Wohnbau neben Doppelkreuzscheune: ÖVP und SPÖ weiter uneinig

Nach Aufsichtsbeschwerde

Die BH hat über einen Einspruch der SPÖ Hornstein gegen das Bauprojekt der Neuen Eisenstädter bei der denkmalgeschützten Doppelkreuzscheune entschieden. Sowohl die ÖVP, als auch die SPÖ sehen sich durch das Urteil - zumindest teilweise - bestätigt.

Von Von Peter Wagentristl

Bürgermeister Christoph Wolf (ÖVP) vor der historischen Doppelkreuzscheune.

Bürgermeister Christoph Wolf (ÖVP) vor der historischen Doppelkreuzscheune.

© Marktgemeinde

Neben der historischen Doppelkreuzscheune in Hornstein sind bereits die ersten Bewohner eingezogen. Einige Wohn- und Reihenhäuser, etwa am neu geschaffenen Getreideweg, sind bereits bezogen. Der Streit um ihre Errichtung beschäftigt die Marktgemeinde aber noch immer und sorgt - in Hornstein nicht gerade ungewöhnlich - für Zwist zwischen ÖVP und SPÖ.

Zur Vorgeschichte: Hornstein hat die Bebauungsdichte in der Gemeinde neu geregelt. Pro 350 Quadratmeter Baugrund darf nur mehr eine Wohneinheit errichtet werden. Bis hierher herrscht noch Klarheit. Welche Fläche allerdings als Bemessungsgrundlage herangezogen werden soll, darüber sind sich ÖVP und SPÖ uneinig. Die Fläche direkt neben der Doppelkreuzscheune darf etwa nicht bebaut werden, möglicherweise aber doch für die Berechnung der maximalen Wohneinheiten herangezogen werden.

Wohnbau neben Doppelkreuzscheune: ÖVP und SPÖ weiter uneinig

© Marktgemeinde

Eine Beschwerde der SPÖ bei der BH als Aufsichtsbehörde - eingebracht unmittelbar vor den Gemeinderatswahlen 2022 - wurde nun offiziell beurteilt. Einigkeit herrscht aber auch nach dem Urteil nicht: Trotz offizieller Beurteilung sehen sich nun weiterhin beide Parteien im Recht. Fest steht jedenfalls, dass der Baubescheid auch nach dem Entscheid aufrecht bleibt. In diesem Punkt bekam also die ÖVP Recht.

Bürgermeister Christoph Wolf und seine ÖVP fühlen sich durch die Entscheidung der Aufsichtsbehörde „vollinhaltlich“ bestätigt. Wolf spricht von „SPÖ-Anpatz-Politik“ und der „größten Nebelgranate“ von Vize-Bürgermeister Rainer Schmitl: „Statt sich mit konstruktiven Ideen für Hornstein zu beschäftigen, hat sich die Schmitl-SPÖ vor der Wahl auf Anzeigen, Anpatzen und Schlechtreden fokussiert – um letztlich von der eigenen Arbeitsunfähigkeit abzulenken.“

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© zVg Wolf

Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde zeige, „dass wir seitens der Gemeinde richtig gehandelt haben und der Baubescheid unangetastet bleibt“, so der Ortschef. Dazu richtet Wolf Schmitl via Aussenung aus: „Mit Sachpolitik hat das schon lange nichts mehr zu tun. Statt sich von den Altvorderen SPÖ-Granden treiben zu lassen, raten wir dem Vizebürgermeister, sich mit konstruktiven Ideen einzubringen!“

Schmitl: „Zahlreiche schwere Fehler wurden von der Aufsichtsbehörde korrigiert“

Die SPÖ beurteilt die Entscheidung der Aufsichtsbehörde dagegen anders. Zwar habe die BH den Baubescheid nicht gekippt - auch weil man zum Zeitpunkt der Beschwerde noch weniger Informationen über angebliche Fehler hatte, so die SPÖ. In drei Punkten musste der Baubescheid allerdings korrigiert werden, hierbei habe die BH der Beschwerde als zugestimmt, widerspricht Schmitl Wolfs Darstellung.

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© SPÖ

„Diese Aufsichtsbeschwerden waren erfolgreich und führten dazu, dass der Gemeinderatsbeschluss zur Aufhebung der Bausperre aufgrund Rechtswidrigkeit aufgehoben und anders neu gefasst werden musste. Weiters korrigierte die BH laut SPÖ „schwerwiegende Inhaltliche Fehler seitens der Gemeinde“ und „mittels Änderungen von Widmungsgrenzen, Baulinien und Widmungen Rechtswidrigkeiten im Baubescheid“.

Aber auch bei der Bebauungsdichte sieht sich die SPÖ weiterhin im Recht, trotz anderslautendem Urteil der BH - der man eben 2022 noch nicht alle Informationen vorlegen konnte, so Schmitl. Weiter prozessieren werde man jedenfalls nicht: „Für uns ist das Thema erledigt, die Häuser stehen nun ohnehin schon. Gewisse Bescheide mussten aber korrigiert werden, hier gab uns die BH Recht. Aus meiner Sicht hat es hier gravierende Mängel gegeben.“

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© Neue Eisenstädter