Grundgrenze spaltet in Unterpullendorf „Mlikarnica“ und Gemeinde

Wirbel

Teile der neu errichteten Überdachung des Gastgartens stehen auf öffentlichem Gut bzw. als Verkehrsfläche gewidmeten Grund. Nach der Debatte um die „Mlikarnica“ im Gemeinderat meldet sich nun Lokalbesitzer Robert Petronczki zu Wort.

Von Michaela Grabner

Der Gastgarten bei der Mlikarnica wurde im Frühjahr überdacht.

Der Gastgarten bei der Mlikarnica wurde im Frühjahr überdacht.

© BVZ

Wie die BVZ berichtete, hatte sich im Zuge einer Vermessung für die erforderlichen Unterlagen zur Genehmigung herausgestellt, dass die im Frühling zugebaute Pergola, die den Bereich des gepflasterten Gastgartens überdacht, teilweise auf öffentlichem Gut und auf einer Verkehrsfläche errichtet wurde. Das Gasthaus hatte bekundet, diese Flächen kaufen zu wollen, der Gemeinderat hatte sich aber mehrheitlich für eine Verpachtung um einen jährlichen Pachtzins von 100 Euro ausgesprochen, solange das Gasthaus Bestand hat.

Nun meldete sich in der Causa Lokalbesitzer Robert Petronczki zu Wort. „Vor 20 Jahren wurde die gepflasterte Terrasse vom Voreigentümer so gebaut wie sie heute da steht - damals vom Vorbesitzer eingereicht und abgenommen von der Gemeinde.“ Auch an der Abgrenzung zum Gehsteig habe sich in den vergangenen 20 Jahren nichts geändert - die Mauer, an die der Gehsteig angrenzt, stehe noch exakt dort, wo sich vormals ein Zaun befunden habe. „Von der gepflasterten Fläche hat sich nichts verändert. Ich habe das Objekt damals so ersteigert“, führt Petronczki aus. Da die gepflasterte Fläche und damit auch jene der Pergola aber über 25 Quadratmeter groß ist, bedurfte es der Vorlage eines Einreichplans bei der Bezirkshauptmannschaft.

Im Zuge dessen stellte sich dann heraus, dass der Naturbestand nicht exakt mit den neu vermessenen Grundgrenzen übereinstimmt. Demnach würden laut Petronczki hinter dem Gebäude der Mlikarnica, das als ehemalige Milchsammelstelle erbaut schon seit 80 Jahren auf diesem Platz steht und dessen Rückseite bislang als Grundgrenze galt, mehrere Quadratmeter zum Grundstück dazugehören, während zur Straßenseite hin ein keilförmiger Streifen von etwa einem halben Meter wegfallen würde. „Ich wollte dies richtigstellen“, so Petronczki, der der Gemeinde deshalb die betroffene Fläche abkaufen wollte. Dafür stimmten aber bei der Gemeinderatssitzung nur sechs Gemeinderäte, während sich13 Mandatare für eine Pachtvariante aussprachen.

Robert Petronczki könnte unter Umständen auch damit leben, jährlich 100 Euro Pacht zu zahlen, allerdings nicht mit den damit verbundenen Rahmenbedingungen, wie er sagt: „Sollte ich das Gewerbe einmal abgeben oder die Immobilie veräußern, würde der Pachtvertrag enden und neu verhandelt gehören und ich müsste die auf öffentlichem Grund befindlichen Pflastersteine und die Pergola wegreißen, die Überdachung hat über 100.000 Euro gekostet. Das wäre ein enormer Wertverlust für die Immobilie.“

Volksanwaltschaft zu Rate gezogen

Was Petronczki beschäftigt: „Ich habe das Objekt damals so ersteigert, da gehörte es der Republik Österreich. Die Republik wird mir nicht etwas verkauft haben, was nicht ihr gehört.“ Außerdem kann er nicht verstehen, dass es auch später, als die Landesstraße und der heutige Gehsteig gemacht wurden, keinerlei Einwände gegen die heute in der Natur bestehende Grundgrenze gegeben habe. Um diese rechtlichen Fragen zu klären, hat er nun die Volksanwaltschaft eingeschaltet.

Bürgermeister Paul Fercsak hatte bei der Gemeinderatssitzung ausgeführt, dass man mit einem allfälligen Verkauf der betroffenen Fläche einen Präzedenzfall schaffen würde, der die Gemeinde rechtlich in Bedrängnis bringen könnte. Weiters erklärte er, dass falls der Betreiber eine Verpachtung ablehne, die Entscheidung über Abriss oder Verbleib der Pergola - die Gemeinde spricht von einem Wintergarten - bei der Bezirkshauptmannschaft liege.