaden war bereits gutgemacht worden.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin war einverstanden.