Am Attersee fand das Tauchlager des Landesfeuerwehrverbandes statt. Auch Taucher aus dem Bezirk Mattersburg waren dabei.
Abgängige Burschen: 15-Jähriger jetzt vor Gericht
Bezirk Mattersburg
Ein Zwölfjähriger und ein Fünfzehnjähriger waren in der Nacht auf 9. September 2024 abgängig gewesen. Jetzt stand der Ältere vor Gericht.
Der 15-Jährige gab vor Gericht alle Straftaten zu - auch den Einbruchsdiebstahl bei der Familie eines Freundes.
© BVZ/Kirchmeir
Die beiden Burschen waren nachts nicht mehr nach Hause zurückgekehrt, die Polizei schrieb sie zur Fahndung aus. Noch am 9. September 2024 tauchten sie wieder auf.
Die Burschen hatten aus einer Werkstatt ein Auto entwendet, dieses unbefugt in Gebrauch genommen und waren damit im Bezirk Mattersburg und im Raum Wiener Neustadt herumgefahren. Der 15-Jährige saß hinter dem Steuer. Es war nicht das erste Mal, dass er ohne Führerschein einfach ein Auto in Betrieb genommen hatte und damit herumgefahren war. 2.400 Euro Verwaltungsstrafe muss er deswegen bereits bei der Bezirkshauptmannschaft abstottern.
Mit fremder Bankomatkarte eingekauft
Am 8. September hatte er mit dem Zwölfjährigen und einem weiteren Freund in Neudörfl auf der Straße eine Geldbörse gefunden. Die Burschen entnahmen daraus 120 Euro Bargeld, das sie untereinander aufteilten. Mit der in der Geldbörse steckenden Bankomatkarte kauften sie bei Automaten Zigaretten um 37 Euro und Snacks um 118 Euro.
„Warum nehmen von einer anderen Person ein Auto weg?“, erkundigte sich die Richterin beim Prozess am 17. Dezember 2024 am Landesgericht Eisenstadt.
Der 15-Jährige grinste wortlos. „Ich habe dafür kein Verständnis“, erklärte die Richterin, und machte dem Jugendlichen klar, dass dieser „ein Riesenglück“ gehabt hatte: „Das Auto wurde ohne Schaden zurückgestellt. Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Unfall verursacht! Ist Ihnen das bewusst?“
15-Jähriger informierte sich im Internet über Automatikschaltung
Eines der Autos, die der Jugendliche in Betrieb genommen hat, verfügte über eine Automatikschaltung. Damit kannte sich der 15-Jährige gar nicht aus und suchte im Internet nach einer Gebrauchsanleitung.
„Das ist kein Lausbubenstreich!“, ermahnte ihn die Richterin.
„Ein Freund, der 16 ist, fuhr mit dem Auto vom Vater, ich schaute es von ihm ab“, sagte der Jugendliche.
„Sie haben keinen Führerschein und dürfen kein Fahrzeug lenken!“, hielt ihm die Richterin vor. „Jetzt sind Sie vor dem Strafgericht“, erinnerte sie ihn an den Ernst der Situation.
Die Besitzerin der Geldbörse machte keine Ansprüche geltend. Ein Teil des Schadens sei von der Bank refundiert worden.
Familie auf Urlaub - Burschen brachen in Wohnhaus ein
Schwerer als die unbefugte Verwendung der Autos wiegt ein Delikt, das der 15-Jährige in der Nacht von 4. auf 5. August in seiner Heimatgemeinde begangen hat. Die Burschen brachen die Terrassentüre eines Hauses auf, das der Familie eines Freundes des 15-Jährigen gehört.
Er habe gewusst, dass die Familie zu diesem Zeitpunkt auf Urlaub war, so der angeklagte 15-Jährige.
Maskiert mit einer Sturmhaube, die er später am Kellerabgang in dem Haus der Familie verlor, durchsuchte er die Räume und nahm 300 Euro Bargeld, eine Gopro-Kamera, eine Nintendo Switch Spielkonsole, einen Controller, diverse Spiele, Parfums und ein Klappmesser mit.
„Warum haben Sie das gemacht?“, fragte die Richterin.
15-Jähriger: „Weil ich Lust drauf hatte...“
„Weil ich Lust drauf hatte“, sagte der 15-Jährige.
„Das habe ich erst selten gehört“, wunderte sich die Richterin.
In Handy-Chats hatte der Jugendliche mit seiner Tat im Freundeskreis geprahlt. Vor der Polizei stritt er in zwei Einvernahmen ab, in das Wohnhaus eingedrungen zu sein. Die Hinweise, dass er die Tat begangen hatte, waren erdrückend. Vor Gericht gab der Angeklagte den Einbruchsdiebstahl zu.
„Warum waren Sie nicht von Anfang an ehrlich?“, fragte die Richterin.
„Angst, wenn etwas ganz Schlechtes rauskommt...“
„Ich habe Angst, wenn etwas ganz Schlechtes rauskommt“, meinte der 15-Jährige.
„Wenn Sie so weitertun, wird etwas ganz Schlechtes rauskommen“, informierte ihn die Richterin. „Wenn Sie ein zweites und ein drittes Mal vor Gericht kommen, gibt es nur mehr Haftstrafen“, erklärte sie dem Jugendlichen.
Der Wohnstätteneinbruch sei besonders gravierend, weil die Täter damit das Schutzbedürfnis der Bewohner zutiefst verletzen.
„Was hätten Sie gemacht, wenn die Bewohner drinnen geschlafen hätten?“, fragte die Richterin.
„Ich wäre schnell weggelaufen“, sagte der 15-Jährige.
Jugendlicher hortete Diebsgut zuhause
Er gab zu, einen Teil des Diebsgutes noch zuhause zu haben. Ein als Zeuge befragter Kriminalbeamter wird sich um die Rückgabe der Gegenstände an die Besitzer kümmern.
Der 15-Jährige lebt jetzt nicht mehr zuhause, sondern in einem Wohnheim. „Sie müssen sich überlegen, mit wem Sie Ihre Freizeit verbringen“, ermahnte ihn die Richterin. „Es darf gar nichts mehr vorkommen.“
Zwölfjähriger kam wegen Strafunmündigkeit straffrei davon
Der Zwölfjährige, der an den Taten des Jugendlichen beteiligt gewesen war, wurde als Zeuge zum Gericht vorgeladen. Weil er noch strafunmündig ist, wurde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Die Richterin ermahnte auch ihn: „Ein Wohnungseinbruch ist eine sehr schwerwiegende Straftat.“
Der 15-Jährige, der wegen anderer Straftaten bereits zweimal eine Diversion erhalten hatte, wurde wegen der nunmehr angeklagten Delikte schuldig gesprochen. Das Gericht behielt sich jedoch den Ausspruch einer Strafe auf eine Probezeit von zwei Jahren vor. Der Jugendliche muss sich jetzt wohlverhalten, sonst kann nachträglich eine Strafe verhängt werden.