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Sexualstraftäter suchte im Darknet nach Kinderpornos
Keine Einweisung
13.000 Bilder und Videos von missbrauchten Kindern lud sich ein 54-jähriger Burgenländer aus dem Internet herunter. Jetzt stand er vor Gericht
Der Angeklagte wurde zu einer bedingten Haftstrafe und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt
© BVZ/Kirchmeir
Am Montag, 16. Juni 2025, musste sich der gebürtige Steirer am Landesgericht Eisenstadt vor einem Schöffensenat verantworten. Er hat über Jahre hinweg im Burgenland Fotos und Videos von sexuell missbrauchten Kindern aus dem Internet heruntergeladen und gesammelt.
Die Öffentlichkeit wurde bei diesem Prozess - was selten passiert - noch vor dem Anklagevortrag ausgeschlossen.
Beantragt hatte dies der Verteidiger. Die Richterin folgte dem Antrag und begründete dies damit, dass Details aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten besprochen würden. Im Gerichtssaal durfte neben den juristisch Beteiligten nur der Ehemann des Angeklagten bleiben.
13.000 Darstellungen von missbrauchten Kindern
Verurteilt wurde der 54-Jährige schließlich wegen des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjährigen und des Verbrechens des sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials. Zwischen 2017 und 13. April 2024 hat er 13.000 Missbrauchsbilder und Missbrauchsvideos aus dem Internet bezogen.
Der Angeklagte war im Darknet auf der Suche nach Missbrauchsdarstellungen gewesen. Dort ging er einem verdeckten Ermittler in die Falle und wurde zur Anzeige gebracht.
Staatsanwältin hatte Einweisung beantragt
Zunächst war im Raum gestanden, dass der 54-Jährige möglicherweise in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden muss. Die Staatsanwältin hatte dies beantragt, weil ein Sachverständiger für Psychiatrie in einem ersten Gutachten zu dem Schluss gekommen war, dass von dem Angeklagten eine hohe Gefahr ausgehe, wenn dieser auf freiem Fuß bleibe.
Dies sei insbesondere deshalb der Fall, weil der Angeklagte pädophil veranlagt sei.
Der 54-Jährige konnte vor Gericht jedoch glaubhaft vermitteln, dass er sich seit acht Monaten einer Therapie unterziehe und medikamentös eingestellt sei.
Sachverständiger revidierte sein Gutachten
Der Sachverständige revidierte daraufhin sein Gutachten: Von dem Angeklagten gehe voraussichtlich keine Gefahr mehr aus.
Die Staatsanwältin zog den Antrag auf Einweisung in eine Therapieeinrichtung zurück.
5.400 Euro Geldstrafe unbedingt
Der Schöffensenat verurteilte den 54-Jährigen zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 5.400 Euro Geldstrafe unbedingt. Außerdem muss er sich weiterhin einer psychiatrischen Therapie, einer Psychotherapie und einer medikamentösen Behandlung unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräfitg.