Betrug bei Deals mit Pferden

Eine Pferdehändlerin aus dem Bezirk Neusiedl stand diese Woche vor Gericht, weil sie vier Käufer betrogen hatte. Sie bekannte sich nicht schuldig.
„Jedes Jahr hat sie um die 100 Pferde verkauft“, berichtete der Anwalt über seine 28-jährige Mandantin, die seit 2018 im Pferdehandel tätig sei.
„In den meisten Fällen hat es geklappt“, fügte der Verteidiger hinzu.
Seiner Ansicht nach habe die Pferdehändlerin in jenen vier Fällen, wo das Geschäft scheiterte, keine Täuschungsabsicht gehabt, sondern sich schlicht „übernommen“.
Tatsache ist, dass vier Interessenten im Internet angebotene Pferde kauften und dafür auch den Kaufpreis an die Pferdehändlerin überwiesen. Die bestellten Pferde bekamen sie allerdings nicht.
Vor Gericht stellte sich heraus, dass die 28-Jährige gar nicht selbst im Besitz der Tiere war, wie sie ihre Kunden glauben ließ. Sie kaufte die Pferde in Ungarn.
„Ich machte das auf Provisionsbasis“, erklärte die Angeklagte. „Aber Sie stehen ja als Eigentümerin im Kaufvertrag“, hielt ihr Richterin Karin Lückl vor.
„Wussten die Käufer, dass Sie nicht Eigentümerin der angebotenen Pferde sind?“, fragte sie die Pferdehändlerin.
„Durchaus habe ich das öfter erwähnt“, behauptete diese.
Wortreich erklärte die Frau, warum sie die Pferde nicht liefern konnte: Eines der Tiere sei gestorben, dann sei ihr das Zugfahrzeug für ihren Pferdeanhänger gestohlen worden und einmal habe ihr Lebensgefährte das Geld für einen Pferdekauf unterschlagen.
Es habe Probleme mit Papieren und Probleme mit Transporteuren gegeben.
Die geplatzten Käufe fanden bereits im März und Mai 2022 statt.
Richterin: „Wo sind die Pferde, wo ist das Geld?“
„Jetzt ist Jänner 2023. Wo sind die Pferde, wo ist das Geld?“, fragte die Richterin.
„Das Geld ist bei den ungarischen Besitzern, die Pferde sind zum Teil weiterverkauft“, gab die Angeklagte zu.
Und sie erklärte, dass in Ungarn Handschlagsgeschäfte üblich seien und keine Verträge unterfertigt würden.
„Gegeben hat es die Pferde aber alle“, behauptete sie.
Die Pferdehändlerin wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
An die enttäuschten Pferdkäufer muss sie insgesamt 23.700 Euro zurückzahlen. Die Frau nahm das Urteil an.