Traditionell wird der Weltspartag am 31. Oktober begangen. Nachdem dieser heuer auf den Samstag gefallen ist, haben einige Banken ihn bereits auf den gestrigen Freitag vorverlegt oder auch gleich eine ganze Sparwoche ausgerufen.
4,5 Jahre Haft für sechs Schlepperfahrten
Nordburgenland
Ein 25-jähriger Pakistani, der als U-Boot in Italien gelebt hatte, schleuste mehrfach Flüchtlinge ins Land und raste am Schluss auf eine Polizeisperre zu.
Der Schlepper war nach seiner Flucht verhaftet worden und wurde aus der Justizanstalt zum Prozess gebracht.
© BVZ/Kirchmeir
Dramatische Szenen spielten sich am 16. Oktober in Oberösterreich ab: Ein Schlepper steuerte mit seinem Fahrzeug auf eine Polizeisperre zu, die Beamten konnten sich nur durch einen Sprung hinter die Leitplanken in Sicherheit bringen.
Der Amokfahrer war ein 25-jähriger Schlepper pakistanischer Herkunft, der zuvor mehrfach Schleppungen von Ungarn nach Österreich, Deutschland und Frankreich durchgeführt hatte, wie kriminalpolizeiliche Ermittlungen ergaben.
Am Mittwoch, 27. März 2024, musste er sich am Landesgericht Eisenstadt wegen Schlepperei und Widerstands gegen die Staatsgewalt vor einem Schöffensenat verantworten.
Gleich zu Beginn wies Richterin Karin Knöchl den Angeklagten darauf hin, dass ihm schwere Straftaten vorgeworfen wurden und insbesondere sein „Nachtatverhalten“ - das Missachten und Durchbrechen von Polizeisperren - streng geahndet werde.
Der 25-Jährige war aus seiner Heimat Pakistan geflüchtet und lebte zuletzt ohne offizielle Aufenthaltsberechtigung in Italien. Einer Arbeit sei er seit einigen Monaten nicht nachgegangen, sagte der Angeklagte.
Zu den Schlepperfahrten habe er sich überreden lassen, weil ihm die Organisatoren versprachen, ihm eine Arbeit zu beschaffen.
Auf Handys Hinweise auf Schlepperfahrten
Die Kriminalbeamten fanden auf zwei sichergestellten Handys des Verdächtigen Hinweise auf insgesamt acht Schlepperfahrten zwischen dem 5. September und dem 16. Oktober 2023. In diesem Zeitraum soll der Mann die illegale Einreise von mehr als 90 Personen unterstützt haben.
Der Angeklagte gab nur die Schleppung am 16. Oktober zu - nach der er festgenommen wurde - sowie eine weitere Schlepperfahrt zirka einen Monat davor, bei der er aber nur Beifahrer gewesen sei.
Auf den beiden Handys, die der Angeklagte bei sich gehabt hatte, fand die Kriminalpolizei Videos. Diese Videos zeigten die geschleppten Personen - als Beweis, dass die Schleppung durchgeführt worden war. Auf zwei Videos ist eine Person beim Geldzählen zu sehen, die Ermittler gingen davon aus, dass es sich dabei um den Angeklagten handelte.

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„Ich habe zur WhatsApp-Gruppe der Schlepper gehört, da wurden die Videos aller Schlepper gepostet“, versuchte der Angeklagte zu erklären, warum so viele „Bestätigungsvideos“ auf seinem Handy gespeichert waren.
„Meine Absichten waren, dass ich dringend einen Job brauchte und auf diese Leute angewiesen war“, sagte der Angeklagte. Geld habe er für die Schlepperfahrten keines bekommen.
Auf einem der Videos ist ein rot-weißer Schlagbaum im Hintergrund zu erkennen, was auf ein Grenzgebiet in Österreich hinweist. Auf einem anderen Video konnten die Kriminalbeamten den Bahnhof von Kaiserebersdorf identifizieren.
Die Richterin fragte den Angeklagten, warum er am 16. Oktober vor der Polizei davongefahren sei.
„Ich sah Uniformierte mit Gewheren“
„Ich sah Uniformierte mit Gewehren, bekam Angst und stieg aufs Gas“, sagte der 25-Jährige.
Er habe das Auto am Schluss nicht mehr richtig lenken können, weil ein Vorderreifen beschädigt war. Bewusst gefährden habe er niemanden wollen. Die Polizisten hätten nicht zur Seite springen müssen, behauptete der Angeklagte.
Vor einem Tunnel war das Schlepperfahrzeug am 16. Oktober auf der Autobahn in einer Kolonne stehen geblieben. „Ich öffnete die Vordertüre und sagte mit gezückter Dienstpistole: Polizei! Keine Bewegung“, berichtete einer der Polizeibeamten, die damals versucht hatten, den Schlepper zu Aufgeben zu überreden.
Doch der 25-Jährige fuhr einfach aus der Kolonne heraus und setzte seine Fahrt fort.
„Er fuhr in Richtung Graz“, berichtete ein weiterer Polizist. Mit einem Kollegen erzeugte er in einem Baustellenbereich einen „künstlichen Stau“. „Wir standen in der Mitte der Fahrbahn und versuchten den Fahrer zum Anhalten zu bewegen“, berichtete der Polizeibeamte.
Der Schlepper habe kurz abgebremst, dann aber wieder bechleunigt. Er schlängelte sich durch die Kolonne und beschädigte dabei mehrere Fahrzeuge.
Polizist: „Es war klar, dass er nicht stehen bleiben würde“
Auf einer Bundesstraße wurde dann eine Polizeisperre errichtet. „Er näherte sich schnell, es war klar, dass er nicht stehen bleiben würde“, schilderte der Polizeibeamte diese Situation. Weit kam das bereits auf einer Felge fahrende Auto nicht mehr, der Schlepper flüchtete dann zu Fuß und wurde kurz danach verhaftet.
„Wird schon so stimmen“, sagte dazu der Angeklagte.
Er wurde zu sechs von acht Schlepperfahrten und zu zwei von drei Fakten des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Zu den restlichen Anklagepunkten verkündete die Richterin einen Freispruch.
Der Verteidiger des Angeklagten, Florian Astl, bat um Bedenkzeit, auch die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.