Im Bezirk Neusiedl am See wurden im Jagdjahr 2025/26 insgesamt 3.937 im Straßenverkehr getötete Wildtiere gemeldet – damit liegt der Bezirk österreichweit an erster Stelle.
Unbelehrbar: 40-Jähriger stellte wieder Nazi-Tattoos zur Schau
Wiederbetätigung
Ein im Bezirk Neusiedl lebender Slowake ließ sich Hakenkreuze, Reichsadler, eine Erschießungsszene und andere Darstellungen aus dem nationalsozialistischen Spektrum auf diverse Körperteile tätowieren. Im Sommer wurde er verhaftet und jetzt verurteilt.
Der Angeklagte wurde zum zweiten Mal wegen Wiederbetätigung verurteilt.
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Der 40-jährige selbstständige Transporteur, Vater eines elfjährigen Sohnes, war 2019 in den Bezirk Neusiedl übersiedelt. Im Oktober 2020 wurde er am Landesgericht Korneuburg wegen Wiederbetätigung verurteilt.
Schon damals war der Mann wegen seiner nationalsozialistischen Tattoos aufgefallen und angezeigt worden. Seine Versuche, kurz vor dem Prozess am Landesgericht Korneuburg einige Tätowierungen entschärfen oder überdecken zu lassen, fielen nur halbherzig aus.
Im Sommer 2024 wurden die Kriminalbeamten wieder auf den Mann aufmerksam. Ein Hinweisgeber hatte darauf aufmerksam gemacht, dass der 40-Jährige offenbar mit Drogen handelte. Als der Drogenfahnder die Handynummer des Verdächtigen überprüfte, fiel ihm dessen Profilbild auf WhatsApp auf.
Der 40-Jährige zeigte darauf seinen Unterarm, auf dem gut sichtbar ein Reichsadler prangte. Im Hintergrund sah man ein Bild mit der Aufschrift „Auschwitz 1940 - 1945“.
Die Polizei führte bei dem 40-Jährigen am 13. August 2024 eine Hausdurchsuchung durch. Dabei fand man acht Weinflaschen mit einer Abbildung von Adolf Hitler, vier Bücher über die Wehrmacht mit Hakenkreuzsymbolen am Cover sowie Handgranaten-Attrappen, auf denen ebenfalls Hakenkreuze zu sehen waren.
An der Wand hing eine Maschinenpistole, die in Österreich als verbotenes Kriegsmaterial gilt.
Der 40-Jährige war an dem Tag, als ihn die Polizei auf einem Parkplatz bei einem Einkaufszentrum im Bezirk Neusiedl angetroffen hatte, mit einem T-Shirt und knielanger Hose bekleidet gewesen. Einige der verbotenen Darstellungen auf seinem Körper waren daher in der Öffentlichkeit sichtbar.
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Dass der 40-Jährige Symbole des Nationalsozialismus zur Schau stellte, ließe darauf schließen, so die Staatsanwältin beim Wiederbetätigungsprozess am 6. Februar 2025 in Eisenstadt, dass dieser die Ziele des Nationalsozialismus gutgeheißen und Adolf Hitler als Führerperson glorifziert habe.
„Für mich als Verteidiger ist es schwer, ein solches Mandat zu übernehmen“, gestand Verteidiger Nikolaus Mitrovits. Sein Großvater, so der Anwalt, sei 1938 als 16-Jähriger drei Monate lang in einem Gefängnis der Gestapo gesessen. „Er sagte zu mir: So etwas darf nie wieder passieren. Merk' dir das“, erinnerte sich Mitrovits.
Er sei froh, dass er in Österreich in einem Rechtsstaat lebe, so der Verteidiger weiter, wo man für begangene Straftaten entsprechend verurteilt werde. Und er habe seinen Mandanten beim ersten Gespräch gerügt: „Sie sind schon einmal wegen dem Verbotsgesetz verurteilt worden und dann machen Sie noch einmal so etwas!“
Mitrovits verwies aber auch mehrfach darauf, dass der Richter im Korneuburger Wiederbetätigungsverfahren im Jahr 2020 die Versuche des Angeklagten akzeptiert habe, die vorhandenen Tattoos zu überdecken.

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„Ich wollte provozieren“, sagte der Angeklagte nun beim neuerlichen Wiederbetätigungsprozess am 6. Februar 2025 vor dem Schwurgericht in Eisenstadt.
„Darauf stehen ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe“, informierte ihn die Richterin. „Denken Sie nicht nach?“
„Da ich meine erste Strafe nicht absitzen musste, wurde mir erst jetzt in der Untersuchungshaft klar, wie streng das ist“, meinte der Angeklagte, der 2020 in Korneuburg zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war.
Richterin: „Sie sind ein absoluter Härtefall“
„Sie sind ein absoluter Härtefall“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. Dieser berichtete, er habe das Plakat mit der Aufschrift „Auschwitz 1940 - 1945“ bei einem Besuch des Konzentrationslagers Auschwitz in einem Shop gekauft.
„Andere kaufen sich das vielleicht zur Abschreckung, Sie erfreuen sich daran“, ärgerte sich die Richterin. „Wollen Sie jeden Morgen, wenn Sie aufwachen, daran erinnert werden, dass dort Juden vergast wurden?“
„So tiefgründig dachte ich nicht darüber nach“, gab sich der Angeklagte kleinlaut.
„Das ist Ihre Ideologie!“, stellte die Richterin fest. „Genau für Sie hat der Gesetzgeber das Verbotsgesetz geschaffen.“
„88“ für „Heil Hitler“ auf den Transportwagen geklebt
Auf seinen Transportwagen hatte der 40-Jährige die Zahl „88“ aufgeklebt. In rechtsradikalen Kreisen gilt diese Zahl als Chiffre für „Heil Hitler“.
Die Tätowierungen habe er sich machen lassen, so der Angeklagte, weil er in der Pubertät in Bratislava „in ein Milieu“ geraten sei. „Als ich klein war, wurde ich in diesem Viertel oft von Zigeunern angegriffen“, sagte er wörtlich. „Das waren die Sachen, die mich dazu bewogen.“ Er sei 20 oder 21 Jahre alt gewesen, als er sich die Tattoos stechen ließ.
Richterinnen, Staatsanwältin und Geschworene begutachteten einen Teil der Tätowierungen am Körper des Angeklagten. „Ich erkenne Hakenkreuz und Heil“, sagte die vorsitzende Richterin. Die vom Angeklagten veranlassten „Übertätowierungen“ oder „Cover-ups“ seien zu wenig.
Reichsadler und Hakenkreuze am Körper
Ein Reichsadler am Unterarm sei ersichtlich, ebenso teilweise ein Hakenkreuz. In der rechten Achselhöhle trägt der Angeklagte nach wie vor ein Hakenkreuz, am Rücken den zynischen Schriftzug „Jedem das Seine“, der am Eingang zum Konzentrationslager Buchenwald angebracht gewesen war. „Ein klassischer NS-Spruch“, sagte die Richterin.
Zur „Hinrichtungs-Szene“ an der rechten Flanke des Brustkorbs erwähnte die Richterin: „Und damit gehen Sie durchs Leben? Mit einer Hinrichtungs-Szene? Das ist entsetzlich!“ Solange der 40-Jährige dieses Bild am Körper trage, identifiziere er sich mit dem damit transportierten Gedankengut.
„Es ist viel auf meinem Körper“, sagte der Angeklagte. „Was würden Sie mir raten?“
„Alles lasern lassen“, empfahl die Richterin.
Die Geschworenen mussten zu jedem einzelnen Tattoo feststellen, ob damit eine Wiederbetätigung verbunden sei. Bei zwei Tattoos stimmten jeweils vier Geschworene dafür und vier dagegen, damit erfolgte zu diesen beiden Fakten ein Freispruch.
Zu den anderen Anklagepunkten erfolgte ein Schuldspruch. Der 40-Jährige wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, davon ein Jahr unbedingt. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.