Traditionell wird der Weltspartag am 31. Oktober begangen. Nachdem dieser heuer auf den Samstag gefallen ist, haben einige Banken ihn bereits auf den gestrigen Freitag vorverlegt oder auch gleich eine ganze Sparwoche ausgerufen.
Nordburgenländerin verleumdete Nachbar bei Polizei: Prozess
Verwerflich
Eine Pensionistin aus dem Bezirk Neusiedl wurde jetzt verurteilt, weil sie ihren Nachbarn bei der Polizei zu Unrecht einer Straftat beschuldigt hatte.
Am Weg in den Gerichtssaal.
© BVZ/Kirchmeir
Die Pensionistin hatte am 27. Mai 2024 bei der Polizeiinspektion Neusiedl am See behauptet, ihr Nachbar habe ihren Mann mit folgenden Worten zu nötigen versucht: „Wenn'st ned die Gosch'n halt'st, daschieß' i di'.“
Die Angaben der Pensionistin wurden bei der Polizei in einem Protokoll aufgenommen, das sie sogar noch unterfertigte.
Der Vorwurf war aber frei erfunden, wie sich später herausstellte.
Pensionistin wegen falscher Angaben vor Gericht
Deshalb musste sich die Pensionistin jetzt wegen des Vorwurfs der falschen Beweisaussage und Verleumdung vor Gericht verantworten.
„Wieso machten Sie das?“, fragte die Richterin.
„Nur deswegen - als der starke Regen war, hatten wir Wasser in der Halle. Nur deswegen gingen wir zur Polizei“, sagte die Angeklagte.
„Dort sagten Sie, es gab eine Drohung“, erinnerte sie die Richterin.
Angeklagte: „Das tut mir furchtbar, furchtbar leid“
„Das tut mir furchtbar, furchtbar leid“, antwortete die Angeklagte.
„Wegen Ihrer Angaben hätte Ihr Nachbar verurteilt werden können“, ermahnte sie die Richterin.
„Im Akt kommt vor, dass es Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt“, sprach die Richterin einen möglichen Grund für die Verleumdung an.
„Schon immer. Wir haben uns von Haus aus etwas angetan. Ich habe nie etwas unternommen, jetzt bin ich die Schlechte“, brachte die Pensionistin vor.
Es schwelt ein Nachbarschaftsstreit
„Das Verhältnis hat sich also nicht gebessert?“, fragte die Richterin.
„Nein. Wenn es möglich ist, will ich es ein bisschen ändern“, versprach die Angeklagte.
Auf die Aussage des Nachbarn konnte aufgrund der geständigen Verantwortung der Pensionistin verzichtet werden.
360 Euro Strafe muss die Frau zahlen
Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt, davon die Hälfte unbedingt. 360 Euro muss sie also bezahlen.
Eine Diversion, wie vom Verteidiger vorgeschlagen, komme nicht in Frage, so die Richterin. „Das ist aus meiner Sicht aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich“, sagte sie. „Sie gingen zur Polizei, weil Sie sich über den Nachbarn ärgerten, und zettelten ein Ermittlungsverfahren an. Die Justiz ist aber darauf angewiesen, dass Zeugen die Wahrheit sagen“, erläuterte die Richterin ihr Urteil.
Um die Pensionistin von weiteren ähnlichen Straftaten abzuhalten, habe eine Strafe verhängt werden müssen. „Ich finde Ihr Motiv wirklich verwerflich“, sagte die Richterin abschließend.
„Es wird nicht mehr vorkommen“, versprach die Angeklagte und nahm das Urteil an.