Streit ums Geld: Attacke in Mattersburger Gasserl?

Konflikt

In einem Gasserl in Mattersburg kam es am 22. Februar 2024 zu einem Streit zwischen zwei Männern. Einer der beiden stand jetzt vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 36-Jährige bekannte sich vor Gericht nicht schuldig, sondern äußerte Vorwürfe gegenüber dem mutmaßlichen Opfer.

Der 36-Jährige bekannte sich vor Gericht nicht schuldig, sondern äußerte Vorwürfe gegenüber dem mutmaßlichen Opfer.

© BVZ/Kirchmeir

Dem 36-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, seinen Kontrahenten am 22. Feburar mit bedroht und ihm mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen zu haben. „Ich warte vor deiner Wohnung und bringe dich um“, soll der Angeklagte gesagt und dabei eine Geste des Halsabschneidens gemacht haben. Dazu bekannte er sich beim Gerichtstermin am 21. Juni 2024 nicht schuldig.

Zu dem Zusammentreffen der Männer war es am 22. Februar zufällig gekommen. „Ich fuhr mit einer Leberkässemmel in der Hand am Fahrrad das Gassl hinunter, er wollte das Gassl hinaufgehen“, schilderte der Angeklagte die Situation.

„Er sagt zu mir: Na, huckst noch immer nicht im Häf'n? Ich bremste mich ein und sagte: Was ist, wann krieg' ich mein Geld?“, so der Angeklagte.

Der Kontrahent schulde ihm nämlich seit zwei Jahren 400 Euro, die er ihm geborgt habe. „Er streitet das aber ab und sagte, ich bekomme von ihm kein Geld“, ärgerte sich der Angeklagte.

Opfer wurde im Gasserl zur Rede gestellt

Der habe sein Fahrrad hingelegt und sei dem anderen gefolgt. „Ich stellte mich vor ihm hin“, beschrieb der Angeklagte den weiteren Verlauf und streckte demonstrativ links und rechts seine Arme aus. Wieder habe er den anderen gefragt: „Wann krieg' ich mein Geld?“

Und jedesmal, wenn der Kontrahent versuchte, an ihm vorbeizugehen, habe er geschaut, „dass ich ihm nachgehe“. Dabei sei es auch zu Körperkontakt gekommen, gab der Angeklagte zu.

In diesem Moment sei eine Dame nähergekommen. „Er machte auf großes Opfer: Hilfe, Hilfe, rufen Sie die Polizei, ich werde tätlich angegriffen“, beschrieb der Angeklagte die Reaktion des Kontrahenten.

In einer Hand die Semmel, die andere am Kragen des Kontrahenten

Die unbeteiligte Passantin, die damals Augenzeugin einiger Szenen des Konflikts geworden war, schilderte ihre Wahrnehmungen vor Gericht: „Als ich in die Gasse bog, war ich überrascht: Ein Fahrrad lag mitten am Weg. Die Herren haben an der Mauer gerangelt, der Angeklagte hielt in einer Hand eine Semmel und hatte mit der anderen den zweiten Mann am Kragen gepackt“, berichtete die Zeugin.

Sie habe einen Wortwechsel vernommen und der mutmaßlich Angegriffene habe sie aufgefordert, die Polizei zu rufen. „Da blieb ich kurz stehen“, erzählte die Frau. Der Angeklagte habe dem Kontrahenten gedroht: „Du willst die Polizei rufen? Wenn'st was sagst, schick ich dir wen ham.“

Sie habe geschaut, „dass ich davonkomme - nicht, dass ich auch noch zuhause Besuch bekomme“, so die Passantin. „Ich wusste ja nicht - hat jemand ein Messer?“

Eine Drohung habe sie nicht gehört, wohl aber gesehen, dass der Angeklagte dem anderen Mann einen Stoß gegen die Brust versetzte. Der Angegriffene habe sich dabei passiv verhalten.

Angeklagter: „Die Situation war adrenalingeschwängert“

„Die Situation war adrenalingeschwängert“, gab der Angeklagte zu. Er habe aber weder gedroht noch geschlagen. Bei der Polizei hatte das mutmaßliche Opfer später angegeben, der Angeklagte habe ihm die Lippe aufgeschlagen und ein Zahn habe sich gelockert.

Am Gericht konnte das mutmaßliche Opfer nicht befragt werden: Der Mann hält sich für längere Zeit in Spanien auf.

Der Prozess wurde vertagt. Der Angeklagte, der nicht durch einen Anwalt vertreten wurde, hat jetzt Zeit, sich seine weitere Vorgangsweise zu überlegen. Falls er die Verantwortung für den Vorfall übernimmt, komme für ihn auch eine Diversion in Frage, hatte die Richterin angeboten.

Andernfalls müsse ein neuer Prozesstermin ausgeschrieben und das mutmaßliche Opfer via Videokonferenz befragt werden.