Während das neue Gesetz zu Integrations-Pflichten vorbereitet wird, zeigen die Zahlen: Burgenland hat im Österreich-Vergleich den geringsten Zuzug: Der Anteil von Menschen mit ausländischem Geburtsort, wie es statistisch heißt, liegt bei 13,9 Prozent.
Strompreis regt trotz Fixpreis weiter auf
Teuerung
Um 178% kletterte der Verbrauchspreis für Strom mit Jänner in die Höhe. Die BVZ versuchte herauszufinden, was hinter der Strompreiserhöhung steckt.
Mit zahlreichen Kundenanfragen sah und sieht man sich bei der Burgenland Energie konfrontiert.
© Foto: Wolfgang Millendorfer
Nachdem im Jahr 2022 die Energiepreise im Burgenland im Unterschied zu anderen Energieversorgern nicht unterjährig erhöht worden waren, erhöhte die Burgenland Energie den Verbrauchspreis für Strom per 1. Jänner 2023 um 178 %.
Seit Jänner sahen sich viele burgenländische Haushalte mit einer empfindlichen Erhöhung der Teilzahlungsbeträge konfrontiert.
Mit 1. April 2023 bot die Burgenland Energie aufgrund der gesunkenen Großhandelspreise mit dem Fixpreis wieder eine Strompreissenkung an. Damit galt die Erhöhung des Jänners nur für drei Monate, heißt es seitens Burgenland Energie.
Der Strompreis wirft dennoch weiterhin viele Fragen auf.
Pensionistin muss jetzt 913 Euro monatlich zahlen
Für eine 89-jährige Mittelburgenländerin war die Strom-Jahresabrechnung im März 2023 ein Schock: 1.148 Euro musste sie nachzahlen, die Vorauszahlungen wurden ihr mit elfmal 913 Euro vorgeschrieben. „Vorher hatte sie 187 Euro im Monat bezahlt“, sagte ihr Schwiegersohn zur BVZ.
Für die Nachzahlung und die monatlichen Vorauszahlungen muss die Frau nun auf ihre Ersparnisse zurückgreifen: Aus der monatlichen Pension wären die Beträge nicht zu bewältigen, zumal auch die sonstigen Lebenskosten stiegen.
Auf Empfehlung des Schwiegersohns wechselte die Pensionistin im März auf den von der Burgenland Energie angebotenen Fixtarif und hofft nun, sobald die Umstellung des Tarifs beim Stromversorger durchgeführt wurde, auf niedrigere Teilzahlungen.
Bis es soweit ist, muss sie monatlich 913 Euro für den Strom überweisen.
Burgenland Energie betonte dazu, dass man sich den konkreten Fall genau anschauen wolle: „Diese Zahlen sind Einzelfälle und nicht Referenzfälle, da sie vom Verbrauch und offenen Teilzahlungsrechnungen abhängen. Jeder Kunde kann den Teilzahlungsbetrag in unseren Kundencentern jederzeit nach unten anpassen lassen.“

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Aufgrund der von Burgenland Energie gegebenen Rabatte und der Strompreisbremse habe die Mehrheit der Kunden keine Erhöhung. Ein Drittel der Kunden habe sogar eine Gutschrift, heißt es seitens Burgenland Energie
Andere Burgenland Energie-Kunden bekamen bereits im Jänner Teilzahlungsbeiträge vorgeschrieben, die bis zu dreimal so hoch wie die bisherigen Stromkosten waren.
„Bei der Anpassung der Teilzahlungsbeträge war das neue Fixpreisangebot noch nicht berücksichtigt“, heißt es dazu seitens der Burgenland Energie.
Die erste Welle der Informationsschreiben zu den angepassten Teilzahlungsbeträgen ging im Jänner 2023 zur Post. 12.000 Briefe seien versendet worden.
15% zahlten wegen Strompreisbremse weniger
In 15% dieser Schreiben seien Kunden über eine Reduktion der Teilbeträge informiert worden, weil sich abzeichnete, dass diese Kunden dank ihres geringen Verbrauchs in den vollen Genuss der „Strompreisbremse“ kommen würden.
Alle anderen per Infoschreiben kontaktierten Burgenland Energie Kunden waren hingegen mit teils massiven Teilzahlungs-Erhöhungen konfrontiert.
Um den Kunden eine bessere Information zu geben, seien seitens Burgenland Energie die Teilzahlungsbeträge neu aufgesetzt und in einem neuen Schreiben inklusive Angebot für den neuen Fixtarif versendet worden.
Info-Bedarf war groß: 75.000 Anfragen im Jänner
Der Informationsbedarf der verunsicherten Kunden war hoch: Allein im Jänner 2023 verzeichnete Burgenland Energie 75.000 Kundenkontakte. Im Jahr davor waren es nur 5.000 gewesen.
Hinsichtlich der Strompreiserhöhung mit 1. Jänner 2023 berief man sich seitens Burgenland Energie auf die Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex – dieser sei von Dezember 2021 bis Dezember 2022 um 337 % gestiegen.
Ein im Februar 2023 präsentiertes Gutachten der Arbeiterkammer Tirol verwies darauf, dass Kunden über Preiserhöhungen „auf transparente und verständliche Weise“ informiert werden müssen.
Fraglich sei laut dem Gutachten, ob ein Stromlieferant mit einem hohen Anteil an eigener Stromerzeugung die gestiegenen Strompreise an sogenannten Spotmärkten, der Strombörse mit stündlich festgelegten Preisen, für seine Preiserhöhungen heranziehen darf.
Orientierung am Strompreisindex
Seitens Burgenland Energie beruft man sich auf die von den Kunden akzeptierten „Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie“, die eine Preisänderung für den Verbrauchspreis entsprechend dem Österreichischen Strompreisindex vorsehen.
Die „Preisanpassung“ per 1. Jänner 2023 sei somit „rechtlich zulässig“ erfolgt.
Tiroler Gutachten fordert konkrete Zahlen ein
Preiserhöhungen seien, so heißt es andererseits in dem Gutachten für die Arbeiterkammer Tirol, nur dann zulässig, wenn sich die konkreten Kosten beim konkreten Anbieter tatsächlich erhöht haben.
Die BVZ wollte daher von der Burgenland Energie wissen, um welchen Betrag sich die konkreten Kosten bei der Burgenland Energie tatsächlich erhöht haben.
Darauf erhielt die BVZ die Antwort, dass sich die Preisänderung mit Jahresbeginn 2023 am Österreichischen Strompreisindex orientiert habe, der um 337 % gestiegen sei.
„Zudem war die Preisanpassung aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten im Vergleich zu den niedrigen Verkaufspreisen und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Gefährdung des Vertriebs im Rahmen der Wirtschaftsprüfung notwendig“, hieß es in der Beantwortung.
Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Vorjahr den Energieversorger Verbund AG wegen einer Vertragsklausel geklagt, in der Preisänderungen an den Österreichischen Strompreisindex gekoppelt wurden.
Urteil: Strompreisindex nicht relevant?
Diese Klausel wurde daraufhin in einem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Handelsgerichts Wien für unzulässig erklärt.
Wenn ein Energieunternehmen Strom konzernintern erzeuge, sei die Heranziehung des Strompreisindex als Berechnungsgrundlage nicht sachgerecht, wurde argumentiert.
Seitens Burgenland Energie heißt es dazu: „Es handelt es sich bei den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts um eine konkrete Einzelfallbeurteilung, die nicht so auf die Burgenland Energie umzulegen ist.“
50% des Energieverbrauchs werden, heißt es seitens Burgenland Energie, selbst produziert.
Man beschaffe die Energie im Sinne der Versorgungssicherheit für die burgenländischen Kunden im Voraus linear auf den Großhandelsmärkten. Das entspreche einer State-of-the-art-Beschaffungsstrategie von Vertriebsunternehmen, so die Burgenland Energie.
Weitere Details zum Zustandekommen des Strompreises konnte die BVZ nicht in Erfahrung bringen.
Auch wenn die Burgenland Energie ihrer gesetzlichen Informationspflicht genüge getan hat, bleiben auf Kundenseite Fragen offen.
„Für Normalverbraucher ist das nicht plausibel“
„Für einen Normalverbraucher ist das nicht plausibel“, sagt der Schwiegersohn der Pensionistin aus dem Mittelburgenland, die nach wie vor auf eine Senkung ihrer Strompreisvorschreibung hofft.
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