Beim traditionellen Rotweinherbst in Horitschon öffneten 13 renommierte Weingüter ihre Kellertüren.
Gemeinde Lackendorf verordnet 30er auf ausgewählten Gemeindestraßen
Tempolimit
Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern hat der Gemeinderat von Lackendorf für bestimmte Gemeindestraßen beschlossen, welche besonders von Kindern und Familien frequentiert werden.
Mit der Verordnung wurde bereits der erste Schritt gemacht, bis weitere Maßnahmen ergriffen werden können, heißt es, warten bis zur behördlichen Genehmigung.
© Nadine Wiedemann
Aus verkehrsrechtlicher Sicht wäre ein ortsweites Tempolimit durch die Gemeinde weder möglich noch wäre es im Sinne der Verkehrsteilnehmenden. Außerdem gilt, dass Bundesstraßen grundsätzlich Bundessache sind, wohingegen Begrenzungen für Landesstraßen primär von Landesbehörden erlassen werden dürfen.
Im Fall von Lackendorf hat es seitens der Bürgerinnen und Bürger immer wieder sicherheitstechnische Bedenken betreffend Nebenstraßen gegeben, heißt es aus der Gemeinde. Aufgrund dessen und hinsichtlich des Umweltschutzes hat der Gemeinderat mehrheitlich die Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern auf ausgewählten Gemeindestraßen verabschiedet.
Konkret werden Schulgasse, Mühlgasse, Pflanzsteig, Birkenweg, Lärchenweg, Akazienweg, Am Graben und die gesamten Nebenfahrbahnen zur Hauptstraße zur verkehrsberuhigten Zone gemacht. Allerdings ist die Hauptfahrbahn selbst von dieser Beschränkung ausgenommen.
Nachdem die Verordnung von der zuständigen Verkehrsbehörde genehmigt worden ist, werden in weiterer Folge die erforderlichen Verkehrszeichen aufgestellt. Diese werden ausschließlich an den betroffenen Straßen angebracht. Hierdurch sollen Verwirrungen vermieden und Anschaffungskosten minimiert werden.
Wenngleich diese Maßnahme nicht bei allen Ortsansässigen Anklang findet, zeigt sich Bürgermeister Werner Hofer zuversichtlich, einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsberuhigung und allgemeinen Sicherheit geleistet und die Anliegen der Bevölkerung ernst genommen zu haben. Bis zur endgültigen Genehmigung gelten die bestehenden Regelungen.