Gewalt: Paar nach Trennung auf Anklagebank

Beide verurteilt

Zu gegenseitiger Gewalt kam es in der Beziehung einer 21-jährigen Frau mit einem 23-jährigen Mann. Jetzt mussten sich beide vor Gericht verantworten.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die 21-jährige Frau und ihr 23-jähriger Ex-Freund wurden nun verurteilt.

Die 21-jährige Frau und ihr 23-jähriger Ex-Freund wurden nun verurteilt.

© BVZ/Kirchmeir

Einer der Vorfälle ereignete sich in der Nacht des Faschingsdienstag 2024, als das Paar von einem Lokal in Eisenstadt in Richtung Diskothek James Dean unterwegs war. Es soll damals zum Streit zwischen der 21-Jährigen und dem 23-Jährigen gekommen sein, die Frau klagte danach über ein blaues Auge, das später auch von anderen Personen wahrgenommen wurde.

Am 24. April 2024 eskalierte der Streit zwischen den beiden jungen Leuten endgültig und es kam zur Trennung. Zuvor sollen sich die Partner wechselseitig Schläge versetzt haben. Und die junge Frau soll ihren Ex-Freund daran gehindert haben, ihre Wohnung zu verlassen.

Er flehte: „Lass mich raus endlich“

Zwei Videoausschnitte, die am 3. Dezember 2024 im Gerichtssaal vorgespielt wurden, dokumentieren, wie der 23-Jährige flehentlich bat: „Lass mich raus endlich!“

Die Richterin wunderte sich. Jede andere Frau würde, meinte sie, darauf bestehen, dass ein Mann, der sie zuvor geschlagen hat, endlich die Wohnung verlasse. Doch die Angeklagte habe ihrem gewalttätigen Ex-Freund sogar nach der Tat noch Liebesbriefe geschrieben.

Sie beteuerte: „Ich lieb' dich aus der Ferne“

„Ich lieb' dich aus der Ferne“, ließ sie den 23-Jährigen wissen.

Das sei untypisch, meinte die Richterin. „Ich empfand zu diesem Zeitpunkt noch etwas für ihn“, sagte die Angeklagte.

Erst am 11. Juni war sie zur Polizei gegangen, um Anzeige zu erstatten. Dazu habe ihr die Therapeutin geraten. „Auch um andere Frauen zu schützen“, wie die Angeklagte sagte.

Die Verteidigerin legte Chatprotokolle vor, die letztlich ihren Mandanten belasteten. „Ist dir bewusst, was für Watschen du mir gegeben hast?“, schrieb die Frau. „Zwei und du mir auch. Du warst betrunken und wolltest mich nicht gehen lassen“, antwortete ihr Ex-Freund.

In Chats war von zwei Schlägen die Rede

„Das Versetzen von zwei Schlägen mit der flachen Hand ins Gesicht geben Sie jetzt zu?“, fragte die Richterin.

„Ja“, bestätigte der Angeklagte. „Warum können Sie das nicht gleich sagen?“, ermahnte ihn die Richterin. „Nehmen Sie das Gericht nicht ernst?“

„Doch. Sehr ernst“, meinte der Angeklagte.

„Er konnte stundenlang die Wohnung nicht verlassen“, warf die Verteidigerin ein.

Angeklagter: „Es war eine Höllennacht“

„Es war eine Höllennacht, für mich genauso wie für sie“, sagte der Angeklagte. „Die Details weiß ich nicht mehr.“

„Die Türe habe ich sicher nicht zugesperrt, vielleicht habe ich mich davorgestellt“, sagte die Angeklagte. Sie habe damals „alles klären“ wollen, aber ihr Ex-Freund sei „zu impulsiv“ gewesen.

„Sie konnte nicht loslassen und wollte ihm eins auswischen“, meinte die Verteidigerin.

Die Richterin sprach beide Ex-Partner schuldig.

Sechs Monate bedingt und teilbedingte Geldstrafe

Der bereits einschlägig vorbestrafte Angeklagte erhielt eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten. Er muss ein Antiaggressionstraining machen, bekommt Bewährungshilfe und muss an seine Ex-Freundin 600 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die 21-Jährige wurde wegen versuchter Körperverletzung schuldig gesprochen: Sie habe ihrem Ex-Partner Schläge gegen den Rücken versetzt, wodurch dieser hätte verletzt werden können. Zu anderen Fakten erfolgte ein Freispruch. Die Richterin verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 600 Euro, davon 300 Euro unbedingt.

Beide Angeklagten nahmen das Urteil an.