62.000 Euro weg: Freispruch für Mitarbeiter

Tageslosungen fehlten

Einem 26-jährigen Mann wurde vorgeworfen als Mitarbeiter einer burgenländischen Apotheke 62.000 Euro an Tageslosungen mitgenommen zu haben. Jetzt wurde er freigesprochen.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 26-jährige Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und wurde von einem Schöffensenat freigesprochen.

Der 26-jährige Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und wurde von einem Schöffensenat freigesprochen.

© BVZ/Kirchmeir

Als Corona-Tester hatte der Verdächtige im April 2021 in einer Apotheke im Burgenland zu arbeiten begonnen. Ab Dezember 2021 fehlten Tageslosungen.

Insgesamt vermissten die Apothekenbetreiber im Zeitraum bis 7. Jänner 2023 62.145 Euro. In 41 Angriffen sollen die Beträge entwendet worden sein.

Der Verdacht fiel auf den jungen Mitarbeiter, der nach Ende der Corona-Testungen die Aufgabe übernommen hatte, die Tageslosungen in mehreren miteinander verbundenen Apotheken einzusammeln. Eine Kontoöffnung bei dem jungen Mann hätten auffällige Einzahlungen ergeben, berichtete die Staatsanwältin.

Eine Einzahlung von 5.000 Euro habe der Verdächtige mit Ersparnissen begründet, die aus dem Safe des Vaters stammen sollten. Der Vater habe davon aber nichts gewusst, so die Staatsanwältin.

„Er pflegte einen Lebensstil, der mit einem Einkommen von 1.400 Euro nicht in Einklang zu bringen ist“, warf die Staatsanwältin dem Angeklagten vor. Dieser soll sich monatlich ein Zusatzeinkommen von über 4.000 Euro verschafft haben.

Staatsanwältin kritisierte Apothekenbetrieb

Allerdings musste die Staatsanwältin auch Kritik an dem Apothekenbetrieb üben: „Man muss sagen, dass die Inhaber nicht aufmerksam waren und dem Einhalt geboten.“ Über die Tageslosungen sei nicht Buch geführt worden, das Verschwinden des Geldes sei anfangs gar nicht aufgefallen.

„Erst ab April 2022 hatte mein Mandant mit den Tageslosungen zu tun, sieben Mal sei aber bereits zuvor Geld verschwunden“, brachte der Verteidiger für den Angeklagten vor. Der 26-Jährige sei Coronatester gewesen und „von heute auf morgen zum Geldtransporter“ geworden. Bis zu 30 Tageslosungen habe er pro Transport zur Bank bringen müssen.

„Woher sollte er wissen, ob die Geldbeträge vollständig waren?“, fragte der Anwalt. Das Geld sei teilweise über Nacht frei herumgelegen, jeder Mitarbeiter habe Zugriff gehabt.

Der Anwalt kritisierte das Ermittlungsverfahren der Polizei, dieses sei von Anfang an „nur gegen meinen Mandanten geführt“ worden. Andere potenzielle Täter seien nicht befragt, deren Alibis nicht überprüft worden. „Hier wurde mit zweierlei Maß gemessen“, kritisierte der Verteidiger und verwies auf eine Putzkraft aus der Apotheke, die einen Porsche fahre. „Das wäre ein Motiv!“, meinte der Anwalt.

Anwalt: Geschäftsführer „rührte kein Ohrwaschel“

Seitens der Buchhaltung sei der Geschäftsführer im April 2022 darauf hingewiesen worden, dass 15.000 Euro fehlten. „Er rührte kein Ohrwaschel“, wunderte sich der Verteidiger. „Das macht schon stutzig, wenn der Geschäftsführer ein Jahr lang nicht reagiert.“ Er sei, so der Verteidiger, überzeugt „dass es mein Mandant nicht war“.

Der 26-Jährige bekannte sich nicht schuldig und berichtete, dass jedem Mitarbeiter der Code zu einem Schlüsselsafe, in dem sich der Schlüssel zur Apotheke befunden habe, geläufig gewesen sei. „Der Code wurde nie gewechselt, erst als auffiel, dass Geld verschwunden war“, so der Angeklagte.

Angeklagter: „Habe selbst gemeldet, dass Geld fehlte“

Am 27. Oktober 2022 habe er gemeldet, dass 2.785 Euro fehlten. Der Geschäftsführer habe gesagt, „das wird schon wieder auftauchen“. Es sei nichts unternommen worden.

Am 9. Jänner 2023 habe er gemeldet, dass 1.400 Euro aus einem Kuvert fehlten. „Mir kam das Packerl so schmal vor, 2.800 Euro sollten es sein“, sagte der Angeklagte.

Im Laufe des Prozesses erhärtete sich der Verdacht gegen den 26-Jährigen nicht. Dieser wurde schließlich von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.