Fahrräder von Auto gestohlen: Vier Täter verurteilt

Bezirk Neusiedl

Direkt von einem Fahrradträger, der an einem Auto befestigt war, stahlen Slowaken am 4. Juli 2025 ein E-Bike und ein Mountainbike.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die vier Fahrraddiebe waren im Juli verhaftet worden und wurden nun am Landesgericht Eisenstadt verurteilt.

Die vier Fahrraddiebe waren im Juli verhaftet worden und wurden nun am Landesgericht Eisenstadt verurteilt.

© BVZ/Kirchmeir

Der Diebstahl fand in Parndorf statt, wo die Diebe noch zwei weitere Fahrräder stahlen. Der Schaden belief sich auf insgesamt 6.500 Euro. Weil die Täter kurz danach erwischt wurden, konnten alle Fahrräder ihren Besitzern zurückgegeben werden.

Am Freitag, 29. August 2025, wurden die vier Fahrraddiebe aus der Justizanstalt in den Verhandlungssaal des Landesgerichts Eisenstadt gebracht. Drei der Männer im Alter von 48 und 36 Jahren sind obdachlos. Nur der Jüngste hatte noch keine Vorstrafen.

„Ich stand damals unter Drogeneinfluss“, sagte einer der Täter, ein 43-jähriger Gelegenheitsarbeiter.

„Kamen Sie nach Österreich, um Diebstähle zu begehen?“, fragte die Richterin. „Ja“, bestätigte dies der Angeklagte.

Die Männer hatten sich in Bratislava getroffen und waren mit dem Zug nach Österreich gefahren. „Wir beschlossen, wir machen eine Ausfahrt und wenn sich etwas ergibt, nehmen wir etwas mit“, gab der 43-Jährige zu.

Dem ältesten Angeklagten wurde zudem vorgeworfen, er habe am 2. Juni 2025 in Wien versucht, vier Parfums im Wert von 372 Euro zu stehlen.

Richterin: „Österreich ist kein Selbstbedienungsladen!“

„Österreich ist kein Selbstbedienungsladen!“, ermahnte ihn die Richterin. „Man kann nicht einfach herfahren und Diebstähle begehen!“

Ein 42-jähriger Täter hatte bei der Festnahme einen Totschläger bei sich, der in Österreich als verbotene Waffe gilt. Dieser wurde dem Mann abgenommen.

Alle vier Männer wurden wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt. Die Männer mit den meisten Vorstrafen erhielten unbedingte Haftstrafen in der Dauer von zehn bzw. zwölf Monaten. Der 42-Jährige erhielt - auch für den Besitz einer verbotenen Waffe - eine Haftstrafe von neun Monaten, wovon er drei Monate verbüßen muss.

Der jüngste Angeklagte, bislang unbescholten, erhielt acht Monate Haft, davon sieben Monate bedingt, und wurde nach der Urteilsverkündung enthaftet. Das Urteil ist rechtskräftig.

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