Uhus ohne Bescheinigung verkauft: Züchter verurteilt

Südburgenland

Vier Uhus der Art Bubo bubo verkaufte ein Züchter aus dem Südburgenland. Weil die Bescheinigung nach dem Artenhandelsgesetz fehlte, wurde er jetzt verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Züchter gab zu, die Bescheinigung nicht rechtzeitig eingeholt zu haben.

Der Züchter gab zu, die Bescheinigung nicht rechtzeitig eingeholt zu haben.

© BVZ/Kirchmeir

Zwischen März und Mai 2024 hatte der Südburgenländer die unter Schutz gestellten Vögel verkauft. Eigentlich ist für die kommerzielle Weitergabe eine sogenannte CITES-Bescheinigung erforderlich. Diese holte der Züchter aber nicht ein - zumindest nicht rechtzeitig. Deshalb wurde er von der Staatsanwaltschaft angeklagt.

„Ich habe auf den Tierschutz Augenmerk gelegt“, sagte der Angeklagte, der sich bereits im Pensionsalter befindet. Details aus dem Artenhandelsgesetz seien ihm nicht geläufig gewesen. „Es war Ihnen aber klar, dass Sie eine CITES-Bescheinigung brauchen?“, fragte die Richterin. Der Angeklagte bestätigte dies.

Eine CITES-Bescheinigung ist eine Genehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die für den Handel mit geschützten Tierarten benötigt wird. Eine solche Bescheinigung lag nicht vor, als der Angeklagte vier Uhus im Vorjahr an zwei Österreicher und einen Deutschen verkaufte. Ein weiterer Vogel wurde verschenkt und fällt daher nicht unter das Strafrecht, wie die Richterin erläuterte.

Greifvogelhalter hatte zwei Uhus gekauft

Diese hatte auch einen der Käufer geladen, der sich nach eigenen Angaben seit 40 Jahren mit Greifvögeln beschäftigt. 250 Euro habe er pro Uhu bezahlt, zwei Vögel habe er gekauft, einen dritten geschenkt bekommen.

Die Vögel, die noch immer in seiner Obhut leben, müssen nun eingezogen werden, so will es das Gesetz. Der Käufer warnte davor, die Uhus in einer Einrichtung in Österreich unterzubringen: „Dort geht es ihnen viel schlechter“, befürchtete er. „Mir geht es ums Tierwohl.“

Uhus ohne Bescheinigung verkauft: Züchter verurteilt

© Symbolfoto: Shutterstock, Vaclav Matous

Dem Züchter wurde auch vorgeworfen, er habe gegen ein 1998 verhängtes Waffenverbot verstoßen. Er hatte, nachdem ihm von der Behörde bereits alle Waffen abgenommen worden waren, neuerlich am Flohmarkt ein Luftdruckgewehr gekauft. 100 Euro hatte er dafür bezahlt.

„Ich ging davon aus, dass es rechtens ist“, meinte der Angeklagte. „Ich dachte, es ist eine Ausnahme, weil die Waffe nicht funkionsfähig war“, sagte er. Das Luftdruckgewehr bezeichnete er als „Dekowaffe“. 2020 war der Mann am Landesgericht Eisenstadt bereits einmal wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden.

Richterin: „Sie informierten sich nicht, ob Sie die Waffe besitzen dürfen“

„Sie informierten sich nicht, ob Sie die Waffe besitzen dürfen“, ermahnte die Richterin den Mann. „Das ist fahrlässig.“

Der Angeklagte wurde wegen Vergehen nach dem Artenhandelsgesetz und dem Waffengesetz schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die beschlagnahmte Waffe wird eingezogen. Von einer Einziehung sind auch die beiden Uhus betroffen, die jetzt im Besitz jenes Käufers sind, der bei der Gerichtsverhandlung anwesend war.

Richterin will anregen, Uhus beim Käufer zu belassen

„Das Gesetz sieht da keinen Spielraum vor, es gibt keine Abwägung des Tierwohls“, sagte die Richterin. Sie werde beim Landwirtschaftsministerium aber anregen, die Vögel bei dem Käufer zu belassen. Die Entscheidung liege jedenfalls beim Ministerium.

Der zweite Uhu-Käufer aus Österreich war aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Prozess gekommen. Über die Einziehung seines Vogels werde gesondert entschieden, so die Richterin. Hinsichtlich des nach Deutschland verkauften Uhus sei vom Eisenstädter Gericht keine eigene Verfügung zu treffen, da in Deutschland ein Verwaltungsverfahren anhängig sei, das einstweilig eingestellt wurde.

Der südburgenländische Züchter zeigte sich mit dem Urteil einverstanden. Auch der Käufer kündigte an, er werde keinen Einspruch erheben. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.