650.000 Kilo Lebensmittel verteilt die Pannonische Tafel im Jahr. In Eisenstadt wurde jetzt ein neuer Standort bezogen.
Polizist soll eigene Tochter missbraucht haben
Gerichtsprozess
Ein 52-jähriger Polizist soll seine 2009 geborene Tochter mehrfach sexuell missbraucht haben, seit das Mädchen sechs Jahre alt war.
Der Angeklagte bekannte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Am Dienstag, 21. Oktober 2025, musste sich der Polizist wegen dieser schweren Vorwürfe am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Er gab an, zuletzt in Niederösterreich Dienst gemacht zu haben, jedoch schon seit längerem im unbezahlten Urlaub zu sein, um sich seinem Unternehmen zu widmen.
Am Familienwohnsitz im Nordburgenland und auf Urlauben soll es zu den Übergriffen auf seine Tochter gekommen sein.
Als das Mädchen sechs Jahre alt war, soll der Vater es aufgefordert haben, sich zu ihm ins Bett zu legen. Dann soll er sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen haben. „Er wiederholte diese Vorgangsweise in den folgenden Wochen mindestens neun Mal“, sagte die Staatsanwältin.
Der Vater soll mit den Missbrauchshandlungen vorübergehend aufgehört haben, weil seine Tochter ihm mitteilte, dass sie „das nicht will“, so die Staatsanwältin weiter.
Tochter schilderte Übergriffe bei Thermenaufenthalt
Ein Jahr später soll es bei einem Thermenaufenthalt im Schlafzimmer eines Appartements zu weiteren Übergriffen gekommen sein, die in den folgenden Wochen wiederum fortgesetzt worden sein sollen.
Nach einer neuerlichen Unterbrechung soll es bei einem weiteren Thermenaufenthalt 2021 wieder zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Danach soll sich der Vater zwar bei der damals zwölfjährigen Tochter entschuldigt, die Missbrauchshandlungen aber fortgesetzt haben.
„Er wies seine Tochter an, über die Vorfälle nicht zu sprechen“, sagte die Staatsanwältin. Das Mädchen sei verstört gewesen und habe durch die sexuellen Handlungen Verletzungen erlitten. Symptome einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung wurden bei der mittlerweile 16-Jährigen festgestellt.
Kinder sollen Schilderungen nicht geglaubt haben
Schon in der Volksschule habe das Mädchen im Rahmen des Aufklärungsunterrichts Mitschülern von den Übergriffen erzählt, doch die Kinder sollen ihm nicht geglaubt haben, berichtete die Staatsanwältin. 2022 habe sich die Jugendliche einem Mitschüler anvertraut. Er soll ihr geraten haben, zur Polizei zu gehen.
„Sie traute sich nicht, zumal ihr Vater selbst Polizist ist“, so die Staatsanwältin.
Am 13. Oktober 2024 habe die Mutter der Jugendlichen ihren Ehemann „in flagranti“ mit einer anderen Frau erwischt. Am selben Abend vertraute sich die junge Frau ihrer Mutter an, diese habe die Polizei informiert.
Verteidiger Florian Astl kündigte an, sein Mandant werde sich zu den Vorwürfen nicht schuldig bekennen. „Man könnte glauben, wir haben hier Fakten am Tisch liegen und es ist alles in Stein gemeißelt.“ Das sei aber nicht der Fall.
Die Beziehung des Angeklagten zu seiner Ehefrau sei „problematisch“ gewesen, schon 2012/2013 habe sich der Polizist wegen einer Scheidung erkundigt. Seine Tochter habe im Unternehmen geholfen, sie seien gemeinsam auf Urlaub gefahren.
Anwalt: „Sie hat ihn angehimmelt“
„Sie hat ihn angehimmelt“, meinte der Verteidiger. 2024 sei die Ehe zunehmend „zerrüttet“ gewesen, die Tochter habe Angst gehabt, „dass sie übrigbleibt“, so der Anwalt.
Als der Vater beim Ehebruch ertappt wurde, sei er „vom Held zum Anti-Held“ geworden.
Die Jugendliche habe sich „auf die Seite der Mutter“ geschlagen. Als am nächsten Tag die Polizei vor dem Haus stand, habe der 52-Jährige „keinen blassen Schimmer“ gehabt. Der Beschuldigte habe heftig reagiert, sei in Ohnmacht gefallen, so Florian Astl.
„Es gibt keine Smoking Gun“
„Es gibt keine DNA, keine Videos, keine Smoking Gun“, sagte er. „Es gibt nichts, wo man sagen kann, es belastet den Angeklagten.“ Einzig und allein die Aussage der Tochter liege vor. „Man versuchte wild um sich zu schlagen, den Vater zu vernichten“, sagte der Verteidiger.
Astl hatte die Staatsanwaltschaft aufgefordert, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. Dieses liegt dem Gericht vor und soll klären, ob die Schilderungen der Jugendlichen „erlebnisbasiert“ sind. „Möglicherweise wurde sie durch Suggestion oder False Memory beeinflusst“, meinte Astl.
Die Staatsanwältin hingegen hielt es für „unwahrscheinlich, dass sie sich das merken und über mehrere Monate gleichlautend wiedergeben“ würde. Die Aussagen der Jugendlichen würden eine „hohe Konstanz“ beinhalten. Die leugnende Verantwortung des Angeklagten sei „nicht glaubwürdig“.
8.600 Euro für mutmaßliches Opfer gefordert
Für körperliche Schmerzen und die psychische Alteration machte die Privatbeteiligtenvertreterin 8.600 Euro für das mutmaßliche Opfer geltend.
Der Angeklagte bekannte sich in weiterer Folge nicht schuldig. Der Prozess wurde nach seiner Einvernahme und der Befragung von Zeugen auf November vertagt.