Mittelschule verwüstet: Sozialarbeit für fünf Jugendliche

Zerstörungswut

Aus „reiner Zerstörungswut“, wie die Staatsanwältin betonte, waren Jugendliche am 30. November und 6. Dezember 2025 in die Mittelschule Mattersburg eingedrungen und hatten dort Schaden in der Höhe von rund 50.000 Euro angerichtet.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die fünf Jugendlichen bekannten sich reumütig schuldig.

Die fünf Jugendlichen bekannten sich reumütig schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Am Mittwoch, 29. April 2026, wurden die Straftaten am Landesgericht Eisenstadt aufgearbeitet. Die Polizei hatte fünf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 16 Jahren ausfindig gemacht. Vier von ihnen hatten die Mittelschule in Mattersburg besucht, einer der Angeklagten war zum Tatzeitpunkt dort noch Schüler gewesen, wurde dann aber vom Schulbesuch ausgeschlossen. Alle fünf Angeklagten leben im Bezirk Mattersburg.

Am 30. November um zwei Uhr morgens waren die Jugendlichen zum ersten Mal in die Schule eingedrungen, zwei weitere Einbruchsdiebstähle fanden am 6. Dezember kurz nach null Uhr und am selben Tag am Abend statt.

„Wir haben sehr junge Jugendliche hier sitzen. Was ihnen zur Last gelegt wird, ist nicht ohne“, sagte die Staatsanwältin. Aus „reiner Zerstörungswut“ seien die Straftaten erfolgt. „Sie stiegen über ein Fenster ein, durchsuchten Schubladen, öffneten Kastentüren, rissen Türen und Schubladen heraus“, so die Staatsanwältin.

Besonders schlimm war die Zerstörungswut am 6. Dezember. Damals wurden große Blumentröge und Wasserspender umgeworfen, Kabel herausgerissen, Verglasungen zerstört, Vitrinen kaputtgeschlagen, Computer zu Boden geworfen und Türen eingetreten. „Alles, was nicht niet- und nagelfest war, unterlag dem Vandalismus der Angeklagten“, sagte die Staatsanwältin.

Gestohlen wurde Bargeld und Tablets im Wert von zirka 4.900 Euro. Der Sachschaden soll sich laut den Schätzungen eines Sachverständigen auf 52.000 Euro belaufen.

Schulbetrieb war gestört

„Man musste massive Aufräumarbeiten betreiben, der Schulbetrieb war gestört“, führte die Staatsanwältin weiter aus. „Ihr seid dafür verantwortlich“, wandte sie sich an die Jugendlichen. „Das war kein Kavaliersdelikt.“

„Beim ersten Mal ging es darum, dass wir reingehen und uns umschauen“, sagte der Erstangeklagte, ein 15-jähriger Schüler. Im Sekretariat wurden Schubladen durchsucht, in der Garderobe Spinde aufgebrochen. Mit einem Feuerlöscher wurde herumgesprüht. „Wahrscheinlich, weil wir es witzig fanden“, sagte dazu der Schüler.

Angeklagter sprach von „Dummheit“

Die Taten bezeichnete er als „Dummheit“. Zirka 2.000 Euro Bargeld wurden am 6. Dezember erbeutet, das Geld teilten sich die Jugendlichen auf. Ein Teil konnte von der Polizei bei den Tatverdächtigen sichergestellt werden: 1.300 Euro wurden refundiert.

„Warum muss man Bildschirme und Laptops auf den Boden werfen, alles beschädigen?“, fragte die Jugendrichterin. „Ich weiß nicht“, antwortete der Erstangeklagte mit leiser Stimme.

Ein weiterer Jugendlicher, der bei der ersten Tat ebenfalls ins Schulgebäude eingedrungen war, dann aber den Rückzug angetreten hatte, informierte die Polizei und brachte diese auf die Spur der nunmehr Angeklagten.

„Es ist ein Wahnsinn, wie ihr da gewütet habt“, sagte die Richterin. „Ich hoffe, du schämst dich“, sprach sie den Erstangeklagten an. „Auf jeden Fall“, antwortete dieser. Er habe nach Bekanntwerden der Taten von den Eltern Hausarrest bekommen, brach den Kontakt zu den Mittätern ab.

„Wie gedenkst du, den Schaden gutzumachen?“, fragte die Staatsanwältin. „Ich will einen Samstags- oder Ferialjob annehmen“, sagte der 15-Jährige.

Die fünf bislang unbescholtenen Angeklagten kamen in den Genuss einer Diversion und verpflichteten sich, jeweils 100 Stunden gemeinnützige Leistungen zu erbringen. So hatte es auch die Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen.