Baby geschüttelt: Vater vor Gericht

Video zeigt Misshandlung

Seine vier Monate alte Tochter hatte ein im Bezirk Güssing lebender Mann im Jahr 2022 geschlagen und geschüttelt. Jetzt wurde er verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 28-Jährige bekannte sich zu den auf Video aufgezeichneten Übergriffen auf seine kleine Tochter schuldig.

Der 28-Jährige bekannte sich zu den auf Video aufgezeichneten Übergriffen auf seine kleine Tochter schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Ein Video zeigt, wie der Angeklagte seine kleine Tochter misshandelte. Mehrfach schlug der Vater dem Baby ins Gesicht, sobald dieses leise zu jammern begann. Er hielt dem Baby den Mund zu, bedeckte das Gesicht des Kindes mit einer Decke. Und er schüttelte den vier Monate alten Säugling.

Am 26. Februar 2024 musste sich der 28-Jährige vor Gericht verantworten. Vorgeworfen wurden ihm auch Stellbetrug sowie Körperverletzungen und Drohungen gegenüber seine Ex-Lebensgefährtin, der Mutter seiner beiden Töchter.

Das Video von den Misshandlungen hatte die Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten am 6. Juli 2022 im Haus im Bezirk Güssing aufgenommen, das die Familie damals bewohnte.

Baby schrie, wenn es mit dem Vater alleine war

Ihre kleine Tochter sei ein „richtig braves Kind“, sie habe nie geweint, sagte die 28-jährige Mutter als Zeugin aus. Das Baby habe jedoch oft geschrien, wenn ihr Lebensgefährte mit dem Kind alleine war.

„Meine Mutter meinte, er zwickt sie, irgendetwas macht er“, so die Frau vor Gericht. Sie habe ihr Handy versteckt und die Aufnahme gemacht, die dem Gericht vorgelegt wurde.

Eine Stunde lang ist zu sehen, wie der Vater das Baby misshandelt. „Man sieht auf dem Film auch, wie Sie neben dem Kind onanieren“, konfrontierte Richterin Karin Lückl den Angeklagten mit den Szenen.

„Weil ich zwei Monate keinen Sex hatte“, antwortete der Angeklagte. Seine Lebensgefährtin habe ihm verboten, in der Dusche zu masturbieren.

Richterin: „Man sieht, wie Sie das Kind schlagen und es schütteln“

„Das Video zeigt Sie?“, vergewisserte sich die Richterin. „Ja, aber dass ich ein Pädophiler bin, stimmt nicht“, erwiderte der Angeklagte. „Man sieht, wie Sie dem Kind ins Gesicht schlagen und es schütteln“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor.

„Ich war einfach überfordert“, sagte der 28-Jährige. Seine Lebensgefährtin habe ihn „unterdrückt, geschlagen, mir das Gesicht zerkratzt und mir das Bein gebrochen“, behauptete der Angeklagte. „Die ganzen drei Jahre waren so.“

Seine Lebensgefährtin habe ihn „so aufgeregt“. Sie sei an diesem Tag zu den Nachbarn „Kaffee trinken“ gegangen und habe ihn mit den beiden Töchtern alleine gelassen. „Als die Kleine zu weinen begann, wurde es ausgelöst“, sagte er zu den auf Video aufgezeichneten Misshandlungen.

Angeklagter: „Habe dreimal versucht, mir das Leben zu nehmen“

Er wurde am Tag, an dem das Video aufgenommen worden war, verhaftet. Als er am 22. August 2022 wieder enthaftet wurde, habe er dreimal versucht, sich das Leben zu nehmen, so der Angeklagte. „Ich schämte mich“, sagte er.

Er habe sich freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben und einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt.

Die Richterin zeigte dem Angeklagten das aufgenommene Video auf einem Bildschirm am Einvernahmetisch. „Ich möchte es nicht sehen“, sagte der Angeklagte. „Ich habe es bis heute nicht gesehen. Können Sie das wegtun? Es tut mir weh.“

Doch die Richterin erklärte ihm, dass es vorgesehen sei, dass das Video gezeigt werde.

Richterin: „Sie sehen nicht unentspannt aus“

„Sie sehen nicht unentspannt aus“, kommentierte die Richterin die Szenen. Das Baby sei ganz leise.

„Es war eine Kurzschlussreaktion. Ich weiß bis heute nicht, wie es dazu kam“, sagte der Angeklagte.

„Wissen Sie, was das auslösen kann, wenn man ein vier Monate altes Baby schüttelt und ins Gesicht schlägt?“, fragte die Richterin. „Haben Sie davon gehört, was ein Schütteltrauma ist"?“

„Ich wusste es nicht“, sagte der Angeklagte. „Sie haben Glück, dass das Kind nicht tot ist“, antwortete die Richterin.

Angeklagter: „Bin der Leidtragende der Beziehung“

Der Angeklagte bezeichnete sich als „Leidtragenden“ der Beziehung, erklärte aber auch, er mache sich Gedanken darüber, was seine Tochter später einmal sagen werde, wenn sie erfahre, „was ich ihr getan habe“.

Das habe ihn „fix und fertig“ gemacht, deshalb habe er drei Selbstmordversuche unternommen.

Ihre fast zwei Jahre alte Tochter spreche noch immer nicht, sagte die Mutter. „Ich hoffe, sie ist nicht zurückgeblieben“, meinte sie. Es könne sein, dass man die Schäden der Misshandlungen erst später erkenne.

Trotz Schulden drei Garten-Trampoline bestellt

Vorgeworfen wurde dem Angeklagten auch, Trampoline und Basketballkörbe gekauft, aber nicht bezahlt zu haben. Dadurch entstand ein Schaden von mehr als 5.000 Euro.

Drei Trampoline wurden zu dem Haus der Familie im Bezirk Güssing geliefert: Eines für den Angeklagten, eines für die Nachbarn, die es dann aber nicht wollten, und ein drittes, weil sich die Zustellung des zweiten Trampolins verzögert hatte.

Der Angeklagte hatte nur zwei Monate als Pizzalieferant gearbeitet und war ansonsten arbeitslos. 17.000 Euro an Unterhaltszahlungen für seinen Sohn aus einer früheren Beziehung sind offen. Außerdem hatte der Angeklagte Schulden unter anderem bei einem Handyanbieter und bei den Wiener Linien wegen Schwarzfahrens.

Trotzdem bestellte er die Trampoline. „Ich hatte einen Kredit über 10.000 Euro“, sagte der Angeklagte.

Am Weg zur Bank 5.000 Euro bei Online Casino verspielt

„Ich fuhr zur Bank in Stegersbach und wollte die 5.000 Euro bezahlen“, berichtete er. „Die Schulden wurden mir zu viel, da habe ich am Weg zur Bank in einem Online Casino die 5.000 Euro verspielt. Weil ich überfordert war. Ich wusste nicht, wo oben und unten ist.“

Mitte September 2023 kam es trotz einstweiliger Verfügung zu einem Zusammentreffen mit seiner Ex-Freundin in Wien. Er drohte der Frau: „Lauf weg, sonst bringe ich dich um“, und warf ihr eine Zigarettenpackung ins Gesicht. Auch habe er sie geschlagen, so die Frau.

Sie sprühte ihm mit dem Pfefferspray ins Gesicht. „Den habe ich immer eingesteckt, aus Angst vor ihm“, sagte die 28-Jährige.

Am nächsten Tag kam es zu einer weiteren telefonischen Drohung.

17 Monate Haft für den Angeklagten

Der bereits dreifach vorbestrafte Angeklagte wurde zu 17 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Drei Wochen aus einer früher bedingt ausgesprochenen Haftstrafe muss er zusätzlich verbüßen. An seine kleine Tochter muss er 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Einen Teilfreispruch gab es zu den Betrugshandlungen.

Der Angeklagte bat um Bedenkzeit, auch die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.