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Vater half Sohn bei Flucht aus Polizeiinspektion
Beide verurteilt
Am 18. Juni 2024 eskalierte eine Situation in der Polizeiinspektion Wulkaprodersdorf: Ein 20-Jähriger entzog sich der Verhaftung durch Flucht, sein Vater half ihm dabei. Jetzt wurden beide verurteilt.
Der Sohn wurde in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht, der bislang unbescholtene Vater nahm neben ihm Platz.
© BVZ/Kirchmeir
Von 15. bis 18. Juni dieses Jahres soll der bereits wegen Gewalttaten gegenüber einer jungen Frau vorbestrafte 20-Jährige aus dem Bezirk Mattersburg eine weitere Frau bedroht haben. Wegen eines Schlüssels, den sein Mandant von dieser Ex-Freundin zurückhaben wollte, sei es zum Streit gekommen, so der Verteidiger.
Audioaufnahmen belegen, wie der 20-Jährige völlig die Fassung verlor. Er drohte seiner Ex-Freundin, ihr das Gesicht einzuhauen, ihr die Haare auszureißen und sie am Hals zu würgen, bis sie nicht mehr lebe. „Ich will dich weinen sehen“, brüllte der 20-Jährige ins Telefon.
In Begleitung einer Freundin fuhr die Ex-Freundin beim 20-Jährigen vor, um ihm den Schlüssel zu bringen. Daraufhin trat er ihr den Seitenspiegel beim Auto ab.
Nächtlicher Zwischenfall am Interspar-Parkplatz
Einen Monat vorher hatte es einen nächtlichen Zwischenfall am Interspar-Parkplatz in Eisenstadt gegeben.
Dort kam es um drei Uhr morgens zum Zusammentreffen des 20-Jährigen mit einem 21-Jährigen aus Eisenstadt. Während der 20-Jährige hinter dem Lenkrad sitzen blieb, soll der 21-Jährige zunächst neben dem Auto Aufstellung genommen haben.
Es soll, so sagen es verschiedene Zeugen, geschimpft, möglicherweise hingeschlagen worden sein. Der 21-Jährige trug zwei Kratzer im Gesicht davon und stand plötzlich vor dem Auto des 20-Jährigen.
Kontrahenten auf die Motorhaube genommen
Dieser gab Vollgas, der 21-Jährige musste, halb auf der Motorhaube hängend, ein Stück mitlaufen.
„Was hat er gegen Sie?“, fragte die Richterin den 21-Jährigen. „Das weiß ich nicht. Es gab nichts. Wir kannten uns vom Sehen“, antwortete dieser.
Der 21-Jährige habe ihn aufgefordert, aus dem Auto auszusteigen und „eins gegen eins“ zu streiten, sagte wiederum der angeklagte 20-Jährige. Der andere habe ins Auto hineingeschlagen, nach dem fünften Stoß habe er den anderen weggestoßen. Dann habe ihn noch ein Freund des 21-Jährigen geschlagen.
„Ich war in Panik und wollte weg“, so der 20-Jährige. „Ich fuhr in Schrittgeschwindigkeit auf ihn los und schob ihn weg. Meine Absicht war zu flüchten“, behauptete er.
20-Jähriger wurde zur Polizei vorgeladen
Im Dezember 2023 war der 20-Jährige bereits einmal wegen Gewalttaten gegenüber einer Ex-Freundin verurteilt worden. Nach den neuerlichen Aggressionshandlungen im Juni 2024 wurde er zur Polizeiinspektion Wulkaprodersdorf vorgeladen, wo er am 18. Juni darüber informiert wurde, dass gegen ihn ein Annäherungs- und Betretungsverbot verhängt worden war. Jeder Kontakt mit der Ex-Freundin sollte vermieden werden.
Außerdem wurde der 20-Jährige, der mit seinem Vater zur Polizeiinspektiion gekommen war, gefragt, ob er eine Aussage als Beschuldigter machen wolle. „Der Vater wurde abgemahnt, weil er immer wieder reinredete“, berichtete einer der Polizisten, die die Amtshandlung damals geführt hatten.
Sein Kollege nahm mit der Staatsanwaltschaft Eisenstadt Kontakt auf, um abzuklären, wie weiter vorgegangen werden sollte. „Ich hörte am Telefon mit“, sagte die Staatsanwältin, die damals im Journaldienst gewesen war. „Der Polizist fragte Sie, was sollen wir mit Ihnen machen? Sie sagten: So einen wie mich muss man festnehmen. Und dann zuckten Sie aus.“
Angeklagter: „Ich habe Angst vor dem Gefängnis“
Der Angeklagte hatte es anders geschildert. Er sei erschrocken, in Haft zu müssen. „Ich habe Angst vor dem Gefängnis“, sagte der 20-Jährige.
„Ich sprach die Festnahme aus“, berichtete der als Zeuge einvernommene Polizist. „Er war sichtlich schockiert. Wir baten sie, uns zu den Anhalteräumlichkeiten zu folgen. Ich erklärte, dass er jetzt in den Anhalteraum kommt und dann in die Justizanstalt überstellt wird.“
Doch der 20-Jährige habe sich an seinen Vater geklammert und gesagt, er wolle nicht ins Gefängnis. Es kam zu einem Gerangel, der 20-Jährige leistete Widerstand und setzte zum Sprint in Richtung Ausgang an.
In dieser Situation habe der Vater begonnen, ihn festzuhalten und zu stoßen, so der Polizist. „Er probierte, mich mit den Händen festzuhalten, und wollte verhindern, dass ich an ihm vorbeikomme.“
Vater rieb mit Faust gegen Polizisten auf
Schließlich habe ihn der Vater gegen eine Tür gedrückt und zweimal mit der Faust aufgerieben. Sein Kollege lief indessen hinter dem 20-Jährigen her. Dieser öffnete eine Tür, lief hindurch und schlug sie mit voller Wucht zu. Bei dem Versuch, das Schließen mit der Türe mit einem Fuß zu verhindern, erlitt der Polizist eine Verletzung am Knie.
Der 20-Jährige konnte schließlich flüchten und wurde am nächsten Tag von der Polizei abgeholt. Und obwohl er mit Handschellen gefesselt war, startete er einen neuerlichen Fluchtversuch, allerdings vergeblich.
Der Vater war unmittelbar nach seinen Tathandlungen am Polizeiposten verhaftet, später aber wieder freigelassen worden.
Vater: „Das Herz rutschte mir in die Hose“
„Ich war in einer Ausnahmesituation“, sagte der Vater zum Vorfall bei der Polizei. „Ich sehe das nicht tagtäglich, mir rutschte das Herz in die Hose“, meinte er. „Mein Sohn hielt sich noch einmal an mir fest. Ich glaubte zu bemerken, dass der Inspektor ihn hielt. Mein Sohn lief in Richtung Ausgang. Also, mehr war da nicht...“
Schließlich gab er aber zu, einen Polizisten „zurückgezogen“ zu haben. „Dadurch ist mein Sohn überhaupt freigekommen“, gestand er. „Das tut man nicht!“, ermahnte ihn die Richterin. „Man hält keinen Polizisten zurück!“
Der 20-Jährige bekannte sich weitgehend schuldig, bestritt aber, dem 21-Jährigen absichtlich Kratzer im Gesicht zugefügt zu haben. Richterin und Staatsanwältin stellten fest, dass der 20-Jährige vor Gericht geläutert und einsichtig wirkte. „Was haben Sie gelernt?“, fragte die Richterin.
Vor Gericht wirkte der Angeklagte geläutert
„Ich muss an mir arbeiten, ich sehe es ein. Ich darf nicht solche Wörter verwenden. Es geht so nicht mehr, nein. Ich muss reifere Entscheidungen treffen. Es war nicht normal“, erweckte er den Eindruck, endlich vernünftig geworden zu sein.
Auch bei der Verhandlung im Dezember 2023 habe er viel versprochen, so die Richterin. Trotzdem sei der 20-Jährige erneut straffällig geworden. „Sie sind im ganzen Bezirk bekannt“, ermahnte ihn die Richterin. „Wenn Sie so weitermachen, sind Sie noch öfter da.“
Vater und Sohn verurteilt
Der Vater wurde wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, sein bereits zweifach vorbestrafter Sohn wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung, Nötigung und Sachbeschädigung zu zwölf Monaten Haft, davon acht Monate bedingt.
Ein Freispruch erfolgte zum Vorwurf, er habe dem 21-Jährigen zwei Kratzer zugefügt. Der Sohn, der von einem Verteidiger vertreten wurde, nahm das Urteil an. Er erhielt die Weisung, eine Psychotherapie zu besuchen. An seine Ex-Freundin muss er 200 Euro Schadenersatz bezahlen.
Das Urteil gegen den Vater ist nicht rechtskräftig - weil er nicht durch einen Anwalt vor Gericht vertreten wurde, hat er jedenfalls das Recht auf Bedenkzeit.