Beim traditionellen Rotweinherbst in Horitschon öffneten 13 renommierte Weingüter ihre Kellertüren.
Ab sofort ist ganz Oberpullendorf eine 30er-Zone
Tempobeschränkung
Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Gemeindestraßen im Ortsgebiet der Stadtgemeinde.
Bürgermeister Hannes Heisz weist darauf hin, dass ab sofort in ganz Oberpullendorf - ausgenommen Landesstraßen - eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h gilt.
© Michaela Grabner
In Zusammenarbeit mit der Firma Miro Mobility wurde ein Geschwindigkeitskonzept ausgearbeitet, welches nach Verordnung und einstimmigem Gemeinderatsbeschluss vom 31. März 2025 seitens der Bezirkshauptmannschaft geprüft und zur Kenntnis genommen wurde. Mit der nunmehrigen Anbringung der Verkehrszeichen ist die Verordnung auch in Kraft getreten.
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Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Gemeindestraßen. Auf den Landesstraßen B 50, B 61, L 340, L 339 und L 229 gilt weiterhin Tempo 50. 50 km/h sind auch auf der Höhenstraße ab dem Eichenweg Richtung Langental erlaubt, da dieser Teil außerhalb des Ortsgebiets liegt.
Mehr Sicherheit und Lebensqualität
Ziel der 30/km-Beschränkung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit - sie soll dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern und Radfahrern, dienen - sowie die Reduzierung von Lärm und Umweltbelastungen.
„Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Verkehrskonzepts, das darauf abzielt, die Lebensqualität in unserer Stadt nachhaltig zu verbessern und ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr zu fördern“, heißt es seitens der Stadtgemeinde. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung werde fortan konsequent überwacht.