Unfall mit vier Toten auf S4: Lenker verurteilt

Tragödie

Ein heute 21-jähriger Steirer war am 19. August 2023 auf der S4 in den Gegenverkehr gerast und verursachte dabei den Tod seiner Eltern und von zwei weiteren Unfallopfern. Jetzt wurde er zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 21-jährige Steirer bekannte sich vor Gericht schuldig.

Der 21-jährige Steirer bekannte sich vor Gericht schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Nach einem Besuch im Familypark St. Margarethen war der Steirer mit seiner Freundin und seinen Eltern gegen 15 Uhr zur Heimreise aufgebrochen. Auf Höhe Sigleß überfuhr er auf der S4 mit dem von ihm gelenkten Auto die doppelte Sperrlinie und kollidierte auf der Gegenfahrbahn mit einem Auto, das von einem 54-jährigen Mann gelenkt wurde.

Dessen Auto wurde über die Leitschiene katapultiert.

An der Unfallstelle verstarben die Mutter des damals 20-jährigen Steirers und der 54-jährige Lenker des Autos auf der Gegenfahrbahn. Zwei Tage nach dem Unfall verstarb auch der schwerverletzte Vater des Steirers. Die 57-jährige Beifahrerin des 54-Jährigen verstarb im November 2023.

Am Mittwoch, 11. September 2024, musste sich der mittlerweile 21-jährige Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Verteidiger: „Er würde den Vorfall am liebsten ungeschehen machen“

„Er würde am liebsten jeden Tag die Zeit zurückdrehen und den Vorfall ungeschehen machen“, sagte der Verteidiger.

Der Steirer bekannte sich schuldig. Am Vorabend des Unfalls habe er bei einem Grillabend ein Bier getrunken. „Ich ging zeitlich schlafen, um am nächsten Tag fit fürs Autofahren zu sein“, so der Angeklagte. Auf der Rückfahrt nach dem Besuch im Familypark seien seine Mutter und seine Freundin im Auto eingeschlafen.

„Vom Papa weiß ich es nicht“, sagte der Angeklagte. Er habe sich „relativ fit“ beim Fahren gefühlt.

Angeklagter: „Vom Unfall weiß ich nichts“

„Wie entstand der Fahrfehler?“, wollte die Richterin wissen. „Vom Unfall weiß ich nichts“, sagte der Angeklagte. „Müde fühlte ich mich nicht. Ich weiß halt nichts“, fügte er hinzu. Alkohol habe er im Familypark nicht getrunken. Nach dem Unfall wurde bei ihm keine Beeinträchtigung durch Alkohol oder sonstige Substanzen festgestellt.

Seine Erinnerung setze erst zu dem Zeitpunkt wieder ein, als er auf der Straße gelegen sei. Wie auch seine Freundin war der Angeklagte bei dem Unfall schwer verletzt worden. „Jetzt geht es mir so halbwegs“, sagte er.

„Sie verloren Ihre Eltern durch den Unfall“, stellte die Richterin fest. „Das wird nicht einfach gewesen sein.“

„Nein“, bestätigte der Angeklagte. „Es soll für Sie aufgrund des Verlustes Ihrer Angehörigen eine große Lehre sein“, sagte die Richterin. „Dass man nicht mit dem Auto fährt, wenn man auch nur den Anflug von Müdigkeit spürt.“

Die 21-jährige Freundin des Angeklagten bestätigte, zum Unfallzeitpunkt im Auto geschlafen zu haben. „Erst als das Auto zum Stillstand kam, wachte ich auf. Ich kannte mich gar nicht aus, wusste nicht, wo ich bin.“

Unfallzeuge: „Ein Fahrzeug flog über die Leitplanke“

Ein 58-jähriger Lenker aus dem Bezirk Mattersburg war in Richtung Mattersburg unterwegs gewesen, als vor seinen Augen der Unfall passierte. „Ich sah, dass ein Fahrzeug aus der Gegenfahrbahn ungebremst in den Gegenverkehr fuhr. Ein Fahrzeug flug über die Leitplanke“, so der Unfallzeuge.

Er habe 50 Meter vor dem Unfallort angehalten, dem Verkehr hinter sich Handzeichen gegeben, um auf den Unfall hinzuweisen, und dann Erste Hilfe geleistet. Zuerst habe er die Beifahrerin aus dem Fahrzeug des Unfallverursachers geholt. „Sie hatte furchtbare Schmerzen“, sagte der 58-Jährige. Indessen habe der Lenker gerufen: „Bitte holen Sie mich raus.“

Er habe die Türe auf der Lenkerseite mit Gewalt öffnen müssen und dem Lenker geholfen, sich auf der Fahrbahn in sichere Seitenlage zu bringen.

Dramatisch sei gewesen, dass andere Personen nicht halfen

„Was mich ärgerte: Im Gegenverkehr fuhren Fahrzeuge durch. Das war für mich das Dramatischste, dass Personen nicht halfen“, so der couragierte Ersthelfer.

Seine Gattin berichtete, dass ihr Mann geschrien habe: „Ui! Ui! Der hat ihn jetzt abgeschossen!“ Sie habe den Notruf betätigt und sich um die Verletzten an der Unfallstelle gekümmert.

Unmittelbar vor dem Auto des 58-Jährigen war auch ein 37-jähriger Mann in Richtung Mattersburg unterwegs gewesen. „Ich bin Schiedsrichter und fuhr zu einem Fußballmatch“, berichtete dieser Lenker vor Gericht.

Weiterer Unfallzeuge: „Es hat richtig gekracht“

„Kurz vor Sigleß hat mich ein weißes Auto mit Wiener Kennzeichen überholt. Es war schon wieder auf die rechte Spur gefahren, da hat es richtig gekracht“, so der 37-Jährige.

Er sei „dazwischen durchgefahren“, habe eine Vollbremsung durchgeführt, sah, wie Fahrzeugteile auf sein Auto fielen. „Vorderreifen, Windschutzscheibe und Motorhaube waren kaputt“, sagte der 37-Jährige, der schwer geschockt im Auto sitzen geblieben war, nachdem er dieses zum Stillstand gebracht hatte.

Ein Sachverständiger für Verkehrstechnik hatte festgestellt, dass die Kollisionsgeschwindigkeit des Fahrzeugs des Angeklagten zwischen 75 und 95 km/h betragen haben muss, jene des anderen Fahrzeugs 30 bis 50 km/h. „Offenbar hat der andere Lenker noch gebremst“, erklärte die Richterin.

Sachverständiger: „Unfallursache war ein Fahrfehler“

Unfallursache war laut dem Sachverständigen ein Fahrfehler des Angeklagten, der in den Fahrstreifen des anderen Fahrzeuges eindrang und die Kollision verursachte.

Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An seine Freundin muss er 1.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, eine Angehörige der getöteten Personen aus dem anderen Auto erhält 100 Euro.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.