Autoschieber-Prozess erneut vertagt

Nickelsdorf

Ein georgischer Geschäftsmann soll als Mitglied einer Autoschieber-Bande gestohlene Luxuswägen in Richtung Osten verbracht haben.

Von Elisabeth Kirchmeir

Familienangehörige warteten mit dem Angeklagten vor dem Gerichtssaal, bis dieser aufgerufen wurde.

Familienangehörige warteten mit dem Angeklagten vor dem Gerichtssaal, bis dieser aufgerufen wurde.

© BVZ/Kirchmeir

Angeklagt wurde der 43-Jährige wegen Geldwäscherei. Der Prozess hatte Mitte November begonnen, am 5. Dezember 2024 wurde die Verhandlung mit der Einvernahme eines ermittelnden Kriminalbeamten fortgesetzt.

Der Angeklagte hatte sich am ersten Prozesstag zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht schuldig bekannt.

„Seit 27 Jahren bearbeite ich Autoschieberbanden“, berichtete der Kriminalbeamte. Den „einfachen Autodiebstahl“ gebe es nicht mehr. „Es gibt nur mehr organisierte Kriminalität, da geht es nicht um zwei Autos, sondern um 30, wie hier in meinem Bericht“, sagte der Ermittler.

Angeklagter Mitglied einer Autoschieberbande?

Der Angeklagte soll Teil einer zwölfköpfigen bulgarischen Autoschieberbande gewesen sein, die mit Autodieben aus Georgien zusammenarbeitete. Mit ausgeschliffenen Fahrzeugidentitätsnummern sollen die Luxusautos außer Landes gebracht worden sein.

Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, einen gestohlenen orangefarbenen BMW M2 verschoben zu haben. Dieses Auto soll mit drei weiteren BMW in Deutschland von einer Scheinfirma unterschlagen und in die Ukraine gebracht worden sein.

Kriminalbeamter: „Autos spitzenmäßig manipuliert“

„Die Autos waren spitzenmäßig manipuliert“, berichtete der Kriminalbeamte. Die Täter seien sich „sehr sicher“ gewesen, weshalb der Angeklagte zum Beispiel den auffälligen orangen BMW einige Monate lang für seine privaten Zwecke benutzt haben soll und damit unter anderem bis zum Flughafen Wien Schwechat fuhr, was er auch selbst zugegeben hatte.

„Woher weiß ich, dass der Angeklagte zu der Bande gehörte?“, fragte die Richterin.

„Er saß in acht manipulierten Fahrzeugen“, gab der Kriminalbeamte bekannt. „Das ist nicht Teil dieses Verfahrens“, erwiderte die Richterin.

Weg-Zeit-Diagramme, Verkehrskameras und Modus operandi

„Die Wissentlichkeit des Angeklagten ist bei dem BMW M2 und beim BMW 850 gegeben“, gab dazu der Kriminalbeamte an. Ein Freund des Angeklagten habe den gestohlenen BMW 850 gelenkt, der Angeklagte sei ihm nachgefahren. „Das ist eindeutig zusammenhängend“, betonte der Kriminalbeamte.

Er verwies auf „Weg-Zeit-Diagramme“, Aufzeichnungen von Verkehrskameras und einen „Modus operandi, der immer gleich ist“. „Die meisten Autos wurden zwischengebunkert und gingen dan nnach Russland oder den Iran“, so der Kriminalbeamte. „Sieben Autos wurden sichergestellt, die waren in Georgien zurückgeblieben.“

Darunter soll sich auch der orange BMW M2 befunden haben.

Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag behauptet, er habe im Zuge des Krieges in der Ukraine 100 Autos überstellt, das sei gesetzeskonform gewesen.

„Das ist ein kompletter Blödsinn, kann ich alles widerlegen“, sagte dazu der Kriminalbeamte.

Mitglied bei den „Thieves in Law“?

Er schätze den Angeklagten als „höchstes“ unter den Bandenmitgliedern ein, „weil er den Dieben im Gesetz angehört“, so der Kriminalbeamte. „So heißt die größte kriminelle Organisation in Georgien: Thieves in Law. Die überziehen uns mit Straftaten jeglicher Verbrechensart.“

Dass der Angeklagte Mitglied dieser Organisation sei, habe er von Europol erfahren.

Als der Angeklagte den Kriminalbeamten von der Organisation „Thieves in Law“ sprechen hörte, lachte er, und sein Anwalt fragte den Ermittler: „Ist Ihnen bekannt, dass die Mitglieder der Diebe im Gesetz Einreiseverbot in Europa haben?“

„So genau weiß ich es nicht“, antwortete der Kriminalbeamte.

Mutmaßlicher Komplize soll befragt werden

Der Prozess wurde neuerlich vertagt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Befragung eines in Deutschland inhaftierten mutmaßlichen Komplizen. Ein Enthaftungsantrag für den Angeklagten wurde abgelehnt. Der 43-Jährige bleibt somit bis zum nächsten Verhandlungstag in Untersuchungshaft.