Flucht bei Polizeikontrolle: Angeklagter erfand Entlastungszeugen

Polizisten gefährdet

Eine überraschende Wende nahm am 4. Dezember 2024 der Prozess gegen einen Eisenstädter, der im März 2024 bei einer Polizeikontrolle in Mattersburg Gas gegeben und dadurch einen Polizisten in Gefahr gebracht hatte.

Von Elisabeth Kirchmeir

Im Verhandlungssaal stellte sich heraus, dass der vom Angeklagten genannte Zeuge gar nicht existiert.

Im Verhandlungssaal stellte sich heraus, dass der vom Angeklagten genannte Zeuge gar nicht existiert.

© BVZ/Kirchmeir

Der 43-jährige Eisenstädter wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Am ersten Verhandlungstag im Juli dieses Jahres hatte er behauptet, er sei damals gar nicht in seinem Auto gesessen. „Ich hatte das Auto hergeborgt“, behauptete der Angeklagte.

Mehrfach versprach er, jenen Mann als Zeugen stellig zu machen, der tatsächlich am Steuer gesessen sei. Trotz weiterer Gerichtstermine klappte es nicht. Zuletzt hatte der Angeklagte die Richterin in der Vorwoche vertröstet. Der Zeuge sei nicht da, werde aber zum nächsten Termin „ganz sicher“ kommen.

Am 4. Dezember war zwar der Angeklagte da, aber kein Entlastungszeuge. „Darf ich Ihnen etwas zeigen?“, fragte der Angeklagte. „Das hat er mir geschrieben, vorgestern“, sagte der Eisenstädter und hielt der Richterin sein Handy vor. „Hallo, kann am 4. 12. nix kommen. Rufen Gericht“, stand da als SMS-Nachricht zu lesen.

„Das ist seine Nummer“, behauptete der Angeklagte.

Die Richterin verwies darauf, dass der angebliche Entlastungszeuge weder angerufen noch eine E-Mail geschrieben habe und somit unentschuldigt der Zeugenvorladung nicht gefolgt sei.

„Am 20. Dezember ist er wieder da“, meinte der Angeklagte.

Anruf beim angeblichen Zeugen brachte Überraschung

„Wir können ihn ja anrufen“, schlug der Staatsanwalt vor. „Er wird nicht abheben“, meinte der Angeklagte. „Wenn er mit dem Taxi unterwegs ist, hebt er nicht ab.“

Der Staatsanwalt beharrte aber darauf und forderte den Angeklagten auf, den angeblichen Zeugen von seinem Handy aus anzurufen. Der Angeklagte, sichtlich nervös, begann in sein Handy zu tippen. „Warum dauert das so lang?“, ermahnte ihn der Staatsanwalt. Ein erster Anrufversuch scheiterte, offenbar, weil der Angeklagte sofort wieder den Auflegen-Button betätigte.

Der Staatsanwalt ließ neuerlich anrufen und beobachtete den Angeklagten genau.

Staatsanwalt: „Sie spielen mit dem Feuer!“

Ein Mann hob ab. Mit Unterstützung der Dolmetscherin fragte der Staatsanwalt den Angerufenen nach Namen und Geburtsdatum. Wiederum wurde das Gespräch unterbrochen. „Sie haben auf Auflegen gedrückt!“, hielt der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. „Sie manipulieren und spielen mit dem Feuer“, ermahnte er ihn. Eine Festnahme stand bereits im Raum.

Beim dritten Anruf gab der Gesprächspartner seinen Namen und sein Geburtsdatum bekannt. Weder Name noch Geburtsjahr entsprachen den Angaben, die der Angeklagte zum angeblichen Entlastungszeugen gemacht hatte.

„Kennen Sie den Angeklagten“, fragte der Staatsanwalt. „Wir sprechen miteinander. Er gibt mir manchmal Jobs in Ungarn“, sagte der Mann am Telefon. Den Namen des angeblichen Zeugen, unter dem seine Nummer im Handy des Angeklagten eingespeichert war, kenne er nicht.

Angeklagter wurde der Lüge überführt

„Jetzt reicht es endlich mit den Lügen!“, wandte sich der Staatsanwalt an den Angeklagten. Dessen Vorgangsweise sei dreist.

Nach einem Gespräch mit ihrem Mandanten am Gang gab die Verteidigerin bekannt: „Er sagte, die letzten beiden Male hob der Zeuge ab.“

„Es besteht der dringende Verdacht, dass Sie ihn erfunden haben!“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. „Es gibt überhaupt keinen Hinweis, dass diese Person überhaupt existiert.“

„Ich traf mich mit ihm im EZE. Sie können auf Videos nachschauen“, blieb der Angeklagte bei seiner Version.

Richterin: „Ich habe genug von den Ausreden“

„Ich habe genug von den Ausreden“, sagte die Richterin und wies den Antrag auf Einvernahme des obskuren Zeugen ab. Weitere Beweisanträge wurden nicht eingebracht.

„Es besteht kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten“, fasste der Staatsanwalt das Verfahren zusammen. „Die Beweislage ist nicht nur erdrückend, sondern wie einzementiert.“ Es gebe keinen Grund, an den Aussagen der Polizisten zu zweifeln. Diese hatten angegeben, sie seien „zu hundert Prozent sicher“, dass der Angeklagte damals der Lenker gewesen sei.

„Das Verhalten des Angeklagten kratzt am versuchten Mord und es ist ein Geschenk der Staatsanwaltschaft, dass es nicht so angeklagt wurde“, erwähnte der Staatsanwalt noch.

Verteidigerin beantragte Freispruch

„Von versuchtem Mord sind wir weit entfernt“, erwiderte die Verteidigerin und sie beantragte einen Freispruch.

Der 43-Jährige wurde wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten sowie 720 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt.

Schuldspruch: Bedingte Haft, unbedingte Geldstrafe

„Das Gericht ist felsenfest davon überzeugt, dass der Angeklagte das Auto lenkte“, begründete die Richterin das Urteil. Die Verantwortung des Eisenstädters sei „eine reine Schutzbehauptung“ gewesen.

Nach einer Unterredung mit seiner Anwältin nahm der Angeklagte das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.