Drei Abende lang stand der Festsaal der Volksschule Parndorf ganz im Zeichen der traditionellen Tamburizzamusik. Der Tamburizza-Verein „Ivan Vukovič – Parndorf“ lud von Freitag bis Sonntag zum Großen Tamburizza Herbstkonzert und durfte sich über einen großen Besucherandrang freuen.
Millionenprozess: Ungar freigesprochen
Vorwurf des Steuerbetrugs
Ein Ungar betrieb im Bezirk Neusiedl eine Briefkastenfirma und soll 2,2 Millionen Euro an Steuerabgaben schuldig geblieben sein. Jetzt wurde er freigesprochen.
Am Ende eines langwierigen Verfahrens wurde der Ungar vom Vorwurf des Steuerbetrugs freigesprochen.
© BVZ/Kirchmeir
Gut zwei Jahre nach dem ersten Prozesstag am Landesgericht Eisenstadt erfolgte am 22. Mai 2024 der Freispruch für den Akademiker aus Ungarn. Er war erstmals am 18. Mai 2022 vor Gericht gestanden, damals wurde entschieden, zunächst zu prüfen, ob die in Österreich angeklagten Fakten nicht auch Teil eines großangelegten ungarischen Strafverfahrens seien.
Es stellte sich heraus, dass keine Identität der Taten vorliegt, und so setzte Richterin Birgit Falb den Prozess im November 2023 fort. Der Angeklagte, in seiner Heimat bereits wegen Geldwäsche verurteilt, bekannte sich nicht schuldig.
Vorgeworfen wurde ihm, mit einem Scheinfirmensitz im Bezirk Neusiedl ein „Steuerkarussell“ betrieben und Waren „im Kreis geschickt“ zu haben. Dadurch soll der Unternehmer die österreichischen Finanzbehörden um 2,2 Millionen Euro betrogen haben.
Am 22. Mai 2024 fand der Prozess ein vorläufiges Ende. Ein weiteres Mal wurde ein Zeuge vom Amt für Betrugsbekämpfung befragt, der erklärte, wie man auf den Angeklagten aufmerksam geworden war: Es hatten bereits Ermittlungen gegen eine slowakische Firma wegen Steuerbetrugs stattgefunden, mit dieser stand auch das Unternehmen des Angeklagten in Kontakt.
Dessen Warenströme wurden daraufhin durchleuchtet und es erhärtete sich der Verdacht, es könnte ein illegales „Steuerkarussell“ errichtet worden sein.
Der Schöffensenat fällte schlussendlich einen Freispruch. „Gemäß Paragraph 214 Finanzstrafgesetz liegt kein gerichtlich strafbares Finanzdelikt vor“, erklärte Richterin Birgit Falb. Möglicherweise habe der Ungar fahrlässig gehandelt, das Gericht sei aber nur für vorsätzlich begangenen Abgabenbetrug zuständig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die österreichische Finanzbehörde als Privatbeteiligte gaben keine Erklärung ab.