Nach 14 Jahren Pause kehrte der Theaterverein Gaudium im Vorjahr auf die Bühne zurück. Der Erfolg gab den Mitgliedern recht: Rund 1.600 Karten wurden für die Aufführungen verkauft. Premiere für das neue Stück „Wir schenken uns nix“ ist am 6. November.
Faustschlag auf Nase: Angeklagter fehlte
Strafprozess
Seinem „besten Freund“ soll ein 22-Jähriger die Nase gebrochen haben. Am zweiten Verhandlungstag glänzte der Angeklagte durch Abwesenheit.
Alle waren da - nur der Angeklagte nicht. Beim nächsten Termin droht ihm eine Vorführung durch die Polizei.
© BVZ/Kirchmeir
Der Auftakt zu dem Strafprozess wegen schwerer Körperverletzung hatte bereits im März 2024 stattgefunden. Damals hatte sich der 22-jährige Angeklagte grundsätzlich dazu schuldig bekannt, am 18. Oktober 2023 einem Freund einen Faustschlag versetzt zu haben.
Sein Anwalt führte damals aber aus, dass unklar sei, ob die schwere Verletzung nicht auf einen Verkehrsunfall zurückzuführen sei, den das Opfer vor dem Vorfall im Oktober erlitten hatte.
Richterin Karin Knöchl vertagte daraufhin den Prozess und beauftragte einen medizinischen Sachverständigen mit der Klärung der Ursache des Nasenbeinbruchs.
Das Gutachten liegt nun vor, am 16. August 2024 sollte eigentlich das Urteil gefällt werden. Anwesend waren die Richterin, die Staatsanwältin, das Opfer, der Bewährungshelfer des Angeklagten und dessen Anwalt.
Opfer: „Mich wundert, dass er nicht gekommen ist“
Nur der Beschuldigte selbst fehlte und konnte auch telefonisch nicht erreicht werden. „Es wundert mich, dass er nicht gekommen ist“, sagte das Opfer.
Das medizinische Gutachten stellt, so war zu hören, jedenfalls klar, dass der Nasenbeinbruch auf den Faustschlag zurückzuführen ist. Unklar ist noch, wie hoch der Schmerzensgeldbetrag für das Opfer zu beziffern sein wird.
Da nun der Prozess ohnehin neuerlich vertagt werden musste, lässt die Richterin auch noch die ausschlaggebenden Schmerzperioden durch den Sachverständigen berechnen. Mit Hilfe dieser Angaben kann dann jener Betrag festgelegt werden, der dem Opfer zusteht.
Zur Vorführung beim nächsten Prozesstermin soll der Angeklagte von der Polizei abgeholt werden.