Gewalt-Vorfall in Keller: Duo bestreitet Tat, Prozess vertagt

Kittsee

Am 13. Oktober 2023 war ein verletzter Mann im Krankenhaus Kittsee aufgetaucht. Er behauptete, von zwei Männern misshandelt und bedroht worden zu sein. Die beiden Verdächtigen stehen jetzt vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die Angeklagten mit ihren Anwälten am Weg in den Gerichtssaal.

Die Angeklagten mit ihren Anwälten am Weg in den Gerichtssaal.

© BVZ/Kirchmeir

Am 23. Mai 2024 begann der Prozess gegen zwei slowakische Staatsbürger im Alter von 31 und 32 Jahren. Sie sollen einen in der Slowakei lebenden 39-jährigen Österreicher am 13. Oktober 2023 gefesselt, bedroht und verletzt haben.

Die Angeklagten sollen den 39-Jährigen in das Haus des 32-jährigen Angeklagten in Kittsee gelockt haben. Im Keller des Hauses soll es zu den angeklagten Handlungen gekommen sein.

„Er ist mein Putzer, er wird dich in die Donau werfen“

Auf das Opfer soll mit einem Gasrevolver geschossen worden sein. Die Angeklagten sollen ihm mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen haben. „Der Erstangeklagte soll auf den Zweitangeklagten gezeigt und gesagt haben: Er ist mein Putzer, er wird dich in die Donau werfen“, so die Staatsanwältin.

Dem mutmaßlichen Opfer wurde mitgeteilt, es soll sich „einen Finger aussuchen“. Dann soll mit einem Bleistift und einer Mäusefalle demonstriert worden sein, was mit dem Finger passieren würde. Später fand die Polizei im Keller des Hauses eine Mäusefalle und einen zerbrochenen Bleistuft.

Dem 39-Jährigen soll weiters eine Injektionsspritze gezeigt worden sein. In dieser befinde sich, sollen die Slowaken behauptet haben, „russisches Gift“. Außerdem soll der 39-Jährigen mit dem Verabreichen eines HIV-Virus bedroht worden sein. Die Drohungen seien auch gegen seine Lebensgefährtin und seine Tochter gerichtet gewesen.

Opfer soll Spritze verabreicht worden sein

Dem Mann soll dann tatsächlich eine Spritze verabreicht worden sein. 90 Minuten soll er mit Handschellen und Klebeband gefasselt im Keller verbracht haben. Deshalb sind die beiden Angeklagten nicht nur wegen schwerer Nötigung und fünffacher Körperverletzung sondern auch wegen Freiheitsentziehung angeklagt.

Die Anwältin des Opfers berichtete, ihr Mandant sei mehrere Monate lang wegen einer Schädelprellung in Behandlung gewesen. Die erlittenen Brandwunden sehe man noch heute. Sie forderte von dem 32-Jährigen, der die Schüsse abgesetzt haben soll, 6.000 Euro und von dem Zweitangeklagten 4.440 Euro für das mutmaßliche Opfer.

Die beiden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Treffen fand statt - „allerdings gewaltfrei“, so die Verteidigerin

Bei dem Treffen am 13. Oktober 2023 habe es sich um einen vorab geplanten „Geschäftstermin“ gehandelt, berichtete die Verteidigerin des 32-Jährigen. Dieser habe eine offene Schuld des 39-Jährigen in der Höhe von 50.000 Euro eingefordert. „Allerdings gewaltfrei“, wie die Verteidigerin betonte.

Ihr Mandant sei mit dem mutmaßlichen Opfer befreundet gewesen, sagte die Verteidigerin und legte als Beweis Fotos von gemeinsamen Feiern vor. Der 32-Jährige habe „kein Motiv, so schwerwiegende Straftaten zu begehen“, so die Verteidigerin.

Vielmehr habe der 39-Jährige durch seine Schilderungen verhindern wollen, dass der 32-Jährige gemeinsam mit anderen Gläubigern eine Sammelklage einbringt.

Die Verteidigerin behauptete weiters, der 39-Jährige habe selbst jenen Gasrevolver gekauft, mit dem die „angebliche Straftat“ verübt wurde; auch habe er Handschellen und Munition erworben.

Der 39-Jährige gehe „gezielt vor“, so die Verteidigerin, „indem er seinen Kunden Geld abnimmt und sie einschüchtert, wenn sie ihr Geld zurückfordern.“ Der 32-Jährige sei „ein seriöser Mann, er spendet für den Samariterbund und für Waisenkinder“, sagte die Verteidigerin.

Zunächst wurde der 31-jährige Komplize einvernommen. Er hatte angegeben, den Erstangeklagten seit seiner Kindheit zu kennen. Er führe für den Freund Programmier- und Grafikarbeiten durch. Der 32-Jährige hatte angegeben, er sei als Unternehmensberater selbstständig tätig.

„Ich war im Keller, um ein Bier zu holen, als die beiden runterkamen und über Investitionsmöglichkeiten sprachen“, berichtete der 31-Jährige über den Vorfall am 13. Oktober 2023.

Angeklagter sagte, es ging um Kryptowährung

Er habe von seinem Freund gehört, dass der 39-Jährige „mit Kryptowährung“ zu tun habe. Er sei dann hinauf gegangen, um eine Zigarette zu rauchen, und als er wieder in den Keller zurückkam, sei über „die Rückzahlung“ gesprochen worden.

„Er fragte ihn, bist du bereit und willens, Geld zurückzuzahlen“, berichtete der 31-Jährige. „Er sagte ja, einen Teil könnte er zurückzahlen. Dann gingen alle drei nach Hause.“

Er habe dann mit dem 32-Jährigen eine Freundin aus der Slowakei abgeholt, gemeinsam sei man in das Haus in Kittsee zurückgekehrt. Nach Mitternacht erschien dann die Polizei und habe die Schusswaffen auf ihn gerichtet, so der 31-Jährige.

31-Jähriger behauptete, dass ihm selbst Spritze verabreicht wurde

Es habe weder Schüsse mit einem Gasrevolver gegeben, noch sei der 39-Jährige geschlagen worden, so der Zweitangeklagte. Während des Vorfalls sei keine Spritze im Spiel gewesen, erst später habe ihm der 32-Jährige eine Thrombosespritze verabreicht, weil er unter Thrombozytenmangel leide, so der 31-Jährige.

Der 39-Jährige sei auch nicht gefesselt oder mit dem Umbringen bedroht worden, Verletzungen habe er bei ihm nicht bemerkt.

„Ich glaube, dass sein Hauptmotiv ist, dass ich von bekannten und unbekannten Menschen erfuhr, dass er ihnen Geld schuldet“, sagte der 32-Jährige zu den Schilderungen des 39-Jährigen. „Ich sagte ihm, dass wir gemeinsam Strafanzeige erstatten würden. Ich glaube, dass er sich dachte, dass er mich durch die Strafanzeige gegen mich loswird und die anderen Opfer einschüchtert.“

Der Prozess wurde gegen 13.00 Uhr vertagt. Beim nächsten Termin sollen Polizeibeamte aus Österreich und der Slowakei sowie auch noch das mutmaßliche Opfer selbst befragt werden. Außerdem will die Richterin ein medizinisches Sachverständigengutachten zu den Verletzungen einholen. Ein neuer Termin soll daher erst nach Vorliegen des Gutachtens ausgeschrieben werden.