Seit vier Jahren gibt es den Sonnenmarkt in Güssing. Die Bilanz fällt positiv aus, doch die steigenden Lebenshaltungskosten bringen immer mehr Menschen in finanzielle Bedrängnis.
Haus verwüstet: Ex-Mieterin verurteilt
Bezirk Güssing
Ein Geschwisterpaar und dessen Mutter wurden angeklagt, weil sie ein gemietetes Haus verwüstet haben sollen. Jetzt gab es ein erstes Urteil.
Die 36-Jährige wurde wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt.
© BVZ/Kirchmeir
Mitte April hatte der Prozess wegen schwerer Sachbeschädigung gegen die drei Ex-Mieter begonnen. Damals waren die 36-jährige Angeklagte und ihr 28-jähriger Bruder zum Verhandlungstermin erschienen, die Mutter jedoch aus gesundheitlichene Gründen nicht.
Zum zweiten Prozesstermin am 5. Juli 2024 kam überhaupt nur mehr die 36-Jährige. Dem Bruder und der Mutter sei aufgrund der angegriffenen Gesundheit die Anreise nicht zuzumuten.
Richterin Birgit Falb kündigte ein Sachverständigengutachten zur Reisefähigkeit und Verhandlungsfähigkeit des 28-Jährigen und der Mutter an und setzte die Verhandlung gegen die 36-Jährige fort.
Diese blieb dabei: Sie habe mit der Verwüstungsorgie in dem zuvor von ihr und der Mutter gemieteten Hauses im Bezirk Güssing nichts zu tun. Die beiden Frauen hatten das Haus im September 2022 gemietet, später zog auch der Bruder ein.
Drei Monatsmieten schuldig geblieben
Die Mieter waren drei Monatsmieten, Kanalgebühren und Kosten für Brennholz schuldig geblieben. Im August 2023 hatte es Streit mit dem Hausbesitzer gegeben, danach seien sie ausgezogen, hatte die 36-Jährige am ersten Verhandlungstag angegeben.
Sie gab zu, am 31. Oktober 2023 mit dem Bruder noch einmal am Grundstück des zuvor bewohnten Hauses gewesen zu sein, um dort den Postboten abzupassen. Sie hofften, dass dieser die Pension an den 28-Jährigen auszahlen würde.
Das Haus hätten sie aber nicht betreten, beteuerte die 36-Jährige.
Nach weiteren Zeugeneinvernahmen wurden die Schlussplädoyers gesprochen. Der Verteidiger sagte: „Das Ganze ist eine verworrene G'schicht.“ Es sei nicht geklärt worden, ob es sich um alte oder frische Beschädigungen gehandelt habe. Die Behauptung, dass ein Hexenzeichen an die Wand gemalt worden sei, das auch die 36-Jährige verwendet habe, habe sich als falsch herausgestellt, so der Verteidiger.
Hausbesitzer bekam 6.000 Euro zugesprochen
Die Richterin sprach die 36-Jährige schuldig und verurteilte sie zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. An den Hausbesitzer muss sie 6.000 Euro Schadenersatz bezahlen.
Mit seinen weiteren Ansprüchen wurde der Hausbesitzer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Er hatte einen Kostenvoranschlag vorgelegt, wonach Schäden im Wert von fast 39.900 Euro zu beheben seien. „Im Zivilverfahren wird dazu wohl ein Sachverständigengutachten erforderlich sein“, meinte die Richterin.
Sie habe „überhaupt keinen Zweifel“, dass die 36-Jährige die Verwüstung gemeinsam mit ihrem Bruder verursacht habe. Es gebe aber keine Beweisergebnisse, dass auch die Mutter vor Ort gewesen sei.
„Es sieht aus wie ein reiner Vandalenakt“, ordnete die Richterin den Vorfall ein. Wie berichtet, waren rohe Eier an die Wände geworfen, Ketchup, Nutella und Farbe verschmiert und Lack verschüttet sowie Einrichtung beschädigt worden.
„In Ihren WhatsApp-Nachrichten spiegelt sich viel Hass gegen den Hausbesitzer“, sagte die Richterin.. Es sei stimmig, dass die Verwüstung am 31. Oktober 2023 durch das Geschwisterpaar angerichtet worden sei. Die örtliche und zeitliche Nähe sei vorhanden gewesen und die beiden hätten auch ein Motiv gehabt.
Die Angaben der 36-Jährigen hätten auf sie nicht sehr überzeugend gewirkt, so die Richterin. Sie gehe nicht davon aus, dass die Verwüstung von einer dritten, unbeteiligten Person angerichtet wurde, zumal sich das Haus abseits der Straße befinde. „Nur Sie kommen als Täterin in Frage“, hielt die Richterin der Angeklagten vor.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Angeklagte, Staatsanwalt und der Anwalt des Hausbesitzers gaben keine Erklärung ab.