Vorwurf der Blutschande: Vater vor Gericht

Vorwürfe bestritten

Ein 38-jähriger Mann aus dem Bezirk Jennersdorf muss sich wegen des schweren sexuellen Missbrauchs seiner 2014 geborenen Tochter verantworten.

Von Elisabeth Kirchmeir

Am Landesgericht Eisenstadt steht ein 38-jähriger Familienvater wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung seiner kleinen Tochter vor einem Schöffensenat.

Am Landesgericht Eisenstadt steht ein 38-jähriger Familienvater wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung seiner kleinen Tochter vor einem Schöffensenat.

© BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir

Dem Mann, der sich aufgrund des laufenden Verfahrens in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, er habe das Mädchen 2021 und 2022 mehrfach sexuell missbraucht und vergewaltigt. Er wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung, Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angeklagt.

Der Prozess am 4. April 2024 fand teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Mädchen war, als sich ihr leiblicher Vater an ihr vergriffen haben soll, sieben bis acht Jahre alt. Unter dem Vorwand des gemeinsamen Fernsehens und Kuschelns soll der Vater sie ins Ehebett gelockt haben.

Dort soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Die Ehefrau des Angeklagten soll sich während dieser Vorfälle in der Arbeit befunden haben.

Mädchen leidet unter posttraumatischer Belastungsstörung

Die Opfervertreterin forderte als Schadenersatz 10.000 Euro für die Tochter des Angeklagten. Das Mädchen befinde sich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in psychotherapeutischer Behandlung.

Der Angeklagte bestritt, die vorgeworfenen Taten begangen zu haben. Der Sachverhalt sei, sagte der Verteidiger, „frei erfunden“. „Möglicherweise liegt es an der teilweise schwierigen Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Kindesmutter“, meinte der Anwalt.

Die Anzeige sei erst 2023, also ein Jahr nach den angeblichen Tathandlungen, erfolgt. Der Verteidiger musste aber zugestehen, dass das Mädchen die angeklagten Übergriffe detailgetreu beschrieben habe.

Verteidiger beantragte Freispruch

Er beantragte dennoch für seinen Mandanten einen Freispruch.

Der Angeklagte schilderte die Ehe mit seiner Frau als „im Großen und Ganzen in Ordnung“. Streitigkeiten habe es keine gegeben, auch habe er im Tatzeitraum nicht übermäßig viel Alkohol konsumiert, so der 38-Jährige.

Erst im Sommer 2023 habe er vermehrt Alkohol konsumiert, „weil es Probleme gegeben hat“, so der Angeklagte. „Ich fühlte mich verletzt“, sagte er.

Richterin Doris Halper-Praunias verwies auf Angaben seiner Gattin. Ihr Ehemann habe ein Akoholproblem, sei psychisch krank und brauche professionelle Hilfe, hatte die Frau zu Protokoll gegeben. „Sie bauscht das sehr auf“, meinte dazu der Angeklagte.

Ins „Puff“ gegangen, um etwas zu trinken

Es sei auch nicht richtig, dass er wiederholt ein Bordell aufgesucht habe, um sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ins „Puff“ gehe er nur, um etwas zu trinken.

Die Ehefrau des Angeklagten hatte zwei Vorfälle geschildert, bei denen der Angeklagte ihr gegenüber handgreiflich geworden sei. Dazu sagte der 38-Jährige: „Sie hat mich auch gehaut. Ich empfinde das nicht als extrem.“

„Wie war das Verhältnis zu Ihren Kindern?“, fragte die Richterin. „Gut, eigentlich“, antwortete der Angeklagte.

Angeklagter gab Kuscheln mit Hautkontakt zu

Mit seiner Tochter habe er oft gekuschelt. Dabei sei es auch zu Hautkontakt gekommen. „Das will ich nicht abstreiten, sie ist ja mein Kind“, sagte der Angeklagte.

Doch die in der Anklageschrift geschilderten sexuellen Übergriffe hätten nicht stattgefunden, so der Angeklagte.

„Das hat Ihre Tochter alles erfunden?“, wunderte sich die Richterin.

„Viele der Sachen kamen vor, in anderem Zusammenhang“, sagte dazu der Angeklagte.

Der Prozess war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch im Gange.