Unbekannte attackiert: Familienvater zuckte auf Tankstelle aus

Mattersburg

„Ihr wollt Gangster sein? Ich habe erst einen umgebracht!“, ließ ein 35-jähriger Familienvater in Mattersburg drei Tankstellen-Besucher wissen.

Von Elisabeth Kirchmeir

Mit einem Schlagring und einem Stanleymesser hatte der 35-Jährige drei Männer bedroht.

Mit einem Schlagring und einem Stanleymesser hatte der 35-Jährige drei Männer bedroht.

© BVZ/Kirchmeir

Dabei rieb er mehrmals mit einem Schlagring auf und zückte ein Stanleymesser. Einer der bedrohten Männer war mit seinem zweijährigen Sohn vor Ort. Er werde, drohte der 35-Jährige, dem Mann vor den Augen seines Sohnes „die Kehle durchschlitzen“.

Der Vorfall hatte sich am 10. November 2023 ereignet. Am Freitag, 12. Jänner 2024, musste sich der Familienvater vor Gericht verantworten.

„Er hat einen anspruchsvollen Beruf, pflegt einen ordentlichen Lebenswandel und ist Alleinverdiener“, berichtete Verteidiger Christoph Prevedel. Am Tag des Vorfalls habe sein Mandant Alkohol konsumiert und ein Grippemittel genommen.

In Anzug und Krawatte auf der Anklagebank

Zum Gerichtstermin erschien der Vater zweier Kinder im Anzug. Die Krawatte saß perfekt, Bart und Haare waren exakt getrimmt.

„Der Tag hatte gut begonnen“, erinnerte er sich an den 10. November 2023 zurück. Es war ein Freitag, dank einer Vier-Tage-Woche musste er nicht arbeiten gehen. „Wir hatten Pläne für das Wochenende“, erzählte der Angeklagte.

Doch dann gab es eine Meinungsverschiedenheit mit seiner Gattin. „Der Bub war im Kindergarten gebissen worden“, erklärte der Familienvater. „Ich sagte, das gibt es ja nicht, dass die Tanten das nicht sehen.“

„Ich kann mir nicht vorstellen, warum man sich an einem freien Tag so aufregt“, wunderte sich Richterin Birgit Falb.

In der Werkstatt Alkohol getrunken

Am Nachmittag sei er in seine Werkstatt gegangen, so der Angeklagte, und habe dort zwei Dosen Bier und eine nicht mehr ganz volle Weinflasche leergetrunken.

Um mehr Alkohol zu holen, sei er dann zu einer Mattersburger Tankstelle aufgebrochen.

Dort fühlte er sich von zufahrenden Autos gefährdet. Er ging wieder nach Hause und kehrte mit Schlagring, Stanleymesser, Schere und zwei Schraubenziehern bewaffnet zurück.

Die Polizei sicherte später ein von der Überwachungskamera der Tankstelle aufgezeichnetes Video. „Ihr Verhalten ist unmöglich und absolut inakzeptabel!“, kommentierte die Richterin die Szenen.

Bedrohliches Auftreten an der Tankstelle

Der Angeklagte trug damals einen Hoodie, die Kapuze hatte er ins Gesicht gezogen. Er zückte den Schlagring, rieb mehrmals damit auf und drohte mit dem Stanleymesser.

„Ich bin ein rechtschaffener Mensch“, sagte dazu der Angeklagte. „Ich bin nicht der auf dem Video. Ich hatte Streit, weil mein Kind gebissen wurde.“

Umso beschämender empfinde er jetzt die Drohung, die er vor jenem Mann geäußert hatte, der damals mit seinem kleinen Sohn am Tatort war.

Opfer hatte „panische Angst um die Anwesenden“

„Er war komplett drüber oder durch“, berichtete dieser Mann, der sich am Abend des 10. November mit zwei Bekannten an der Mattersburger Tankstelle getroffen hatte. „Ob Alkohol oder Drogen im Spiel waren, weiß ich nicht. Es war beängstigend“, sagte der Zeuge. Er habe „panische Angst um alle Anwesenden“ gehabt, fügte er hinzu.

„Für Ihr Motiv habe ich kein Verständnis“, rügte die Richterin den Angeklagten. Viele Menschen würden unter „Stress im Job“ leiden oder sich mit ihren Partnerinnen streiten. Warum der Angeklagte ihm völlig Fremde bedroht habe, sei unverständlich.

Der Vorfall hatte sich um zirka 19 Uhr ereignet. Die Polizei wurde gerufen, bei dem Randalierer ein Alkomattest durchgeführt, der eine Alkoholisierung von 1,6 Promille ergab. Der Familienvater musste die Nacht in der Polizeizelle verbringen.

Angeklagter war danach beim Psychiater

„Ich ging danach zum Psychiater“, erzählte der Angeklagte. „Der sagte, dass es ein pathologischer Rausch war.“

Gegenüber jenen zwei Opfern seines bedrohlichen Auftretens, die der Zeugeneinladung ins Gericht gefolgt waren, entschuldigte er sich. Der dritte Zeuge hatte sich wegen Krankheit entschuldigt. „Als nüchterner Mensch, als Familienvater, tut es mir leid“, sagte der Angeklagte.

Er wurde zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.