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Streit um Kanal in Ollersdorf: Burgenland zieht vor VwGH
Entschädigungszahlungen
Das Burgenland wendet sich wegen Entschädigungszahlungen, die die Gemeinde Ollersdorf (Bezirk Güssing) für die Bereitstellung eines Kanals im Zusammenhang mit Straßenbauarbeiten vom Land fordert, an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ)
© Wolfgang Millendorfer
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte der Gemeinde 118.404 Euro zugesprochen. Das Land teilt diese Rechtsansicht aber nicht und bringt eine außerordentliche Revision ein, kündigte Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) am Mittwoch an.
Hintergrund sind Entschädigungszahlungen, die der Ollersdorfer Bürgermeister Bernd Strobl (ÖVP) 2020 für eine Straßensanierung aus dem Jahr 2009 geltend machen wollte. Das Land wies den Antrag zurück, weil per Verordnung geregelt war, dass nur für nach 2010 fertiggestellte, neu errichtete Straßen bzw. Kanäle Anspruch besteht. Strobl brachte den Fall in weiterer Folge vor das LVwG, das wiederum den Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit befasste, der die zeitliche Einschränkung kippte. Deshalb habe das LVwG dann für Ollersdorf entschieden, meinte Dorner. Im Land sei man aber weiterhin der Ansicht, dass die Entschädigung der Gemeinde auch abseits der zeitlichen Regelung nicht zustehe.
Die betreffende Straße sei 2009 nur saniert worden, errichtet wurde sie schon, als noch der Bund dafür zuständig war. Dieser werde damals wohl bereits eine Entschädigung geleistet haben, argumentierte Dorner. Außerdem sieht das Land formal eine Kompetenzüberschreitung des LVwG.
Der Landesrat kritisierte Strobl dafür, dass er den „gemeinsamen Weg verlassen“ habe. Bisher sei es Usus gewesen, dass Land und Gemeinden partnerschaftlich zusammenarbeiten und wechselseitige Ansprüche nicht geltend gemacht werden. Im Gegenzug werde das Land nun prüfen, ob es nicht selbst Entschädigungen von der Gemeinde fordern könne, etwa weil der Kanal auf einer Fläche des Landes liege.
Außerdem habe Strobl mit seinem Vorgehen eine „Büchse der Pandora geöffnet“, betonte Dorner. Bereits an die 30 weitere Gemeinden hätten Anspruch auf Entschädigungszahlungen eingemeldet. Diesen empfahl der Landesrat, den weiteren Instanzenzug abzuwarten und - noch - nicht viel Geld für Sachverständige auszugeben. Auch wegen etwaiger Ansprüche, die das Land im Gegenzug geltend machen könnte, müsse jede Gemeinde für sich entscheiden: „Tue ich mir das an“, meinte Dorner.
Das Urteil des LVwG nehme man aber vorerst zur Kenntnis. Die 118.404 Euro werden der Gemeinde überwiesen. Sollte der VwGH zugunsten des Landes entscheiden, würde es zu einer Rückführung kommen, so Dorner.