Familienvater wegen Gewalt verurteilt

Kinder als Opfer

Wegen Gewalttaten gegenüber seinen kleinen Kindern und seiner Frau musste sich ein Mann aus dem Bezirk Mattersburg vor Gericht verantworten.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte hatte sich nur zu einem kleinen Teil der Vorwürfe schuldig bekannt.

Der Angeklagte hatte sich nur zu einem kleinen Teil der Vorwürfe schuldig bekannt.

© BVZ/Kirchmeir

Dem Angeklagte wurde vorgeworfen, seine kleinen Kinder geschlagen zu haben. Die Schläge soll er den Kindern nicht nur mit der flachen Hand, sondern auch mit einem Gürtel, einem Kochlöffel und einem Besenstiel versetzt haben.

Außerdem soll er seine Frau im Juni 2021 gewürgt, geschlagen und bedroht haben, als er auf ihrem Handy einen Chatverlauf mit einem anderen Mann entdeckte. Er soll der Frau auch das Handy aus der Hand geschlagen haben, als diese die Polizei rufen wollte.

Nach dem Vorfall im Juni 2021 flüchtete die Frau mit den Kindern für eine Nacht ins Frauenhaus. Danach kehrte sie wieder zu ihrem Mann zurück und die Situation sei noch schlimmer geworden, so die Frau. 2023 wurden dem Ehepaar die Kinder abgenommen und fremduntergebracht.

Der Angeklagte bekannte sich zu allen Anklagepunkten nicht schuldig. Er gab nur zu, bei dem Streit im Juni 2021 seine Frau gepackt zu haben. Dabei könnte sie blaue Flecken erlitten haben.

„Sie sagt, Sie hätten sie am Hals hochgehoben und gewürgt“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. „Nein. Das kommt nicht von mir“, sagte der Mann.

Im Zuge des Prozesses stellte sich heraus, dass die Kinder nicht nur vom Vater, sondern auch von der Mutter und der Großmutter Gewalt erfahren hatten.

Die 2015 geborene Tochter des Ehepaares hatte gegenüber einer Sozialarbeiterin angegeben, dass sie vom Vater mit einem Gürtel geschlagen worden sei. „Auch sagte sie, dass sie manchmal, wenn sie nicht folgt, von beiden Eltern einen Klaps auf den Hinterkopf bekommt“, so die Sozialarbeiterin, die als Zeugin befragt wurde.

Beide Kinder verhielten sich im Kindergarten, die Tochter auch in der Volksschule auffällig. „Es war naheliegend, dass zuhause Gewalt passiert“, sagte die Sozialarbeiterin. „Die ganze Familiensituation war für die Kinder sehr belastend“, erwähnte sie vor Gericht.

Und sie betonte: „Man darf Kinder auch nicht auf den Kopf schlagen, zwicken oder rempeln.“

Die Großmutter hatte das Mädchen einmal beim Abholen von der Schule geschlagen. Wegen dieser Ohrfeige vor der Schule wurde die Bezirksbehörde eingeschaltet und es gab eine Gefährdungsmeldung.

Die Kindergartenleiterin berichtete als Zeugin vor Gericht, dass beobachtet worden sei, dass sich die Großmutter beim Abholen der Kinder aggressiv verhielt und das Mädchen anschrie und beschimpfte. Sie habe dann der Mutter mitgeteilt, so die Kindergartenleiterin, dass die Großmutter die Kinder nicht mehr abholen kommen solle.

Der Angeklagte wurde schließlich nicht wie angeklagt wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber seinen kleinen Kindern schuldig gesprochen, sondern wegen mehrfacher Körperverletzung. Der Schöffensenat habe, so die Richterin, nicht feststellen können, dass die Gewaltausübung durch den Vater tatsächlich über einen längeren Zeitraum erfolgt war.

Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Kinder mehrfach mit der Hand, einem Kochlöffel und einem Gürtel geschlagen hat.

Schuldig gesprochen wurde er weiters wegen Nötigung seiner Frau, indem er ihr mehrfach das Handy aus der Hand geschlagen habe, als sie die Polizei rufen wollte, sowie wegen der körperlichen Attacken im Juni 2021, nach denen die Frau ins Frauenhaus geflüchtet war.

Verurteilt wurde der Familienvater zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu 720 Euro Geldstrafe. An seine Frau und seine Tochter muss er jeweils 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Der Angeklagte nahm dieses Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Hilfe bei Gewalt

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:

Telefon: 03352 31420

Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at