Nach der vorzeitigen Schließung des Freibads liegen nun erste Ergebnisse der technischen Untersuchungen vor. Eine Kamerainspektion brachte zahlreiche Schäden an den Leitungen ans Licht.
17-jähriger Flüchtling endlich einsichtig: Sozialstunden angeordnet
Gewalttätig
Vor einem Wettlokal in Wr. Neustadt hatte ein im Bezirk Mattersburg lebender junger Flüchtling in Wut auf einen Mann hingetreten. Der 17-jährige Syrer musste wegen schwerer Körperverletzung in Eisenstadt vor Gericht.
Vertreten von Verteidiger Stefan Wappel legte der Angeklagte schließlich ein Geständnis ab.
© BVZ/Kirchmeir
Dort hatte er am ersten Verhandlungstag im März 2026 jede Schuld von sich gewiesen. Jemand anderer habe die Gewalttat im September 2025 begangen, behauptete er. Die Richterin lud daraufhin Zeugen für den Folgetermin vor, der nun am 7. Juli 2026 stattfand.
Vorerst blieb der Jugendliche bei seiner Version: Er trage keine Schuld an der Verletzung des Opfers. Der Tritt gegen den Unterschenkel des Mannes hatte einen Unterschenkelbruch zur Folge gehabt.
„Warum soll ich die Verantwortung übernehmen, wenn ich ihn nicht verletzt habe“, ließ der Angeklagte den Dolmetscher aus dem Arabischen übersetzen.
Die Richterin wies darauf hin, dass ihr nunmehr noch ein weiterer Strafantrag vorliege. Dem 17-jährigen Flüchtling wurde vorgeworfen, Anfang Jänner in seiner Unterkunft randaliert, einen Esstisch zertrümmert und einen Christbaum umgeworfen zu haben. Das hatte sogar einen Polizeieinsatz zur Folge gehabt. Zu Silvester soll er ein Fenster zerbrochen haben.
Der Angeklagte sei ein traumatisierter Jugendlicher, geprägt von seinen Fluchterfahrungen, hatte die zuständige Leiterin der Flüchtlingseinrichtung das Gericht informiert.
Die Richterin bot dem Jugendlichen wie schon zu Beginn der ersten Verhandlung eine Diversion an. Nach längerer Rücksprache mit seinem Verteidiger Stefan Wappel und der Erziehungsberechtigten von der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg überwand sich der Angeklagte und legte ein Geständnis ab: „Ich bereue, was passiert ist, dass der Herr verletzt wurde. Ich trage die Verantwortung dafür und für die Sachbeschädigung.“
Daraufhin stand einer Lösung per Diversion nichts mehr im Wege. Wenn der Jugendliche 80 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Das Opfer der Attacke hatte über seinen Anwalt Clemens Stocker 3.750 Euro Schmerzensgeld gefordert. Da der Jugendliche kein Einkommen und keine Ersparnisse hat, wird der Verletzte seine Forderungen über den Zivilrechtsweg einklagen müssen.
Die Richterin empfahl dem Jugendlichen, die Chance der Diversion zu nützen.
Der Jugendliche zeigte sich mit der Vorgangsweise einverstanden, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Vertreter des Verletzten sprach sich dagegen aus.