650.000 Kilo Lebensmittel verteilt die Pannonische Tafel im Jahr. In Eisenstadt wurde jetzt ein neuer Standort bezogen.
Verwechslung bei Vergewaltigung – Fußballer freigesprochen
Eisenstadt
Vor einer Disco in Eisenstadt soll in der Nacht auf 16. Februar 2025 eine junge Frau Opfer einer Vergewaltigung geworden sein. Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte junge Mann konnte glaubhaft nachweisen, dass er nicht der gesuchte Täter ist.
Strafverteidiger Roland Friis im Gespräch mit seinem Mandanten.
© BVZ/Kirchmeir
Im Februar 2025 nahm eine deutsche Fußballmannschaft mit 37 Mitgliedern an einem Trainingslager im Raum Eisenstadt teil. Am Abend des 15. Februar ging man gemeinsam in die Disco feiern.
Ein Teammitglied, es soll sich um einen Tormann gehandelt haben, soll an diesem Abend Bekanntschaft mit einer Discobesucherin geschlossen haben. Die beiden sollen sich vor dem Lokal näher gekommen sein.
„Küssen ist in Ordnung, mehr möchte ich nicht“, soll die Frau dem Mann mitgeteilt haben. Doch dieser soll die Frau gegen einen Foodtruck gestoßen haben und gegen ihren Willen zudringlich geworden sein. „Er umklammerte ihren Hals und setzte Körperkraft ein, um sie zur Duldung von Handlungen zu nötigen, die dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzen sind“, sagte die Staatsanwältin beim Prozess am Dienstag, 2. September 2025.
Ein Torwart wurde angeklagt
Angeklagt wurde ein 26-jähriger deutscher Staatsbürger. Er ist tatsächlich Torwart in jener Mannschaft, die sich im Februar auf Trainingscamp im Burgenland aufhielt. Wie der Strafverteidiger Roland Friis zuvor angekündigt hatte, bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig.
Er habe, so der Angeklagte, nicht wie vom mutmaßlichen Opfer beschrieben ein weißes T-Shirt, sondern einen schwarzen langärmligen Pullover getragen. Auch habe er kein Tattoo am Bauch. Er sei in dieser Nacht auch nicht zum Rauchen vors Lokal gegangen, zumal er Nichtraucher sei.
Mit dem mutmaßlichen Opfer habe er nicht gesprochen.
„Das bin ich nicht“, sagte der Angeklagte
Die Richterin hielt ihm mehrere Fotos aus dem Inneren des Lokals vor, die den mutmaßlichen Vergewaltiger zeigen sollen. „Das bin ich nicht“, sagte der Angeklagte.
Im Gerichtssaal vorgezeigt wurde auch ein Video, das ein junger Discobesucher im Freien aufgenommen hatte, und auf dem zufällig der zudringliche Fußballspieler zu hören sein soll. „Verpiss dich, Junge, bevor ich dir den Kopf einschlage“, hört man da in schönem Hochdeutsch.
„Ich spreche Dialekt und das ist nicht meine Stimme“, sagte der Angeklagte.
Ein anderer Torwart sei der Gesuchte
Nicht er, sondern ein zweiter Torwart, der im selben Verein spielt, sei der Gesuchte. „Er hat mir am Tag nach dem Discobesuch erzählt, dass er in der Nacht mit einer Frau intim wurde“, so der 26-Jährige. Auch habe er den anderen Torwart kontaktiert, als er selbst mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Eisenstadt konfrontiert worden war. „Er hat mir eins zu eins die Geschichte mit dem Foodtruck erzählt, aber nicht, dass es gegen ihren Willen war“, so der Angeklagte.
Die Staatsanwältin hielt ihm vor, dass er die Verwechslung möglicher Weise früher hätte aufklären können, wenn er der Aufforderung der österreichischen Polizei zur Einvernahme Folge geleistet hätte. „Mein deutscher Anwalt sagte, es ist ein zu großes Risiko, ohne zu wissen, was mir vorgeworfen wird“, so der Angeklagte.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde daraufhin das mutmaßliche Opfer befragt.
Danach schickte die Richterin alle beantragten Zeugen weg.
Verwechslung lag vor, Angeklagter freigesprochen
„Das Beweisverfahren ergab, dass der Angeklagte Opfer einer Verwechslung wurde“, beantragte Verteidiger Friis einen Freispruch.
Nach kurzer Beratung entschied sich der Schöffensenat, den Angeklagten freizusprechen. „Es dürfte sich wirklich um eine Verwechslung handeln“, sagte die Richterin. Auch das mutmaßliche Opfer habe das bestätigt. Die Frau habe bei ihrer Befragung kurz zuvor den anderen Torwart als Täter bezeichnet und sich bei dem falschen Angeklagten für die Unannehmlichkeiten entschuldigt.
„Sie hätten gleich an den Ermittlungen mitwirken können, dann hätten Sie sich das heute vielleicht erspart“, meinte die Richterin abschließend.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zur weiteren Vorgangsweise gegenüber dem neuen Verdächtigen konnte die Staatsanwaltschaft noch keine Auskunft geben.