Selbstversorger: Im Wochenendhaus Cannabis gezüchtet

Wiener angeklagt

5,5 Kilo Cannabis erzeugte ein Wiener in seinem Wochenendhaus im Bezirk Oberpullendorf. Jetzt wurde er in Eisenstadt verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 57-jährige Wiener zeigte sich am Landesgericht Eisenstadt geständig.

Der 57-jährige Wiener zeigte sich am Landesgericht Eisenstadt geständig.

© BVZ/Kirchmeir

„Konsumiert habe ich schon lange“, gab der 57-jährige Angeklagte am Freitag, 4. Juli 2025, am Landesgericht Eisenstadt zu. „Da hat man es mit dubiosen Leuten zu tun und weiß nie, was man bekommt“, berichtete er weiter.

Deshalb habe er „die Idee gehabt, das Zeug selbst zu produzieren“.

In seinem Wochenendhaus im Bezirk Oberpullendorf richtete er eine Indoorplantage ein und beteiligte zwei Freunde und seinen Bruder an den Kosten für Pflanzenstecklinge, Equipment und Strom. Im Gegenzug erhielten die drei Männer Cannabisblüten.

Anonymer Hinweis brachte Drogenfahnder auf die Spur

Aufgrund einer anonymen Anzeige wurden die Drogenfahnder auf die Suchtgiftproduktion aufmerksam. Bei einer Hausdurchsuchung entdeckten die Kriminalbeamten die Indooranlage und beschlagnahmten Teile der zweiten Ernte.

Insgesamt waren in dem Wochenendhaus in den Jahren 2023 und 2024 5,5 Kilo Cannabis herangereift.

Bei Partys am Fischteich gab es Cannabis für alle

Der Angeklagte gab auch zu, bei Partys an einem Fischteich Cannabis für die Gäste zur Verfügung gestellt zu haben. „Da gab es eine Schüssel, die stand am Tisch, und jeder konnte sich bedienen“, erzählte der Angeklagte vor Gericht.

Am 24. Juni 2024 war der Betreiber der Indoorplantage in Untersuchungshaft genommen worden. Unter der Auflage, sich einer Therapie zu unterziehen und regelmäßig Urinproben abzuliefern, wurde er am 12. August 2024 wieder entlassen.

Vier Monate Haft unbedingt und 7.350 Euro an den Staat

Diese Vorhaft wurde nun auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet: Der Wiener wurde zu 20 Monaten Haft verurteilt, davon 16 Monate bedingt.

7.350 Euro muss er an die Republik zahlen, das ist jener Betrag, den er durch den Verkauf des erzeugten Suchtgifts an seinen Bruder und die beiden Freunde erhalten hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Weder der Angeklagte noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab.